Familieneinkommensrechner
Sofern Sie nicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Arbeitslosengeld II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten, ist eine Förderung nach der Richtlinie Familienerholung abhängig vom Jahresfamilieneinkommen.
Liegt die errechnete Jahreseinkommensgrenze über dem Jahresfamilieneinkommen, sind Sie förderberechtigt für Familienerholungsurlaube bzw. erhalten den erhöhten Fördersatz für Familienfreizeiten oder Freizeiten für junge Familien.
Das Jahresfamilieneinkommen bezieht sich auf das vorvergangene Jahr! (Beispielsweise Urlaub in 2024, maßgebendes Einkommen aus 2022) – Sofern das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Familie der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20% geringer ist als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres, wird das Familieneinkommen dieses Zeitraumes für die Berechnung herangezogen.