Weiter zum Inhalt

Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es gibt keinen einheitlichen Unterhaltsanspruch, sondern verschiedene Anspruchsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Gesetzlich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind unter anderem: Ehegatten, Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Verwandte in gerader Linie (hiervon ist auch der Kindesunterhalt erfasst), Partnerinnen und Partner aufgelöster Ehen, Partnerinnen und Parter aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften und Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander. Weitere Informationen zu einzelnen Unterhaltsansprüchen gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts

Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen. Die Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts betreffen Familien, in denen sich beide Eltern nach der Trennung erheblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Sie zielen darauf, dass das Recht die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigt. Der Betreuungsunterhalt betrifft Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder einschränken mussten. Durch die Reform soll die Rechtsposition hauptbetreuender Elternteile gestärkt werden, die vor der Trennung nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet waren.

Das Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts ist auf der Website des Bundes­justizministeriums abrufbar.

Unterhaltsvorschussgesetz

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das regelt das "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)".

Der Gesetzestext steht auf der Website des Bundesjustizministeriums zur Verfügung: www.gesetze-im-internet.de

BGH-Urteil zum Elternunterhalt stärkt unverheiratete Paare

Passt das deutsche Unterhaltsrecht noch zur Lebenswirklichkeit von Patchwork-Familien? Diese Frage steht hinter dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt hat. Das Sozialamt hatte vom unverheirateten Sohn eines Pflegebedürftigen die Zahlung von Elternunterhalt für seinen Vater verlangt. Der Sohn lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin, deren beiden Kindern aus einer früheren Ehe, und einem gemeinsamen Kind. Im Gegensatz zu verheirateten Eltern sei für ihn bei der Berechnung des Elternunterhalts der sogenannte Familienselbstbehalt nicht zu berücksichtigen, so die Begründung des Urteils. Dagegen richtete sich die Klage. Der Bundesgerichtshof hob die angefochtene Entscheidung auf. Da die Mutter des gemein­samen Kindes im Einvernehmen mit dem Vater das Kind zuhause betreue und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätig&keit gehindert werde, sei der Vater gegenüber seiner Partnerin zu Unterhalt verpflichtet, so der BGH. Die Entscheidung über die Ausgestaltung des familiären Zusammenlebens liege bei den Eltern. Quelle und weitere Informationen: BGH, 09.03.2016

Unterhaltsbedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leit­linien für den Unter­halts­bedarf von Unterhalts­berech­tig­ten. Sie beruht auf Koor­di­nie­rungs­gesprächen zwischen Rich­terinnen und Richtern der Fami­lien­senate der Ober­landes­gerichte Düssel­dorf, Köln, Hamm, der Unterhalts­kommis­sion des Deutschen Familien­gerichts­tages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Ober­landes­gerichten.

Die Düssel­dorfer Tabelle steht auf www.olg-duesseldorf.nrw.de bereit.

DIJuF unterstützt bei Unterhaltsgeltendmachung im Ausland

Immer häufiger sind Jugendämter als Beistand oder in der Beratung und Unterstützung mit internationalen Familienkonstellationen befasst. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familien­recht e.V. (DIJuF) hilft bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Vollstreckung von Kindes­unterhalts­ansprüchen im Ausland (Unterhalts­vorschuss-Regress). Alle Informationen dazu unter www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung.

Das Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat eine über­sichtlich gestaltete Broschüre zum Kind­schafts­recht heraus­gegeben (Stand: November 2022). Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Ab­stam­mungs­recht, zur elter­lichen Sorge, zum Recht auf gewalt­freie Erziehung und zum Um­gangs­recht beant­wortet. Thema­tisiert werden auch Fragen zum Unter­halts­recht und zu gericht­lichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samen­spende.

Die Broschüre steht zum Download auf der Website des Bundesjustizministeriums bereit.