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Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es gibt keinen einheitlichen Unterhaltsanspruch, sondern verschiedene Anspruchsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Gesetzlich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind unter anderem: Ehegatten, Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Verwandte in gerader Linie (hiervon ist auch der Kindesunterhalt erfasst), Partnerinnen und Partner aufgelöster Ehen, Partnerinnen und Parter aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften und Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander. Weitere Informationen zu einzelnen Unterhaltsansprüchen gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts

Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen. Die Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts betreffen Familien, in denen sich beide Eltern nach der Trennung erheblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Sie zielen darauf, dass das Recht die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigt. Der Betreuungsunterhalt betrifft Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder einschränken mussten. Durch die Reform soll die Rechtsposition hauptbetreuender Elternteile gestärkt werden, die vor der Trennung nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet waren. Das Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts ist auf der Website des Bundesjustizministeriums abrufbar.

Niedersächsischer Rückgriffspakt: Unterhaltsvorschuss konsequenter zurückholen

Rund 86.000 Kinder und Jugendliche profitieren derzeit in Niedersachsen vom Unterhalts­vor­schuss. Diese Leistung streckt der Staat vor, wenn ein Eltern­­teil den monat­lichen Unterhalt für seine Kinder nicht zahlt. In Nieder­sachsen wurden im Jahr 2018 insgesamt 218,4 Millionen Euro an Allein­erziehende gezahlt. Damit das als Vorschuss gezahlte Steuer­geld in Zukunft besser als bis­lang von Unter­halts­pflich­tigen zurück­geholt werden kann, unter­zeichneten Land und kommu­nale Spitzen­verbände im Jahr 2019 den "Nieder­sächsi­schen Rück­griffs­pakt". Bislang liegt die durch­schnitt­liche Rück­hol­quote bei 13 Prozent. Mit dem Rück­griffs­pakt verstän­digen sich die Landes­regierung, der Nieder­sächsische Land­kreis­tag und der Nieder­sächsische Städte­tag für die Ein­haltung der erarbeiteten Standards einzutreten, um den Rück­griff nach­haltig verbessern. Dies umfasst insbesondere die Verfolgung von Ordungs­widrig­keiten, wenn gegen die geregelten Aus­kunfts­pflichten verstoßen wird. Quelle: Niedersächsisches Sozialministerium, 09.05.2019

Unterhaltsvorschussgesetz

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das regelt das "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)" in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), zuletzt geändert durch Artikel 23 des "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften" vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3122), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt

DIJuF unterstützt bei Unterhaltsgeltendmachung im Ausland

Immer häufiger sind Jugendämter als Beistand oder in der Beratung und Unterstützung mit inter­nationalen Familienkonstellationen befasst. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familien­recht e.V. (DIJuF) hilft bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Vollstreckung von Kindes­unter­halts­ansprüchen im Ausland (Unter­halts­vorschuss-Regress). Alle Informationen zu den Beratungs- und Unter­stützungs­leistungen des DIJuF unter www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung.

BGH-Urteil zum Elternunterhalt stärkt unverheiratete Paare

Passt das deutsche Unterhaltsrecht noch zur Lebenswirklichkeit von Patchwork-Familien? Diese Frage steht hinter dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. März 2016 verhandelt hat. Das Sozialamt hatte vom un­ver­heirateten Sohn eines Pflege­bedürftigen die Zahlung von Eltern­unter­halt für seinen Vater verlangt. Der Sohn lebt in einer nicht­ehe­lichen Lebens­gemein­schaft mit seiner Lebens­gefährtin, deren beiden Kindern aus einer früheren Ehe, und einem gemein­samen Kind. Im Gegen­satz zu ver­heira­teten Eltern sei für ihn bei der Berech­nung des Eltern­unter­halts der soge­nannte Familien­selbst­behalt nicht zu berück­sich­tigen, so die Begründung des Urteils. Dagegen richtete sich die Klage. Der Bundes­gerichts­hof hob die ange­fochtene Entschei­dung auf. Da die Mutter des gemein­samen Kindes im Ein­ver­nehmen mit dem Vater das Kind zuhause betreue und deshalb voll oder teil­weise an einer Erwerbs­tätig­keit gehindert werde, sei der Vater gegenüber seiner Partnerin zu Unter­halt verpflichtet, so der BGH. Die Ent­scheidung über die Aus­gestaltung des familiären Zusammen­lebens liege bei den Eltern. Quelle: BGH, 9. März 2016

Unterhaltsbedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhalts­bedarf von Unterhalts­berech­tig­ten. Sie beruht auf Koordinierungs­gesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Fami­lien­senate der Oberlandes­gerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhalts­kommission des Deutschen Familien­gerichts­tages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Ober­landes­gerichten. www.olg-duesseldorf.nrw.de

Das Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat eine über­sichtlich gestaltete Broschüre zum Kind­schafts­recht herausgegeben (Stand: November 2022). Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Ab­stam­mungs­recht, zur elterlichen Sorge, zum Recht auf gewalt­freie Erziehung und zum Um­gangs­recht beantwortet. Thema­tisiert werden auch Fragen zum Unter­halts­recht und zu gerichtlichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samen­spende.

Die Broschüre steht zum Download auf der Website des Bundesjustizministeriums bereit.