Richtlinie und Antrag Familienförderung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (01.01.2020-31.12.2024)
Die Förderung durch das Land Niedersachsen kann von den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden. Gefördert werden können die Fortführung bzw. Neueinrichtung von Familienbüros sowie Projekte.
Antragsfrist ist jeweils der 30. April des laufenden Förderjahres (Antragsstellung vor Maßnahmebeginn!)
Achtung! Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme andere Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden.
Familienbüros
Gefördert werden Familienbüros, die
- ein koordinierendes und in die örtliche Jugendhilfeplanung integriertes, flächendeckendes und örtlich gut zu erreichendes Service- und Dienstleistungsangebot für alle Familien (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren) für Aufgaben nach dem Programm "Familienförderung" ausrichten.
Die Förderung der Familienbüros beträgt
- für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu 13.000 Euro pro Jahr
- für alle übrigen Kommunen bis zu 5.000 Euro pro Jahr.
- für die Neuausrichtung (Konzeptionierung, insbesondere Digitalisierung), den Ausbau bereits geförderter oder für die Einrichtung neuer Familienbüros abweichend einmalig bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Projekte
Gefördert werden Projekte mit folgenden Inhalten/Zielgruppen
- Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, insbesondere für die gesunde Entwicklung von Kindern und ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Fluchterfahrung
- lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familienbildung, Qualifizierungen von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern und von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Steuerungsaufgaben sowie der Einsatz von Erziehungslotsinnen und Erziehungslotsen
- sonstige, eine familienfreundliche Infrastruktur unterstützende Modell- oder landesweite Projekte
Das Land fördert Projekte im Rahmen der Richtlinie bis zu maximal 50 Prozent. Die Förderanträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung sind
- eine Konzeption, die aus der Analyse der sozialen Verhältnisse vor Ort entwickelten Handlungsbedarfe und jeweils geplante Maßnahmen beschreibt
- eine ausführliche Begründung des Modellcharakters oder der überregionalen Bedeutung des Projekts
- Ein barrierefreier Zugang zu den Familienbüros und zu allen übrigen Projekten soll ermöglicht werden. Den Ansätzen der Inklusion ist Rechnung zu tragen.
Downloads
- Richtlinie Familienförderung
- Antragsformular
- Anlage 1 (Teilprojekt)
- Anlage 2 (Finanzierungsplan)
- Anlage 3 (Personalkosten)
Bei Problemen mit dem Download der Anlagen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung Ihrer Bewilligungsbehörde
Kontakt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Martin Wabra
T 0511 / 120 30 32
martin.wabra@ms.niedersachsen.de
Auskünfte zum Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Hannover -
Team 2JH4
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Frau Döring
T 0511 / 897 01 326
nicole.doering@ls.niedersachsen.de
Frau Wussow
T 05121 / 304 396
tanja.wussow@ls.niedersachsen.de
Frau Broxtermann
T 0511 / 897 01 337
carolin.broxtermann@ls.niedersachsen.de