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Rechtsinformationen

Hier finden Sie Informationen zu Urteilen, Gesetzen und Gesetzesvorhaben, die für die Arbeit mit Familien relevant sind, zu den Themen Elterngeld / Elternzeit / Familienleistungen, Sorgerecht / Umgangsrecht, Unterhalt, Kinderschutz, Kinderbetreuung / Tagespflege und mehr.

Ab dem 1. Januar 2024 sind amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Die elektronischen Verkündungen sind auf www.verkuendung-niedersachsen.de kostenfrei abrufbar.

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Zum 1. Januar 2023 ist die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugend­hilfe abgeschafft worden. Bereits im Juni 2021 war mit dem Kinder- und Jugend­stär­kungs­gesetz (KJSG) die Kosten­beteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden. Das Wegfallen der Kostenheranziehung soll jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern. Das gilt für junge Menschen mit Einkommen aus Aus­bildung oder anderen Tätigkeiten, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für junge alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Regelung sieht außerdem vor, dass auch Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebens­partne­rinnen und Lebens­partner der jungen Menschen und Leistungs­berech­tigten von der Kosten­­beitrags­pflicht befreit werden. Das "Gesetz zur Abschaffung der Kosten­heran­ziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe" ist im Bundesgesetzblatt (Bgbl I, 2022, Nr. 56 vom 28.12.2022) veröffentlicht.

Quelle: BMFSFJ, 16.12.2022

Die BAG Landesjugendämter hat dazu eine Arbeitshilfe veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII - Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII, Stand Januar 2023

Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts: Ombudsstellen und Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Am 30. März 2022 ist eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII in Kraft getreten. Neu hinzugefügt wurden die Abschnitte 5 und 10 zur Einführung von Ombudsstellen sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Die Änderungen konkre­tisieren die Umsetzung der Vorgaben durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Geplant sind in Niedersachsen vorerst vier regionale und eine überregionale Ombudsstelle. Eine Evaluation nach drei Jahren Laufzeit soll den veranschlagten Bedarf überprüfen. Darüber hinaus werden erstmals der Begriff der "Einrichtung" legaldefiniert sowie eine Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung von illegalen Heimbetrieben eingeführt. Das "Gesetz zur Änderung des Nieder­säch­si­schen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Nieder­säch­si­schen Kinder- und Jugend­kom­mission" ist veröffentlicht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, 29.03.2022, S.204.

Quelle: Nds. Sozialministerium, 23.03.2022

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Das Gesetz ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Es umfasst fünf Regelungsbereiche: Kinder- und Jugendschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrich­tungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Die fünf Regelungsbereiche des Gesetzes: Besserer Kinder- und Jugendschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrich­tun­gen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" (Kinder- und Jugend­stär­kungs­gesetz – KJSG) ist im Bundes­gesetzblatt (BgBl I, 2021, Nr. 29 vom 09.06.2021) veröffentlicht.

Quelle: BMFSFJ, 22.04.2021

Adoptionshilfe-Gesetz

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz sind zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptions­ver­mitt­lung in Kraft getreten. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptions­for­schung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptions­vermitt­lungs­praxis um. Viele der Ver­bes­serungen, insbesondere zur Förderung von geleb­ter Offen­heit bei Adop­tionen und zur Stärkung der Position der Herkunft­seltern, entsprechen auch den Empfeh­lungen des 9. Familien­berichts. Zum Inkraft­treten des Adop­tions­hilfe-Gesetzes - und zur Unter­stützung der neuen Rege­lun­gen in die Praxis - hat die Bundes­regierung eine Reihe von Informations­materialien für Eltern und Familien sowie für die Fach­stellen der Adoptions­vermitt­lung veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ, 01.04.2021

Verfassungsrechtliche Zweifel an fehlender Regelung der Elternstellung von Zwei-Mütter-Familien

Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartner als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Es wird das Verfahren dem Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungs­recht­lichen Frage vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung OLG Celle, 24.03.2021

LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission

Im Rahmen der LBTIQ-Gleichstellungsstrategie schlägt die Europäi­sche Kommis­sion den Mit­glied­staaten vor, verschiedene Maß­nahmen zur Gleich­stellung von LGBTIQ im Zeitraum 2020-2025 um­setzen. Die Mitglied­staaten werden aufgefordert, eigene Aktions­pläne für die Gleich­stellung von LGBTIQ zu entwickeln. Zu den vor­ge­schla­genen Maß­nahmen gehört auch der Schutz der Rechte von Regen­bogen­familien: Aufgrund von Unter­schieden zwischen den natio­nalen Rechts­vor­schrif­ten der Mitglied­staaten werden bei Regen­bogen­familien familiäre Bindungen bei Über­schreitung der EU-Binnen­grenzen mög­licher­weise nicht immer anerkannt. Die Kommission wird eine Gesetz­gebungs­initiative zur gegen­seitigen An­erkennung von Eltern­schaft vorlegen und mögliche Maß­nahmen zur Förderung der gegen­seitigen An­erkennung gleich­geschlecht­licher Partner­schaften zwischen den Mitglied­staaten prüfen.

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission, 12.11.2020

Stiefkindadoption ohne Trauschein

Auch unverheiratete Paare dürfen Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen ent­sprechen­den Gesetzes­beschluss des Bundes­tages am 13. März 2020 gebilligt. Voraus­setzung für die Stief­kind­adoption ist eine stabile Partner­schaft: Das Paar muss seit min­destens vier Jahren ehe­ähnlich zusammen­leben oder bereits ein gemein­sames Kind haben. Der Gesetzes­beschluss setzt eine Vorgabe des Bundes­verfassungs­gerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stief­kind­adoption in nicht­ehe­lichen Familien im März 2019 für verfassungs­widrig erklärt und den Gesetz­geber ver­pflich­tet eine Neu­regelung zu treffen.

Das "Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts vom 26. März 2019 zum Aus­schluss der Stief­kind­adoption in nicht­ehelichen Familien" ist im Bundes­gesetzblatt (BgBl I, Nr. 14 vom 27.03.2020) veröffentlicht.

Personenstandsgesetz: Geschlechtsbezeichnung "divers" für Intersexuelle möglich

Das "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" hat am 14. Dezember 2018 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz wurde das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 fristgerecht zum 31. Dezember 2018 umgesetzt. Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben damit eine weitere Möglichkeit als Angabe im Geburtenregister: Neben den Angaben "männlich", "weiblich" sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages können sie nun die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung wählen; diese lautet "divers".

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 14.12.2018, www.bmi.bund.de

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben steht ebenfalls auf der Website des BMI als Download zur Verfügung.

Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit

Das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit" ergänzt das Teilzeit- und Befristungs­gesetz (TzBfG) um einen Rechts­anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer können nach einer Teilzeit­phase wieder zu ihrer vor­herigen Arbeits­zeit zurückkehren. Die Brücken­teil­zeit gilt für Arbeit­gebe­rinnen und Arbeit­geber mit mehr als 45 Beschäf­tigten. Werden zwischen 46 und 200 Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer beschäftigt, so muss nur einem pro ange­fangenen 15 Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmern der Anspruch auf Brücken­teil­zeit für einen Zeit­raum zwischen einem und fünf Jahren gewährt werden. Das Gesetz sieht auch Erleich­terungen für Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer vor, die bereits in zeitlich nicht begrenzter Teilzeit arbeiten und mehr arbeiten möchten.

Das "Gesetz zur Weiter­entwicklung des Teil­zeit­rechts - Einführung einer Brücken­teilzeit" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, Nr. 45 vom 14.12.2018) veröffentlicht.

Ehe für alle

Gleichgeschlechtliche Paare können eine Ehe eingehen. Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Ehe­schließung für Personen gleichen Geschlechts" sieht eine ent­sprechende Änderung des Bürger­lichen Gesetz­buches vor. Bereits ein­getragene Lebens­partner­schaften bleiben bestehen und können in eine Ehe um­gewandelt werden. Ein gleich­geschlecht­liches Paar hat nach der standes­amtlichen Trauung die selben Rechte und Pflichten wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau. Gleich­geschlecht­liche Paare können auch ein Kind gemein­sam adoptieren. In allen anderen Bereichen sind Ehe und Lebens­partner­schaft bereits gleich­gestellt. Nieder­sachsen hatte den Gesetz­entwurf des Bundes­rates für die Gleich­stellung von Ehen Homo­sexueller im September 2015 mit­eingebracht.

Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Ehe­schließung für Personen gleichen Geschlechts" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, Nr. 52 vom 28.07.2017) veröffentlicht.

AFET-Impuls­papier­reihe zum Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetz

Nach Inkrafttreten des KJSG im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugend­hilfe mit der fach­­lichen Um­setzung der Neu­regelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET mit einer Serie von Impuls­papieren. Die fachlichen Beiträge von Expertinnen und Experten sollen die Umsetzungs­­prozesse des KJSG begleiten, den fachlichen Diskurs fördern und zum Austausch einladen.

Die Impulspapiere können im Rahmen des AFET-News­letters bezogen werden und sind als PDF-Dokument auf der Website des AFET veröffentlicht: afet-ev.de

Familien- und Kindschaftsrecht für die Praxis der Sozialen Arbeit

Das praxisnahe Lehrbuch bietet eine Ein­füh­rung in die Grundzüge des Rechts in der so­zi­a­len Arbeit. Dabei geht es um die verfahrens- und materiell­rechtlichen Regelungen aus dem Familien- und Kind­schafts­recht, die für die so­zi­a­le Arbeit relevant sind: aus den Bereichen Ehe und Lebens­partner­schaft, Scheidung und Scheidungs­folgen, Sorge- und Um­gangs­recht (Kind­schafts­recht) sowie Unterhalt, Güter­recht und Gewalt­schutz. Die Autorin berücksichtigt dabei neuere Ent­wick­lungen in Recht­spre­chung, Gesetz­gebung und Wissen­schaft, wie beispiels­weise das Sorge­recht des un­ver­hei­ra­teten Vaters, das Um­gangs­recht des bio­lo­gi­schen Vaters oder das Beschnei­dungs­gesetz. Ebenso bezieht sie aktuelle gesell­schaft­liche Themen mit ein, beispiels­weise im Bereich Kind­schafts­recht den Kinder­schutz bei minder­jährigen Flüchtlingen.

Sabahat Gürbüz: Familien- und Kind­schafts­recht für die Soziale Arbeit, 2. aktualisierte Auflage 2020, www.utb.de