Land Niedersachsen fördert inklusive Projekte
Im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Sportverein aufeinander zugehen, Barrieren abbauen und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen: Projekte rund um Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung können für zwei weitere Jahre vom Land Niedersachsen gefördert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt 650.000 Euro zur Verfügung. Anträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Alle Informationen dazu auf soziales.niedersachsen.de.
Familienerholung
Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehende oder für Familien mit einem behinderten Kind ist ein gemeinsamer Urlaub oft nicht erschwinglich. In diesen Fällen fördert Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Familienfreizeiten und -erholungsangebote. Informationen für Familien dazu gibt es bei unseren Elterninformationen. Fachkräfte von Beratungsstellen sowie interessierte Träger finden entsprechende Informationen unter Richtlinie Familienerholung.
Lebenshilfe-Ratgeber: Recht auf Teilhabe
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat den Ratgeber "Recht auf Teilhabe" überarbeitet. Er bietet einen umfassenden Überblick über Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit geistiger Behinderung zustehen. Er ist somit eine hilfreiche Grundlage für Mitarbeitende in Beratungsstellen und bei Leistungserbringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer finden im "Recht auf Teilhabe" alle wichtigen Informationen, damit sie Menschen mit geistiger Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können. Die Neuauflage 2023 mit Rechtsstand 1. Januar 2023 berücksichtigt unter anderem die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes, die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus. Zu beziehen über www.lebenshilfe.de.
Aktionsplan Inklusion 2021/2022
Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen - von Schule und Arbeit über Sport bis hin zu Kultur und Tourismus - das sind die Ziele, die die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt und die Niedersachsen mit dem Aktionsplan Inklusion umsetzt. Das Kabinett hat daher am 10. Mai 2021 einen weiteren Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen - den Dritten seiner Art. Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, der sich alle - die gesamte Landesregierung als auch alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure - verpflichtet fühlen. Inklusion und die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben soll gelebte Wirklichkeit werden. Der dritte Aktionsplan Inklusion 2021/2022 umfasst insgesamt 132 Maßnahmen, davon 83 neue Maßnahmen und 49 Fortschreibungen des vorangegangenen Aktionsplans 2019/2020. Das Niedersächsische Sozialministerium stellt die Aktionspläne Inklusion zum Download auf seiner Website zur Verfügung unter www.ms.niedersachsen.de.
Übergangsfrist für Schwerpunktschulen verlängert
Die kommunalen Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten. Trotz größter Anstrengungen wird es den Schulträgern absehbar nicht gelingen, bis zum 01.08.2024 sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in allen Bereichen baulich inklusiv hergerichtet sind. Daher wird die Übergangsfrist (ursprünglich bis 31.07.2024) durch Landesregierung und Landtag jetzt bis zum 31.07.2030 verlängert. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule ermöglichten es den Schulträgern über den 31.07.2018 hinaus mit Genehmigung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung "Schwerpunktschulen" zu führen, wenn sie einen Plan dazu vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie die inklusive Beschulung an den übrigen Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs sicherstellen wollen. Nach Ablauf dieser Vorschriften wäre für inklusive Schulen ohne Einschränkung der für sie jeweils erforderliche Mindeststandard zu gewährleisten. Quelle: Niedersächsischer Städtetag, 04.04.2024
Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule für den Zeitraum 2013 bis 2019 überprüft. Der Bericht stellt unter anderem die Entwicklung der Inklusion anhand der Schülerzahlen dar. Erläutert werden außerdem die mit der Inklusion eingesetzten Ressourcen sowohl im Hinblick auf Personal als auch auf das Inklusionsfolgekostengesetz. Die Einführung der Inklusion im Jahr 2013 bedeutet für die niedersächsische Schullandschaft weitreichende strukturelle Veränderungen, neue Formen des differenzierenden Unterrichts, eine Anpassung von schulinternen Organisationsformen sowie bei allen Mitwirkenden eine veränderte Haltung gegenüber heterogenen Lerngruppen. Nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der derzeit geltenden Fassung musste die Landesregierung bis zum 31. Juli 2020 erstmals die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule überprüfen, die Überprüfung erfolgt anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus. Hintergrund ist eine entsprechende Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Pressemitteilung Niedersächsische Landesregierung, 04.08.2020
Das Niedersächsische Kultusministerium informiert zur Einführung der inklusiven Schule unter www.mk.niedersachsen.de.
Menschenskind - Elternberatung und verlässliche Begleitung
Die Diakovere Annastift Leben und Lernen gGmbH ist eine Institution der Diakonischen Behindertenhilfe in Hannover, die Angebote der Eingliederungshilfe bereitstellt. Das Beratungsangebot Menschenskind richtet sich an werdende Eltern, die nach einer vorgeburtlichen Untersuchung einen auffälligen Befund ihres Kindes erfahren haben. Eltern machen sich oftmals bei der Entscheidung für Pränatale Untersuchungen nicht die Gedanken, was sie tun würden, wenn ein Behinderung zu erwarten ist. So trifft sie die Notwendigkeit einer Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft meist unvorbereitet. In der Elternberatung können sie alle Fragen zu der Behinderung und den möglichen Veränderungen bzw. Herausforderungen stellen, um dann eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. www.diakovere.de
Elternassistenzdienst Region Hannover
In der Region Hannover bietet der Elternassistenz e.V. einen Elternassistenzdienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen auf elternassistenz.de.
Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen können aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds finanzielle Mittel für Assistenzleistungen beantragen. Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehrenamtes und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft ermöglicht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert über die Antragstellung.
Inklusive Bildung
Ein Fachportal der Aktion Mensch richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen, Bildungsverantwortliche sowie außerschulische Pädagoginnen und Pädagogen, kurz: An alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten und in diesem Kontext mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind. Das Online-Angebot www.inklusion.de bietet neben nützlichen Informationen auch Impulse für den Unterricht und didaktische Materialien für die Umsetzung vor Ort.
Stottern und Schule
Für viele stotternde Kinder und Jugendliche ist die Schulzeit belastend. Sie schämen sich für ihr unflüssiges Sprechen und fürchten negative Reaktionen darauf. Oder sie stehen unter Druck, weil sie ihr Stottern ständig verstecken. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) informiert über die anerkannte Sprechbehinderung mit einer Website, die sich an Stotternde Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte wendet. Sie erfahren, wie Rechte Betroffene haben und wie sie zuhause und in der Schule unterstützt werden können.
www.stottern-und-schule.de
Informationen für Schwangere mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben häufig erhöhten und sehr spezifischen Informationsbedarf. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit ihrem Kind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Informationen für Schwangere mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder einer Querschnittslähmung im Internetportal www.familienplanung.de an. Auch werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen können sich dort informieren.