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Richtlinie und Antrag Familienförderung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (01.01.2020-31.12.2024)

Die Förderung durch das Land Niedersachsen kann von den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden. Gefördert werden können die Fortführung bzw. Neueinrichtung von Familienbüros sowie Projekte.

Antragsfrist ist jeweils der 30. April des laufenden Förderjahres (Antragsstellung vor Maßnahmebeginn!)

Achtung! Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme andere Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden.

Familienbüros

Gefördert werden Familienbüros, die

  • ein koordinierendes und in die örtliche Jugend­hilfe­planung integriertes, flächen­deckendes und ört­lich gut zu erreichendes Service- und Dienst­leistungs­angebot für alle Familien (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren) für Aufgaben nach dem Programm "Familien­förderung" ausrichten.

Die Förderung der Familienbüros beträgt

  • für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50.000 Ein­wohnerinnen und Einwoh­nern bis zu 13.000 Euro pro Jahr
  • für alle übrigen Kommunen bis zu 5.000 Euro pro Jahr.
  • für die Neuausrichtung (Konzeptionierung, insbesondere Digit­alisierung), den Ausbau bereits geförderter oder für die Ein­richtung neuer Familien­büros abweichend einmalig bis zu 80 Prozent der zuwendungs­fähigen Gesamt­ausgaben.

Projekte

Gefördert werden Projekte mit folgenden Inhalten/Zielgruppen

  • Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unter­stützungs­angebote zur Stärkung der Erziehungs­kompetenz, insbesondere für die gesunde Entwick­lung von Kindern und ihrem Recht auf gewalt­freie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Flucht­erfahrung
  • lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familien­bildung, Qualifizierungen von Eltern­begleiterinnen und Eltern­begleitern und von Multipli­katorinnen und Multipli­katoren für Steuerungs­aufgaben sowie der Einsatz von Erziehungs­lotsinnen und Erziehungs­lotsen
  • sonstige, eine familienfreundliche Infra­struktur unter­stützende Modell- oder landes­weite Projekte

Das Land fördert Projekte im Rahmen der Richtlinie bis zu maximal 50 Prozent. Die Förderanträge können beim Nieder­sächsischen Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

Voraussetzungen für eine Förderung sind

  • eine Konzeption, die aus der Analyse der sozialen Verhält­nisse vor Ort entwickelten Handlungs­bedarfe und jeweils geplante Maß­nahmen beschreibt
  • eine ausführliche Begründung des Modell­charakters oder der über­regionalen Bedeutung des Projekts
  • Ein barrierefreier Zugang zu den Familien­büros und zu allen übrigen Projekten soll ermög­licht werden. Den Ansätzen der Inklusion ist Rechnung zu tragen.

Downloads

Bei Problemen mit dem Download der Anlagen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung Ihrer Bewilligungsbehörde

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stellung
Martin Wabra
T 0511 / 120 30 32
martin.wabra@ms.niedersachsen.de

Auskünfte zum Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Hannover -
Team 2JH4
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Frau Döring
T 0511 / 897 01 326
nicole.doering@ls.niedersachsen.de
Frau Wussow
T 05121 / 304 396
tanja.wussow@ls.niedersachsen.de
Frau Broxtermann
T 0511 / 897 01 337
carolin.broxtermann@ls.niedersachsen.de