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Trennung und Scheidung

Durch eine Trennung oder Scheidung ändert sich die Lebenssituation einer Familie zunächst drastisch: Wohnungs­wechsel, eventuell eine berufliche Neuorien­tierung und die Suche nach einer geeigneten Kinder­betreuung müssen organisiert werden, ebenso die Wochenenden. Oft wird die finanzielle Situation schwierig. Was kommt rechtlich auf die Eltern zu? Und: Was bedeutet die Trennung der Eltern für die kindliche Entwicklung? 

Sorgerecht

Wenn die Eltern getrennt leben, hat das Kind in der Regel einen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Sofern beiden die elterliche Sorge zusteht, ist es notwendig, dass die Eltern die Entscheidungen in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam und im Einverständnis treffen. Das betrifft beispielsweise die Wahl der Schule bzw. Schulform, medizinische Eingriffe wie Operationen (gilt nicht bei Notfällen) oder die religiöse Erziehung. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie Mahlzeiten, Schulalltag, Bestimmung der Schlafenszeit oder Fernsehkonsum, kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind lebt.

Elternvereinbarung
Immer mehr Eltern haben auch als getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Sie als Eltern viele Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam treffen müssen, auch wenn Sie getrennt leben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat dazu Informationen und eine Dokumentations­hilfe veröffentlicht: Mit der Eltern­verein­barung können Eltern und Kinder ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung der gemeinsamen Sorge und der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben der Eltern dokumentieren. Die Elternverein­barung beinhaltet unter anderem Absprachen zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Unterhalt. Diese Absprachen werden gemeinsam unter Einbeziehung aller Betroffenen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Eine kurze Einführung in die rechtlichen Grundlagen und einige Tipps und Informationen erleichtern das Ausfüllen. Kostenloser Download auf der Website des VAMV.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht besteht unabhängig von der elterlichen Sorge. In der Regel gehört nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Wohl des Kindes und seiner Entwicklung der Umgang mit beiden Elternteilen. Insofern hat das Kind ein Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil. Auch jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet.

Daneben haben auch die Großeltern und die Geschwister ein Recht auf den Umgang mit dem Kind. Das Gleiche gilt für enge Bezugspersonen, die für das Kind Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).

Das Gesetz trifft keine Regelung über die Ausgestaltung des Umgangs im Einzelfall. Die Beteiligten vereinbaren untereinander, wann, wie oft und wie lange der Umgang stattfinden soll. Hierbei können die Beteiligten auch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Können sie sich nicht einigen, kann jeder/jede Umgangsberechtigte einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht stellen. Auch das Gericht wird im Regelfall versuchen, auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Gelingt dies nicht, muss das Familiengericht die Entscheidung treffen. Dabei werden die individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten berücksichtigt und die berechtigten Interessen der Eltern. Das Wohl des Kindes ist dabei entscheidend.

Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem allein­erziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regel­mäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Mehr...

Kindern zwei Zuhause geben

Wir haben uns getrennt - wie können wir gemeinsam Eltern bleiben?
Die Broschüre des Aktionsbündnisses Doppelresidenz bietet einen kompakten Überblick über das Thema. Sie soll Fragen beantworten, wie es Kindern mit dem Leben in der Doppelresidenz ergeht, welche Vor- und Nachteile für Eltern bestehen, wie die Doppelresidenz im Alltag gelebt werden kann und warum die Doppelresidenz auch für Mütter erhebliche Vorteile mit sich bringt.

Die Broschüre, die vom Verband berufstätiger Mütter e.V. und Väteraufbruch für Kinder e.V. herausgegeben wird, steht als PDF auf www.doppelresidenz.org.

piano-elternnetzwerk.de
Der gemeinnützige Verein PIANO-Elternnetzwerk informiert Trennungseltern über integrativ-paritätisch geführte Betreuungs- und Lebensmodelle innerhalb einer Nachtrennungsfamilie. Der Verein plant außerdem eine Begegnungs- und Gestaltungsstätte für Kinder und Eltern sowie ein PIANO-Infomobil.

www.doppelresidenz.org
Das Aktionsbündnis Doppelresidenz bietet auf seiner Website alle wichtigen Informationen zu diesem Lebensentwurf von Nachtrennungsfamilien: einen Überblick über aktuelle Fachliteratur und Veröffentlichungen in den Medien, über Entwicklungen auch in anderen Ländern und Antworten auf Fragen rund um die Doppelresidenz. Einen kompakten Überblick über das Thema bietet Ihnen auch unsere Broschüre.

Trennung - Was nun?

Der VAMV Landesverband Niedersachsen hat ebenfalls einen übersichtlichen Leitfaden für den Trennungs­zeitraum herausgegeben. Das Besondere: Hier finden Sie Kontaktdaten von Anlauf- und Beratungs­stellen in Niedersachsen.

Die Broschüren ist erhältlich über die Landesgeschäftsstelle des VAMV Niedersachsen für 2,00 Euro (inkl. Porto): T 0541 / 255 84, info@vamv-niedersachsen.de, www.vamv-niedersachsen.de

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern eine große Herausforderung, die Regelung des Umgangs an den Bedürfnissen und Rechten ihres Kindes auszurichten. Der Wegweiser bietet in dieser Situation Orientierung und Hilfe und zeigt, dass auch Trennungs- und Scheidungskinder einen guten, unbelasteten Entwicklungsverlauf nehmen und glücklich sein können. Er richtet sich an beide Eltern, unabhängig davon, ob sie in einem Haushalt zusammen gelebt haben. Der Wegweiser enthält außerdem rechtliche Erläuterungen sowie als Service Literaturhinweise, Adressen und Materialien wie eine Checkliste und Musterumgangsvereinbarung.

Der Ratgeber kann kostenpflichtig im Online-Shop der Deutschen Liga für das Kind bestellt werden.

Das Eherecht

Für den Fall der vorübergehenden oder dauernden Trennung bzw. Scheidung einer Ehe ist das Familienrecht besondere wichtig. Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt einen ersten Überblick zu den relevanten Themen: Eheliche Lebens­gemeinschaft, vorüber­gehendes oder dauerndes Getrennt­leben der Eheleute, Scheidungs- und Scheidungs­folgen­recht unter Berück­sichtigung des Zugewinn­ausgleichs, des Unterhalts­rechts sowie des Rechts des Versorgungs­ausgleichs, Gerichts­verfahren bei einer Scheidung.

Bestellung und Download auf der Website des BMJV.

Das Kindschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine übersichtlich gestaltete aktuelle Broschüre zum Kindschaftsrecht herausgegeben. Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht beantwortet. Was ist elterliche Sorge? Was passiert, wenn Eltern sich trennen? Wie wird die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind geregelt? Thematisiert werden auch Fragen zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren.

Die Broschüre steht zum Download auf der Website des BMJV bereit.

Hilfe für Paare in der Krise und Trennungsfamilien

www.stark-familie.info
Die Website bietet schnelle und kompetente Online-Hilfe für Paare in der Krise und Eltern sowie Kinder und Jugendliche in Trennungsfamilien. Sie informiert über Beziehungskrise und Trennung. Die Inhalte wurden von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen erstellt.

Übernachtungsmöglichkeiten für getrennt lebende Eltern

Getrennt erziehende Väter oder Mütter nehmen für den regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern oft weite Anfahrten und hohe Kosten auf sich. Das Angebot "kindwärts" im Sozialunternehmen wellcome ermöglicht es diesen Elternteilen, die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern in entspannter Atmosphäre zu verbringen: Es vermittelt kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für die Erwachsenen am Wohnort des Kindes. Über das bundesweite Netzwerk finden getrennt lebende Elternteile mit Kindern im Alter zwischen null und zehn Jahren ehrenamtliche Gastgeberinnen und Gastgeber. Auch ein pädagogisches Elterncoaching wird angeboten. www.wellcome-online.de/kindwaerts