Kinderrechte: Hintergrundwissen
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Inzwischen haben sich fast alle Staaten, ausgenommen die USA, verpflichtet, das völkerrechtliche Dokument in ihrem Land umzusetzen.
Die UN-Kinderrechtskonvention fasst in 54 Artikeln persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Minderjährigen zusammen.
Individualbeschwerdeverfahren
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren können Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen. Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Weltkindergipfel
Etwa alle zehn Jahre findet eine "UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern", der so genannten "Weltkindergipfel" statt. Dort beraten die Staats- und Regierungschefs gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen, Kindern und Jugendlichen aus aller Welt, wie die Situation der Kinder und Jugendlichen dieser Welt verbessert werden kann. Ziele und konkrete Handlungsschritte für die nächsten 10 Jahre werden festgelegt, der Aktionsplan des vorherigen Weltkindergipfels auf seine Umsetzung hin überprüft.
Kinderrechte in Deutschland
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft getreten - zunächst unter Vorbehalt. Erst am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, die so genannte Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Damit gelten die Kinderrechte nun uneingeschränkt auch für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel. Mit der Unterzeichnung des Vertrages hat sich Deutschland dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und durchzusetzen. Seitdem hat sich hierzulande viel verbessert für die Situation von Kindern. Allerdings werden die Kinderrechte noch lange nicht immer und nicht überall richtig umgesetzt.
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland von einer unabhängigen Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte untersucht und überwacht.
Fast alle Bundesländer haben bereits eine entsprechende Verankerung der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen - im Grundgesetz sind die Kinderrechte bislang jedoch nicht aufgenommen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Mehr Informationen dazu auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Kinderschutz und Kinderrechte in Niedersachsen

Ganz besonders wichtig: Das Recht auf Schutz vor Gewalt. Auch im Bereich Kinderschutz hat sich in den letzten Jahren einiges verbessert. In Niedersachsen und bundesweit gibt es viele Hilfs- und Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern. Betroffene Eltern und Kinder können sich im Kinderschutzportal Niedersachsen über Hilfsangebote in Niedersachsen informieren.
Seit 1. Juli 2009 ist der Bereich Schutz und Erziehung von Kindern mit dem neuen Artikel 4a in der Niedersächsischen Landesverfassung verankert: "Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen."
Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKO)
Im Jahr 2018 wurde die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) geschaffen. Sie setzt sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen ein und stärkt deren Rechte. Die Geschäftsstelle ist im Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt. Wie die KiJuKo arbeitet wird in einem animierten Film und einer Broschüre kindgerecht und leicht verständlich erklärt. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie informiert auf seiner Website über die Arbeit der KiJuKo.
Kinderrechte kennen

Mira Maus entdeckt die Kinderrechte | Broschüre für Kita-Kinder
Die kleine Maus Mira und ihre Tierfreunde zeigen in kurzen Geschichten aus ihrem Kita-Alltag, wie Kinderrechte Kinder jeden Tag begleiten. Die Geschichten greifen Themen auf, die junge Kinder beschäftigen, und machen Kinderrechte konkret und erfahrbar. Zu jeder Geschichte finden sich passende Kinderrechte sowie Impulse und Gesprächsanregungen.
Die Broschüre kann kostenlos über den Publikationsservice der Bundesregierung heruntergeladen oder als Printversion bestellt werden.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes | Broschüre für Erwachsene
Die Broschüre trägt der in Artikel 42 der Kinderrechtskonvention festgelegten Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens bekannt zu machen, Rechnung. Sie gibt einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen oder dort als Druckversion bestellt werden.

Eure Kinderrechte | Broschüre für Kinder
Die Kinderrechtebroschüre hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der National Coalition und dem Kinder- und Jugendsender KiKA entwickelt. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch die textliche Erstellung aktiv mitgestaltet. Die Broschüre vermittelt in kindgerechter und sehr anschaulicher Weise einen Überblick über die Kinderrechte.
Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen werden.
Das sind eure Kinderrechte! | Erklärfilm für Kinder
Die Broschüre gibt es auch als Erklärfilm: Das Video erklärt die Kinderrechte - anschaulich und verständlich.
Quiz zum Thema Kinderrechte im Internet | Webtipp für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Ein Online-Quiz von klicksafe und der Stiftung Digitale Chancen vermittelt einige der zentralen Kinderrechte im digitalen Umfeld auf interaktive und unterhaltsame Weise. Denn seit 2021 gibt es Regeln, die erklären, wie die Kinderrechte auch im Internet umgesetzt werden müssen. Dabei geht es unter anderem um Themen wie das Recht auf Privatsphäre ("Deine Eltern bitten dich, deinen Live-Standort mit ihnen zu teilen, weil sie dich im Blick behalten wollen. Müssen sie dabei etwas beachten?") oder das Recht auf freie Meinungsäußerung ("Du bist 13 Jahre und postest deine Meinung zu einem Thema, aber dein Beitrag wird ohne Begründung von der Plattform gelöscht. Ist das okay?"). Inhaltlich sind die Fragen auf Kinder und Jugendliche ab der fünften Klasse ausgerichtet. Um das Quiz zu spielen, ist kein spezielles Vorwissen nötig.
Hier geht es zum Quiz: www.klicksafe.de
Webtipps
www.kindersache.de
Kinder-Website des Deutschen Kinderhilfswerks
www.ich-kenne-meine-rechte.de
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache
Weltkindertag
Seit 1954 richtet die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, den Weltkindertag aus, um auf die Lage der Kinder aufmerksam zu machen. Heute wird der Weltkindertag an unterschiedlichen Tagen in mehr als 145 Staaten gefeiert. In Deutschland findet er jedes Jahr am 20. September statt - mit Demonstrationen, Diskussionen, Straßenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen von Kinder- und Jugendorganisationen. Mehr Informationen auf www.unicef.de.
Aktiv sein: Junior-Botschafter für Kinderrechte
Aktives Engagement für die Kinder der Welt und deren Rechte - das ist die Aufgabe der UNICEF-Junior-Botschafterinnen und Botschafter. Gefragt sind Neugier und Freude daran, anderen zu helfen. UNICEF zeichnet die mutigsten Aktionen und kreativsten Ideen aus und ernennt die Junior-Botschafterinnen / -Botschafter des Jahres. Mitmachen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - allein, im Team oder mit der ganzen Klasse. Viele Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsthemen und Informationen zur Teilnahme gibt es auf www.juniorbotschafter.de.
