Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es gibt keinen einheitlichen Unterhaltsanspruch, sondern verschiedene Anspruchsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Gesetzlich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind unter anderem: Ehegatten, Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Verwandte in gerader Linie (hiervon ist auch der Kindesunterhalt erfasst), Partnerinnen und Partner aufgelöster Ehen, Partnerinnen und Parter aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften und Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander. Weitere Informationen zu einzelnen Unterhaltsansprüchen gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts
Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen. Die Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts betreffen Familien, in denen sich beide Eltern nach der Trennung erheblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Sie zielen darauf, dass das Recht die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigt. Der Betreuungsunterhalt betrifft Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder einschränken mussten. Durch die Reform soll die Rechtsposition hauptbetreuender Elternteile gestärkt werden, die vor der Trennung nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet waren.
Das Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts ist auf der Website des Bundesjustizministeriums abrufbar.
Unterhaltsvorschussgesetz
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das regelt das "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)".
Der Gesetzestext steht auf der Website des Bundesjustizministeriums zur Verfügung: www.gesetze-im-internet.de
Unterhaltsbedarfsberechnung
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Die Düsseldorfer Tabelle steht auf www.olg-duesseldorf.nrw.de bereit.
DIJuF unterstützt bei Unterhaltsgeltendmachung im Ausland
Immer häufiger sind Jugendämter als Beistand oder in der Beratung und Unterstützung mit internationalen Familienkonstellationen befasst. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hilft bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Vollstreckung von Kindesunterhaltsansprüchen im Ausland (Unterhaltsvorschuss-Regress). Alle Informationen dazu unter www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung.
Das Kindschaftsrecht
Das Bundesjustizministerium hat eine übersichtlich gestaltete Broschüre zum Kindschaftsrecht herausgegeben (Stand: November 2022). Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Abstammungsrecht, zur elterlichen Sorge, zum Recht auf gewaltfreie Erziehung und zum Umgangsrecht beantwortet. Thematisiert werden auch Fragen zum Unterhaltsrecht und zu gerichtlichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samenspende.
Die Broschüre steht zum Download auf der Website des Bundesjustizministeriums bereit.