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Alleinerziehend... in Niedersachsen

Alleinerziehend zu sein ist eine von vielen Familienformen. Ob nun eine bewusste Entscheidung oder plötzlich und unerwartete Situation - die alleinige Verantwortung für ein oder mehrere Kinder ist eine Herausforderung.

Einige ausgewählte (regionale) Unterstützungs­angebote in Niedersachsen:

Landesweit
www.vamv-niedersachsen.de
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Landesverband Niedersachsen e.V., ist eine Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für rund 240.000 Einelternfamilien in Niedersachsen. Der VAMV arbeitet auf der Basis "Hilfe zur Selbsthilfe". Der Landes­verband berät Allein­erziehende, organisiert Veran­staltungen und koordiniert auch die Zuschüsse für Familien­erholungen. Auf der Website gibt es die Adressen aller Orts­verbände und Kontakt­stellen sowie Infos zu den besonderen Angeboten.

Wolfsburg
www.wolfsburg.de
Alleinerziehende in Wolfsburg finden die wichtigsten Infor­mationen für sich und ihre Kinder im Bürger­portal der Stadt. Angebote zur Ausbildungs- und Berufs­beratung gehören ebenso dazu wie Hinweise auf Beratungs­angebote zur finanziellen Unter­stützung, Kinderbetreuung, Freizeit­gestaltung, Jugendhilfe, Unterhalts­fragen sowie Pflege und Behinderung.

Region Hannover
www.hannover.de
Alleinerziehende in der Region Hannover finden über die "Koordinierungsstelle Alleinerziehende der Region Hannover" die wichtigsten Informationen zu Beratungsangeboten. Auf der Website stehen alle Infos der Koordinierungsstelle sowie deren Öffnungs- und Beratungszeiten online zur Verfügung.

Stadt und Landkreis Göttingen
buendnis-fuer-alleinerziehende.de
Auf der Website des Bündnisses für Alleinerziehende gibt es Informationen über die Arbeit des Bündnisses, über politische Veränderungen hinsichtlich Alleinerziehender, Kinder und Familien sowie Hinweise zu Unterstützungsangeboten und Veranstaltungen für Alleinerziehende.  

Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) erläutert die gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen. Die Broschüre kann zum Preis von 0,50 Euro (zzgl. Versandkosten) über den Online-Shop der AGJ bestellt werden.

Allein erziehend - Tipps und Informationen

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Was sind meine Ansprüche? Welche Rechte hat mein Kind? Der Klassiker des Verbands allein­erziehender Mütter und Väter (VAMV) gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Der Ratgeber im Taschen­buch­format enthält rechtliche Informationen sowie Hinweise zu finanziellen Leistungen für Alleinerziehende. Die gut lesbare Broschüre gibt außerdem konkrete Informationen zu Themen wie Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Berufstätigkeit, Kinder­betreuung und Ausbildung. Zu allen Themen sind weiterführende Kontaktadressen angegeben. Den VAMV-Ratgeber gibt es übrigens auch auf Türkisch und Arabisch! Download oder kostenlose Bestellung der Druckversion über die Website des VAMV.

Elternvereinbarung

Immer mehr Eltern haben auch als getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Sie als Eltern viele Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam treffen müssen, auch wenn Sie getrennt leben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat dazu Informationen und eine Dokumentations­hilfe veröffentlicht: Mit der Eltern­verein­barung können Eltern und Kinder ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung der gemeinsamen Sorge und der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben der Eltern dokumentieren. Die Elternverein­barung beinhaltet unter anderem Absprachen zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Unterhalt. Diese Absprachen werden gemeinsam unter Einbeziehung aller Betroffenen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Eine kurze Einführung in die rechtlichen Grundlagen und einige Tipps und Informationen erleichtern das Ausfüllen. Kostenloser Download auf der Website des VAMV.

Übernachtungsmöglichkeiten für getrennt lebende Eltern

Getrennt erziehende Mütter oder Väter nehmen für den regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern oft weite Anfahrten und hohe Kosten auf sich. Das gemeinnützige Unternehmen Die Familienhandwerker vermittelt kostenlose private Über­nachtungs­möglich­keiten für die Erwachsenen am Wohnort des Kindes. Über das bundesweite Netzwerk finden getrennt lebende Elternteile mit Kindern im Alter zwischen null und zehn Jahren ehrenamtliche Gastgeberinnen und Gastgeber. Ergänzend gibt es das Angebot "Spielzimmer auf Zeit". Dabei handelt es sich um kindgerechte Räume, privat oder in Kindergärten, Familienzentren u.ä.. Dort können Väter oder Mütter am Wochenende mit ihren Kindern ungestört zusammen sein und spielen. Auch ein pädagogisches Elterncoaching, ein Elternbrief und ein digitaler Elternabend werden angeboten. die-familienhandwerker.de

Sonderregelung zum Kinderkrankengeld für 2023

Die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurden für 2022 / 2023 verlängert: Gesetz­lich kranken­versicherte Allein­erziehende können auch in 2023 je gesetzlich kranken­versichertem Kind für 60 Arbeits­tage Kinder­kranken­geld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für Allein­erziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Das Bundes­familien­ministerium stellt eine Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinder­krankengeld bei Betreuungs­­einschrän­kungen in Kita oder Schule zur Verfügung. Weitere Informationen auf der Website des BMFSFJ.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, gibt es den sogenannten Entlas­tungs­betrag in der Einkommens­steuer. Er liegt ab Januar 2023 bei 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind.

Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche

Die Broschüre des VAMV gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" wurde der Kinder­zuschlag für Allein­erziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Die Broschüre informiert neben diesen Neuerungen vor allem über Wissens­wertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Dabei beantwortet sie Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindes­unterhalt / Unterhalts­vorschuss? Hat eine Umgangs­regelung Folgen für den Leistungs­anspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen. Kostenloser Download oder Bestellung der Druckversion über die Website des VAMV.

Webtipps

www.vamv.de
Der Verband allein­erziehender Mütter und Väter (VAMV) vertritt die Interessen der Eineltern­familien. Auf seiner Website bietet er mit Sach­themen rund um das Alleinerziehen, Ratgebern und Kontakt­adressen Hilfe zur Selbsthilfe.

www.awosanofamilie-blog.de
Der vom Bundes­familien­ministerium geför­derte Familien­blog für Alleinerziehende gibt Infor­mationen rund um die Themen Geld, Leben und Alltag, Beruf und Karriere. Die AWO SANO stellt Tipps und Anregungen zusammen sowie Unterstützungs­­angebote von Bund und Ländern.

Mehr zum Thema

Das Jugendamt kann das Kind vertreten und für das Kind die Vaterschaft feststellen oder Unter­halts­ansprüche geltend machen. Dafür muss der Elternteil beim Jugend­amt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Für das minder­jährige Kind muss der unter­halts­pflichtige Elternteil Unterhalt zahlen. Verweigert er die Zahlung oder ist er zur Leistung nicht im­stande, übernimmt die Unterhalts­vorschuss­kasse die Zahlung an das Kind.

Hier gibt es außerdem mehr zu den Themen Sorgerecht, Umgangs­recht, zu Elterngeld und Elternzeit.

Haushaltshilfen und Dorfhelferinnen
Wer hilft, wenn die Kinder, die Familie, der Haushalt wegen Krank­heit, Kur oder anderen Gründen von einem Eltern­teil zeitweise nicht mehr versorgt werden können? Unter bestimmten Voraus­setzungen übernehmen die gesetzlichen Kranken­­kassen die Kosten für Haushalts­hilfen oder Dorf­helferinnen - nicht nur im ländlichen Raum.

Kuren für Mütter, Väter und Kinder
Im täglichen Programm zwischen Beruf, Familie und Haushalt bleibt Müttern und Vätern oft keine Zeit, um Kraft zu tanken oder sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Medizinisch not­wen­dige Kuren für überlastete Mütter und Väter gehören zu den Pflicht­leistungen der Kranken­kassen. Es gibt auch Spezialangebote für Alleinerziehende.