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Land Niedersachsen fördert inklusive Projekte

Im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Sportverein aufeinander zugehen, Barrieren abbauen und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen: Projekte rund um Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung können nun für zwei weitere Jahre vom Land Niedersachsen gefördert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt 650.000 Euro zur Verfügung, aber auch für 2022 stehen noch Fördergelder zur Verfügung. Mehr ...

Familienerholung

Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehende oder für Familien mit einem behinderten Kind ist ein gemeinsamer Urlaub oft nicht erschwinglich. In diesen Fällen fördert Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Familienfreizeiten und -erholungsangebote. Informationen für Familien dazu gibt es bei unseren Elterninformationen. Fachkräfte von Beratungsstellen sowie interessierte Träger finden entsprechende Informationen unter Richtlinie Familienerholung.

Lebenshilfe-Ratgeber: Recht auf Teilhabe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat den Ratgeber "Recht auf Teilhabe" überarbeitet. Er bietet einen umfassenden Überblick über Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit geistiger Behinderung zustehen. Er ist somit eine hilfreiche Grundlage für Mitarbeitende in Beratungsstellen und bei Leistungserbringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer finden im "Recht auf Teilhabe" alle wichtigen Informationen, damit sie Menschen mit geistiger Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können. Die Neuauflage 2023 mit Rechtsstand 01.01.2023 berücksichtigt unter anderem die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes, die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus. www.lebenshilfe.de/shop/artikel/recht-auf-teilhabe

Aktionsplan Inklusion 2021/2022

Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen - von Schule und Arbeit über Sport bis hin zu Kultur und Tourismus - das sind die Ziele, die die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt und die Niedersachsen mit dem Aktionsplan Inklusion umsetzt. Das Kabinett hat daher am 10. Mai 2021 einen weiteren Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen - den Dritten seiner Art. Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, der sich alle - die gesamte Landesregierung als auch alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure - verpflichtet fühlen. Inklusion und die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben soll gelebte Wirklichkeit werden. Der dritte Aktionsplan Inklusion 2021/2022 umfasst insgesamt 132 Maßnahmen, davon 83 neue Maßnahmen und 49 Fortschreibungen des vorangegangenen Aktionsplans 2019/2020.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt die Aktionspläne Inklusion zum Download zur Verfügung unter www.ms.niedersachsen.de

Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule für den Zeitraum 2013 bis 2019 überprüft. Der Bericht stellt unter anderem die Entwicklung der Inklusion anhand der Schülerzahlen dar. Erläutert werden außerdem die mit der Inklusion eingesetzten Ressourcen sowohl im Hinblick auf Personal als auch auf das Inklusionsfolgekostengesetz. Die Einführung der Inklusion im Jahr 2013 bedeutet für die niedersächsische Schullandschaft weitreichende strukturelle Veränderungen, neue Formen des differenzierenden Unterrichts, eine Anpassung von schulinternen Organisationsformen sowie bei allen Mitwirkenden eine veränderte Haltung gegenüber heterogenen Lerngruppen. Nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der derzeit geltenden Fassung musste die Landesregierung bis zum 31. Juli 2020 erstmals die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule überprüfen, die Überprüfung erfolgt anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus. Hintergrund ist eine entsprechende Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Pressemitteilung Niedersächsische Landesregierung, 04.08.2020

Das Niedersächsische Kultusministerium informiert zur Einführung der inklusiven Schule unter www.mk.niedersachsen.de

Menschenskind - Elternberatung und verlässliche Begleitung

Die Diakovere Annastift Leben und Lernen gGmbH ist eine Institution der Diakonischen Behindertenhilfe in Hannover, die Angebote der Eingliederungshilfe bereitstellt. Das Beratungsangebot Menschenskind richtet sich an werdende Eltern, die nach einer vorgeburtlichen Untersuchung einen auffälligen Befund ihres Kindes erfahren haben. Eltern machen sich oftmals bei der Entscheidung für Pränatale Untersuchungen nicht die Gedanken, was sie tun würden, wenn ein Behinderung zu erwarten ist. So trifft sie die Notwendigkeit einer Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft meist unvorbereitet. In der Elternberatung können sie alle Fragen zu der Behinderung und den möglichen Veränderungen bzw. Herausforderungen stellen, um dann eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. www.diakovere.de/menschen-mit-behinderung/elternberatung

Wenn erst mal alles anders ist - Eltern-Ratgeber

Mit dem Ratgeber "Wenn erst mal alles anders ist" wendet sich Aktion Mensch an (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung. Die Broschüre bündelt hilfreiche Sachinformationen, Tipps von Expertinnen und Experten sowie Erfahrungen von Familien, die diese Situation bereits gemeistert haben. Viele Eltern fühlen sich überfordert und hilflos, wenn sie erfahren, dass sich ihr Kind anders entwickelt als die meisten anderen. Das will die Broschüre ändern. Eltern finden hier Antworten auf Fragen, die sie in dieser Zeit beschäftigen: Wo finde ich medizinische Anlaufstellen zu Diagnose und Therapie, finanzielle Unterstützung oder Selbsthilfegruppen? Was ist Frühförderung und welche Nachteilsausgleiche gibt es für Familien? Neben praktischen Hilfestellungen enthält der Ratgeber auch wichtige Adressen von Beratungsstellen, gibt Tipps zur Bewältigung des Alltags sowie Informationen, wie Eltern zu ihrem Recht kommen.

Der Ratgeber und weitere Informationen von Aktion Mensch sind auf der Website www.familienratgeber.de/elterninfo zu finden.

Elternassistenzdienst Region Hannover

In der Region Hannover bietet der Eltern­assis­tenz e.V. einen Eltern­assistenz­dienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen auf elternassistenz.de.

Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behin­de­rungen in Niedersachsen können aufgrund der Richt­linie über die Gewährung von Leistun­gen aus dem Landes­fonds finanzielle Mittel für Assistenz­leistungen beantragen. Das Ziel  ist es, Menschen mit Behin­derungen in der Ausübung eines Ehren­amtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finan­zierung der benötigten Assistenz­leistungen zu unter­stützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehren­amtes und damit eine aktive Mit­wirkung in der Zivil­gesell­schaft ermöglicht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert über die Antrag­stellung.

Inklusive Bildung

Ein Fachportal der Aktion Mensch richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Schul­formen, Bildungs­verant­wortliche sowie außer­schu­li­sche Pädagoginnen und Pädagogen, kurz: An alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusam­men­arbeiten und in diesem Kontext mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind. Das Online-Angebot www.inklusion.de bietet neben nütz­lichen Informationen auch Impulse für den Unterricht und didak­tische Materialien für die Umsetzung vor Ort.

Stottern und Schule

Für viele stotternde Kinder und Jugendliche ist die Schulzeit belastend. Sie schämen sich für ihr unflüssiges Sprechen und fürchten negative Reaktionen darauf. Oder sie stehen unter Druck, weil sie ihr Stottern ständig verstecken. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) informiert über die anerkannte Sprechbehinderung mit einer Website, die sich an Stotternde Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte wendet. Sie erfahren, wie Rechte Betroffene haben und wie sie zuhause und in der Schule unterstützt werden können.
www.stottern-und-schule.de

Informationen für Schwangere mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben häufig erhöhten und sehr spezifi­schen Informations­bedarf. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Schwanger­schaft, Geburt und die erste Zeit mit ihrem Kind. Die Bundes­zentrale für gesund­heit­liche Aufklärung bietet Informationen für Schwangere mit Seh- oder Hör­beein­träch­tigung oder einer Querschnitts­lähmung im Internetportal www.familienplanung.de an. Auch werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen können sich dort informieren.