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Inklusion und Familienalltag

Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behin­derungen in allen gesell­schaft­lichen Bereichen - von Schule und Arbeit über Sport bis hin zu Kultur und Tourismus - das sind die Ziele, die die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Mit dem Aktionsplan Inklusion werden sie in Niedersachsen umgesetzt. Der aktuelle dritte Aktionsplan Inklusion 2021/2022 enthält über 130 Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Davon sind 83 neue Maßnahmen und 49 Fortführungen des vorangegangenen Aktionsplans.

Inklusive Schule in Niedersachsen

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schul­jahres­beginn 2013/14 eingeführt worden. Schülerinnen und Schülern wird ein barriere­freier und gleich­berech­tigter Zugang zu den niedersächsischen Schulen ermöglicht. Die Förderschulen sollen allerdings unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten in einer mehrjährigen Übergangs­phase aufgelöst werden. Grundschulkinder, auch mit sonder­päda­gogischem Bedarf, werden bereits seit 2016 inklusiv unterrichtet. Eltern von älteren Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonder­­päda­go­gischer Unter­stützung haben derzeit noch ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine "Förder­schule Lernen" besuchen soll.

Frühförderstelle für Kinder mit Hörschädigung

Am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Olden­burg berät die "Inter­dis­zi­plinäre Früh­för­derstelle Hören" (IFF Hören) hör­ge­schädigte Kinder im Vor­schul­alter und ihre Eltern. In der IFF Hören arbeiten Fachkräfte aus den unter­schied­lichsten päda­gogischen, medi­zinischen und thera­peutischen Disziplinen zusammen. Diese entwickeln eine einzel­fall­bezogene Hilfe­planung, beraten die betroffenen Eltern, Kinder und Familien­an­gehörige über die best­mög­liche Förderung und Therapie und führen diese auch durch. Sie unterstützen bei der Hör-, Kom­mu­ni­kations- und Sprach­entwicklung, einer optimalen technischen Versorgung und An­pas­sung der Hör­hilfen. Die IFF Hören arbeitet in eigenen Therapie­räumen, in Praxis­räumen kooperierender Ergo- und Physio­therapie­praxen sowie im Eltern­haus. Weitere Informationen auf www.lbzh-ol.niedersachsen.de.

Landesblindengeld und Landesblindenfonds

Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landes­blinden­geld (Blinden­geld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehrauf­wen­dungen. Darüber hinaus gibt es für blinde Menschen in beson­deren Lebens­lagen finanzielle Unter­stützung durch den Landes­blinden­fonds. Alle Informationen sowie die Anträge dafür gibt es auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:

Unterstützung für behinderte Eltern: Elternassistenz

Ratgeber Elternassistenz
Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich Kinder. Im familiären Alltag können sie dabei in einigen Bereichen Unterstützung benötigen. Eine Möglichkeit zur Unterstützung ist die Eltern­assistenz. Sie kann zum Beispiel bei der Pflege des Kindes unterstützen oder im Haushalt helfen. Der kosten­lose Ratgeber des Bundes­verbands behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e.V. bietet Informationen für die Bean­tragung und Organisation personeller Hilfen zur Pflege und Versorgung der Kinder. Die Broschüre erklärt unter anderem, was eine Eltern­assistenz ist, wie sie finanziert werden kann oder wie die Assistenz organisiert wird.

Sie steht in Alltags­sprache als barriere­freie PDF-Version und in Leichter Sprache zum Download auf der Website des bbe zur Verfügung.

Elternassistenzdienst Region Hannover
In der Region Hannover bietet der Elternassistenz e.V. einen Eltern­assistenz­dienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen zur Elternassistenz auf der Website elternassistenz.de

Angebote für Geschwisterkinder und Eltern

Das Leben in der Familie ist bunt, abwechs­lungsreich und nicht immer ganz einfach - insbesondere, wenn ein Kind eine Behinderung oder schwere Erkrankung hat. Auch die gesun­den Geschwister­­kinder müssen ihren Platz in der Familie finden und sich dabei sicher und wahr­­genom­men fühlen. Und auch die Eltern benötigen mehr Unterstützung. In der zweiten Herbstferien-Woche bietet das Geschwis­ter­kinder-Netzwerk deshalb wieder ein Ferien­projekt für Geschwis­ter­kinder (7-12 Jahre) an. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Und die Selbsthilfe-Community "Mein Herz lacht" hat nun auch in Hannover Angebote, bei denen die Eltern im Mittelpunkt stehen. Mehr ...

Mehr zum Thema

Familienerholung und Freizeiten
Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehende oder für Familien mit einem behin­derten Kind oder Elternteil ist ein gemein­samer Urlaub oft nicht erschwinglich. In diesen Fällen fördert Nieder­sachsen unter bestimmten Voraus­setzungen Familien­freizeiten und -erholungsangebote.