Weiter zum Inhalt

Fragen und Antworten zu Neu­rege­lungen beim Eltern­geld für Geburten ab 1. April 2024

Für Geburten ab 1. April 2024 gelten neue Ein­kommens­grenzen. Außerdem wird die Mög­lich­keit des gleich­zei­tigen Bezugs von Eltern­geld neu geregelt. Darauf haben sich die Koa­li­tions­frak­tionen in den Gesetzen zur Finan­zierung des Bundes­haus­halts 2024 ver­ständigt. Das Bundes­familien­minis­terium gibt auf seiner Website Ant­worten auf die wich­tigsten Fragen zu den Ände­rungen: www.bmfsfj.de

Elterngeld 2023: Elterngeld Plus immer stärker in Anspruch genommen

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutsch­land haben im Jahr 2023 Eltern­geld er­hal­ten. Das waren 79.500 oder 4,3 % weniger als im Jahr 2022. Wie das Statis­tische Bundes­amt (Destatis) weiter mit­teilt, ging die Zahl der Männer mit Eltern­geld­bezug im Vor­jah­res­ver­gleich um 20.000 oder 4,1 % auf 462.000 zu­rück, während die Zahl der leis­tungs­be­ziehen­den Frauen sogar um 59.600 oder 4,4 % auf 1,3 Millionen zurück ging. Damit ist der Väter­an­teil mit 26,2 % nahe­zu un­ver­ändert (2022: 26,1 %). Die durch­schnitt­liche Dauer des ge­planten Eltern­geld­bezugs war in 2023 bei Frauen mit 14,8 Monaten deut­lich länger als bei Männern mit 3,7 Monaten. Erst­mals seit der Ein­füh­rung der Statis­tik wurden außer­dem Zahlen zu den Allein­er­ziehen­den mit Eltern­geld­be­ziehen­den ver­öffent­licht: Von den 50.400 allein­er­ziehen­den mit Eltern­geld­bezug waren 97,8 % Frauen. Quelle: Statistisches Bundesamt, 27.03.2024, www.destatis.de

Elterngeldreform: Verbesserungen im Elterngeld

Mehr Flexibilität, mehr Partner­schaft­lich­keit, weniger Büro­kratie - Das "Zweite Gesetz zur Än­de­rung des Bundes­eltern­geld- und Eltern­zeit­ge­setzes" bringt zahl­reiche Ver­besse­rungen im Eltern­geld hin. Sie gelten für alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Frei­räume zu ver­schaf­fen und die partner­schaft­liche Auf­teilung von Erwerbs- und Familien­zeiten zwischen den beiden Eltern­teilen weiter zu unter­stützen - ent­spre­chend der Wünsche und Vor­stel­lungen von Eltern, ins­besondere Vätern. Daneben sollen Eltern beson­ders früh geborener Kinder stärker unter­stützt werden. Eltern und Eltern­geld­stellen profi­tieren von Verein­fa­chungen und recht­lichen Klar­stel­lungen. Das Gesetz enthält ver­schie­dene Bausteine, die das Eltern­geld verbessern: Mehr Teilzeit­mög­lich­keiten, ver­länger­ter Anspruch auf Eltern­geld für Früh­chen sowie recht­liche Klar­stellungen etwa für Eltern, die Ein­nahmen aus geringen selbstän­digen Neben­ein­künften haben. www.bmfsfj.de

15 Jahre Elterngeld: Erfolge, aber noch Handlungsbedarf

Die Einführung des Elterngeldes vor 15 Jahren markierte einen Paradigmenwechsel in der deutschen Familienpolitik. Nicht alle Erfolge wirken über die Elternzeit von Müttern und Vätern hinaus. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat die zeitlichen Veränderungen in der Nutzung des Elterngeldes durch Mütter und Väter sowie deren Aufteilung der Sorge- und Hausarbeit nach der Elternzeit untersucht. Außerdem wird betrachtet, wie sich Karriereverläufe von Müttern und Vätern entwickelt haben. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in einem Beitrag der Zeitschrift Bevölkerungsforschung Aktuell 6/2022 veröffentlicht worden.

Download der Publikation von www.bib.bund.de.

Elterngeld und Elternzeit

Die Broschüre des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) informiert ausführlich und leicht verständlich über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Dazu gibt es an­schau­liche Bei­spiele und hilf­reiche Tipps für die indivi­duelle Planung. Ein Ein­lege­blatt informiert über die Neu­rege­lungen im Eltern­geld für Geburten ab 1. April 2024 - dann gelten neue Ein­kommens­grenzen. Außerdem wird die Mög­lich­keit des gleich­zei­tigen Bezugs von Eltern­geld neu geregelt.

Download der Broschüre von der Website des BMFSFJ.

Leichte Sprache: Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit

Eltern können das Eltern­geld mit dem Eltern­geld­Plus und dem Partner­schafts­bonus kombinieren. Das Bundes­familien­minis­terium (BMFSFJ) hat ein Heft in Leichter Sprache ver­öffent­licht, das die Rege­lungen erklärt.

Download der Broschüre von www.bmfsfj.de.

Elternzeit und Elterngeld - Regelungen im Überblick

Durch die Neuregelungen des Zweiten Ge­setzes zur Änderung des Bundes­eltern­geld- und Eltern­zeit­gesetzes für Geburten ab dem 1. September 2021 sind Ver­bes­se­rungen im Eltern­geld in Kraft getreten. Mehr Flexi­bi­li­tät, mehr Partner­schaft­lich­keit, weniger Büro­kratie - das war das Ziel der Neu­rege­lungen. Konkret bedeutet dies mehr Teil­zeit­mög­lich­keiten, zu­sätz­liche Eltern­geld­monate für Frühchen und weniger Büro­kratie. Durch die seit dem 1. September 2021 gel­tenden Eltern­geld­rege­lungen sollen eine partner­schaft­liche Auf­gaben­ver­tei­lung, bessere Verein­bar­keit von Familie und Beruf und mehr zeit­liche Frei­räume ermög­licht werden. Die Neu­rege­lungen gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden bzw. werden.

Das Info­blatt mit allen Neu­rege­lungen kann als Print-Version und in einer digitalen Version für das Intra­net von Ver­wal­tungen und Unter­nehmen bezogen werden bei Ver­netzungs­stelle für Gleich­berech­tigung e.V.: www.vernetzungsstelle.de

ElterngeldDigital

Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger haben die Mög­lich­keit, Eltern­geld­an­träge auch on­line auf der bundes­weiten Platt­form www.elterngeld-digital.de aus­zu­füllen. Die Eltern werden durch einen digi­talen Assis­ten­ten bei Fragen unter­stützt und die Antrags­stel­lung wird so er­leich­tert. Bisher nehmen neun Bundes­länder am Ange­bot "Eltern­geld­Digital" teil. Weitere Infor­ma­tionen auf der Website des Nieder­säch­sischen Sozial­minis­te­riums.

Infoportal für familienpolitische Leistungen

Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unter­halts­vor­schuss – unter www.familienportal.de finden Fami­lien alle wich­tigen Infor­ma­tionen und Be­ra­tungs­ange­bote rund um das Thema Familie. Eltern­geld­rechner, das Info­tool Familien­leis­tungen oder der Kinder­zu­schlags­check sowie Formulare zur Bean­tragung von Leis­tungen sind direkt über das Familien­portal ab­ruf­bar. Außer­dem gibt es eine Suche nach Ange­boten vor Ort.