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Kinderschutz, Kinderrechte, Gewaltfreie Erziehung

Kinder und Jugendliche benötigen besonderen Schutz und besondere Förderung, denn sie haben eigene und vor allem andere Bedürfnisse als die von Erwachsenen. Um dies zu gewähleisten, haben sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention fast alle Staaten, bis auf die USA, dazu verpflichtet, die Kinderrechte in ihrem Land umzusetzen. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft getreten. Seitdem hat sich viel verbessert für die Situation von Kindern in Deutschland. Allerdings werden die Kinderrechte noch lange nicht immer und nicht überall richtig umgesetzt. Deshalb ist es wichtig, Kinder (und Erwachsene) über ihre Rechte zu informieren: Nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch für sie einsetzen!

Kinderschutz und Kinderrechte in Niedersachsen

Ganz besonders wichtig: Das Recht auf Schutz vor Gewalt. Auch im Bereich Kinder­schutz hat sich in den letzten Jahren einiges verbessert. In Niedersachsen und bundesweit gibt es viele Hilfs- und Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern. Betroffene Eltern und Kinder können sich im Kinderschutzportal Niedersachsen über Hilfsangebote in Niedersachsen informieren.

Seit 1. Juli 2009 ist der Bereich Schutz und Erziehung von Kindern mit dem neuen Artikel 4a in der Nieder­sächsischen Landes­verfassung verankert: "Kinder und Jugend­liche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugend­liche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksicht­nahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebens­bedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernach­lässigung und Misshandlung zu schützen."

Sexueller Missbrauch - Prävention

Kinder müssen Gefahrensituationen erkennen und den Mut haben, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Dafür brauchen sie Selbstwertgefühl und Selbst­bewusstsein. Als Eltern können Sie viel dafür tun, um Ihr Kind selbstbewusst und stark zu machen. So kann es sich gegen sexuelle Grenz­verletzungen, Übergriffe und Missbrauch wehren und früh­zeitig Hilfe holen. Auf der Website www.kinderschutz-niedersachsen.de finden Sie kind­gerech­te Materialien, die dabei helfen können.

Jugendschutz: Was ist in welchem Alter erlaubt?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit schützen. Es betrifft beispielsweise den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren, die Freigabe von Filmen oder Computerspielen und den Besuch von Discos und Kneipen. Das Bundesfamilienministerium informiert mit einer Website dazu: www.jugendschutzaktiv.de. Im Fokus steht die Anwendung des Jugendschutzgesetzes in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen. Eltern und Erziehende finden hier Tipps, wie sie sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinandersetzen können. Ein Jugendschutz-Rechner zeigt, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.

Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKO)

Im Jahr 2018 wurde die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) geschaffen. Sie setzt sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen ein und stärkt deren Rechte. Die Geschäftsstelle ist im Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt. Wie die KiJuKo arbeitet wird in einem animierten Film und einer Broschüre kindgerecht und leicht verständlich erklärt. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie informiert auf seiner Website über die Arbeit der KiJuKo.

Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine institutionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange. Sie besteht seit 1988 und wird in jeder Wahlperiode neu gegründet. Die Kinderkommission setzt sich aus je einem Mitglied jeder im Bundestag vertretenen Fraktion zusammen und kann Beschlüsse nur im Konsens fassen. Weitere Informationen dazu auf der Website des Deutschen Bundestages.