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Niedersachsen fördert Familienangebote zur Erholung und Bildung

Um auch einkommensschwächeren, kinderreichen Familien oder Familien mit einem behinderten Kind einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen, fördert das Land Niedersachsen Familienfreizeiten und Familienerholungsurlaube. Sie werden von den Familien­verbänden und den Verbänden der Freien Wohl­fahrts­pflege in Niedersachsen organisiert. Alle Förder-Informationen für Anbieter sind in der Richtlinie Familienerholung des Niedersächsischen Sozialministeriums veröffentlicht.

Interkulturelle Familienfreizeiten: AGF sucht Kooperationspartner

Die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände Niedersachsen (AGF) hat in den vergangenen beiden Jahren interkulturelle Familienfreizeiten organisiert und ist damit auf ausgesprochen positive Resonanz gestoßen. Viele Eltern aus verschiedenen Herkunftsländern nahmen an dem Angebot teil und nutzten die Gelegenheit, mit anderen Familien in Kontakt zu kommen. Die Nachfrage nach ähnlichen Angeboten ist groß, deshalb sucht die AGF Kooperationspartner, die als Bildungsträger ebenfalls interkulturelle Familienfreizeiten organisieren wollen, und berät diese gern bei der Organisation und Durchführung eines solchen Angebotes. Kontakt: Christine Volland, Telefon (0511) 36 04 110, Geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de, www.agf-nds.de

Antragstellung auf Förderung von Familienfreizeiten und Familienerholungsurlauben

Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der Richtlinie Familienerholung die Bezuschussung von Familien für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen der Familienerholung. Dazu gehören Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten. Zuwendungen werden für Familien gewährt, deren Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Zuwendungsempfänger sind die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF).

Bezuschusst werden können Familienerholungsurlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen. Familienfreizeiten können gefördert werden, wenn sie als Gruppenveranstaltungen in geeigneten Familienferienstätten, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten, Schullandheimen oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Bewilligungsbehörde stellt das Formular für die Antragsstellung auf der Website www.soziales.niedersachsen.de zur Verfügung.

Familienerholung in Niedersachsen

Damit auch Familien mit geringem Einkommen Kraft und Energie für den Alltag schöpfen können, fördert das Land Niedersachsen Familienurlaub und Familienfreizeiten.

Familieneinkommensrechner

Eine Förderung für Familien­frei­zeiten und Familien­erholungs­urlaube können Familien erhalten, deren Familien­einkommen unterhalb bestimmter Einkommens­grenzen liegt. Ob eine Förderung möglich ist, kann hier schnell ermittelt werden:

Adressdatenbank

Informationen und Kontaktdaten der Familien­ferienstätten und Jugendherbergen in Nieder­sachsen finden Sie unserer Adressdatenbank.