Weiter zum Inhalt

Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landesjugendamt ist in der Fach­gruppe Kinder, Jugend und Fami­lie für die Auf­gaben des über­ört­lichen Trägers der Jugend­hilfe zu­ständig. Zu seinen Auf­gaben gehören die Bera­tung und Unter­stützung der Ein­rich­tungen der öffent­lichen und freien Träger der Jugend­hilfe in Nieder­sachsen. Das Landes­jugend­amt erteilt Betriebs­erlaub­nisse für Ein­rich­tungen der Hilfen zur Erziehung sowie für Ein­rich­tungen für junge Menschen mit Behin­de­rungen. Außerdem unter­stützt es freie und öffent­liche Träger der Jugend­hilfe mit zahl­reichen Förder­pro­grammen und initiiert Modell­projekte, mit denen die Jugend­hilfe weiter­ent­wickelt werden kann.

Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugen­dhilfe­ausschuss. Während die Verwal­tung die lau­fen­den Geschäf­te führt, befasst sich der Landesjugend­hilfe­ausschuss mit grund­legen­den Fragen der Kinder- und Jugend­hilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfeh­lungen auf über­ört­licher Ebene.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie informiert auf seiner Website über die Kinder- und Jugend­hilfe in Nieder­sachsen.

17. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sach­ver­ständigen­kommission beauftragt. Der 17. Kinder- und Jugendbericht wurde am 18. September 2024 vorgelegt. Auf rund 600 Seiten analysiert er die Lage der jungen Menschen in Deutschland und die Situation der Kinder­ und Jugendhilfe. Der Bericht macht deutlich: Die heutige junge Generation ist die diverseste, die es je gab. Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemein ist jedoch das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit – das ist in der aktuellen dynamischen und unsicheren Zeit besonders wichtig. Die Kernbotschaft des Berichts lautet entsprechend: Zuversicht braucht Vertrauen! Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind gefragt, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten. Download von der Website des BMFSFJ.

Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen

Wie steht es aktuell um die "Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen", und was wünschen sich die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen bei diesem so wichtigen Thema? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des Schwerpunktberichtes der niedersächsischen Landesjugendhilfeplanung. Die IMAP GmbH hat zusammen mit dem Sozialministerium in einer Online-Umfrage 4.500 junge Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren in Niedersachsen befragt und damit direkt in den Prozess integriert.

Der aktuelle Schwerpunktbericht steht auf der Website des Nds. Sozialministeriums als Download zur Verfügung.

KiJuKo: Hand­lungs­emp­feh­lungen zur Beteiligung von Kindern und Jugend­lichen auf Landes­ebene

Die Niedersächsische Kinder- und Jugend­kommis­sion (KiJuKo) hat Hand­lungs­emp­feh­lungen zur Betei­ligung von Kindern und Jugend­lichen auf Landes­ebene vor­ge­legt. Danach soll ein Jugend-Check eingeführt, eine Landes­jugend­kon­ferenz etabliert und eine Nieder­sächsi­sche Strate­gie für Kinder- und Jugend­betei­ligung erar­beitet werden. Handlungsempfehlung "Interes­sen von Kindern und Jugend­lichen auf Landes­ebene berück­sichtigen" (PDF)

Digitale Jugendarbeit

Der Landesjugendring Niedersachsen hat eine Hand­reichung ver­öf­fent­licht, in der Möglich­keiten beschrieben werden, um Angebote, Projekte und Aus­tausch­möglich­keiten in der Jugend­verbands­arbeit zu digi­ta­li­sieren. Neben konkreten Beispielen finden sich in der Hand­reichung auch Hilfe­stellungen und Hin­weise zum Aufbau digi­taler Strukturen sowie Tipps zum Umgang mit unter­schied­lichen Medien.

Kostenloser Download der Broschüre im Online-Shop des Landes­jugendrings www.ljr.de.

Ombudsstellen in Niedersachsen

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugend­hilfe sind unab­hängige Beratungs- und Be­schwer­de­stellen. Sie unter­stützen Kinder, Jugend­liche und Eltern dabei ihre Rechte bei Fragen oder Schwierig­keiten mit der Kinder- und Jugend­hilfe zu kennen und ein­zu­fordern: Sie informieren, beraten und ver­mitteln bei Kon­flikten, klären Fragen und begleiten zu Gesprä­chen mit dem Jugend­amt, der Familien­hilfe oder dem Vor­mund. Die Beratung ist kosten­los und auch anonym mög­lich. Das Land Nieder­sachsen fördert seit Mitte 2023 ins­gesamt je eine regio­nale Ombuds­stelle in vier fest­geleg­ten Ver­sorgungs­bereichen sowie eine über­regionale Ombuds­stelle mit Sitz in Hannover. Die Kontaktdaten aller Ombudsstellen finden Sie in unserer Adressdatenbank in der entsprechenden Kategorie. Weitere Informationen auf www.soziales.niedersachsen.de.

Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission

Die Anliegen von Kindern und Jugend­lichen in den gesell­schaft­lichen wie auch poli­tischen Mittel­punkt: Das schreibt sich die Kinder- und Jugend­kom­mis­sion (KiJuKo) auf ihre Fahnen. Für die aktuelle, 19. Legis­la­tur­periode wurde im April 2023 die neue Besetzung dieses wichtigen Gremiums festgelegt: In einer konstitu­ierenden Sitzung wurden Vera Seeck zur Vor­sitzenden und Ben Meisborn zum Stell­ver­treter gewählt. Die Ge­schäfts­stelle ist im Nieder­sächsischen Landes­jugend­amt ange­siedelt. Die Amts­periode der Kinder- und Jugend­kommis­sion entspricht der Wahl­periode des Land­tages. Die Mit­glieder und stell­ver­treten­den Mit­glieder der Kinder- und Jugend­kommission sind ehren­amt­lich tätig. Gesetz­lich ver­an­kert ist die Nieder­sächsische Kinder- und Jugend­kommission seit Juni 2018. Mehr Informationen zur KiJuKo gibt es auf www.soziales.niedersachsen.de.

Niedersächsischer Landes­jugend­hilfe­aus­schuss

Der Niedersächsische Landes­jugend­hilfe­aus­schuss (NLJHA) ist am 22. November 2022 erstmals in der aktuellen, 19. Legis­la­tur­periode zusammen­getreten. Bei der konsti­tuieren­den Sitzung wählten die Mit­glieder Prof. Dr. Lobermeier, Professor für Sozial­wissen­schaft­liche Methoden an der Ostfalia Hoch­schule für ange­wandte Wissen­schaften, zum Vor­sitzenden. Als stell­ver­treten­de Vor­sitzende wurde Rita Maria Rzyski, Dezer­nentin für Bildung, Jugend und Familie in Hannover, gewählt. Der Ausschuss ist das fach­poli­tische Gremium zur Weiter­ent­wick­lung der Jugend­hilfe in Nieder­sachsen. Er befasst sich mit allen Ange­legen­heiten der Jugend­hilfe wie etwa der Erör­terung aktu­eller Problem­lagen junger Menschen und ihrer Familien. Der NLJHA hat Beschluss­recht in An­ge­legen­heiten der Jugend­hilfe. Er ent­scheidet im Rahmen des gel­tenden Rechts und der Vor­gaben der Obersten Landes­jugend­behörd­en - in diesem Fall Kultus- und Sozial­ministerium - über An­ge­legen­heiten von all­gemeiner und grund­sätz­licher Bedeutung.

Der Landes­jugend­hilfe­aus­schuss setzt sich aus stimm­berech­tigten und be­ra­tenden Mit­gliedern (jeweils mit Vertretung) zusam­men. Stimm­berech­tigte Mit­glieder (insgesamt 18 Personen) sind u.a. Ver­tre­terinnen und Ver­treter der freien Jugend­hilfe, der kommunalen Spitzen­ver­bände sowie aus dem Kinder- und Jugend­schutz. Beratende Mit­glieder sind u.a. je eine Ab­geord­nete / ein Ab­geord­neter der im Landtag ver­tre­tenen Par­teien sowie eine Vertre­terin / ein Ver­treter der Arbeits­gemein­schaft der Jugend­ämter und der Arbeits­gemein­schaft der Familien­ver­bände.

Landesjugendring Niedersachsen: 4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement

Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm "4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" seit Anfang 2021 innovative und kreative Projektideen von Jugendgruppen, -verbänden und -initiativen. Bei den Projekten soll es u.a. darum gehen, neue Wege der Beteiligung zu erproben und politisch aktiv zu werden, Vorurteile abzubauen und Jugendliche für Vielfalt zu sensibilisieren sowie sie an freiwilliges Engagement heranzuführen bzw. die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement zu verbessern. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt während der Laufzeit von fünf Jahren insgesamt drei Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Die Servicestelle für das Förderprogramm ist beim Landesjugendring Niedersachsen e.V. angesiedelt.  www.4generation.de

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) arbeitet als Fach­referat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Zu den Tätigkeits­feldern gehören Fortbildungen, Materialentwicklungen, Fachberatung, Projekte und die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien. Die LJS koordiniert unter anderem die Projekte "Eltern-Medien-Trainer", "Elterntalk Niedersachsen" und "Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch". Die Arbeit der LJS wird aus Landesmitteiln gefördert. Die Angebote richten sich vor allem an pädagogische Fachkräfte aus Jugendhilfe, Kitas, Schulen sowie Aus- und Fortbildungsstätten. Sie stehen darüber hinaus auch Interessierten aus anderen Arbeitsbereichen offen. Ziel der Arbeit ist es, Sachkenntnisse zu vermitteln und pädagogische Handlungskompetenzen zu erweitern. Die LJS kooperiert mit Landesinstitutionen, kommunalen Einrichtungen und freien Trägern. www.jugendschutz-niedersachsen.de

Anlaufstelle ZAnK: Über Grenzen hinweg - Hilfe bei Konflikten ums Kind

2011 erhielt der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein das Mandat der Bundesregierung für eine Zentrale Anlaufstelle in grenzüber­schreitenden Kindschaftskonflikten (ZAnK) sowie für die Übernahme der Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Mediation. Familien, in denen Eltern nach einer Trennung in verschiedenen Ländern leben wollen, können das Beratungsangebot nutzen. Denn herrscht Streit über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes, hilft ZAnK, mögliche nächste Schritte abzuwägen und Antworten auf komplizierte Sorgerechts- und Umgangsfragen zu finden. Auch wer als Fachkraft der Jugendhilfe, in Beratungskontexten oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit einem Familienkonflikt mit Auslandsbezug konfrontiert ist, findet bei ZAnK Unterstützung. www.zank.de

Jugendmigrationsdienste

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) fördert bundesweit über 490 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeits­gemein­schaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Inter­nationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. Mehr zur Arbeit der JMD unter www.jmd-portal.de

Handreichung: Kinder- und Jugendhilfe in muslimischer Trägerschaft

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat das Flipbook "Engagiert, dabei und anerkannt?! Islamische Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe" veröffentlicht. Die Handreichung liefert wichtige Hinweise, um die Anerkennung islamischer Akteurinnen und Akteure und Träger als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Es werden konkrete Handlungs­empfeh­lungen für öffentliche Träger und islamische Organisationen, Vereine etc. auf dem Weg zur Anerkennung formuliert. Die Handreichung richtet sich an öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, um die Zusammenarbeit mit islamischen Trägern und deren Angebote für Kinder und Jugendliche nachhaltig in kommunalen Kinder- und Jugendhilfestrukturen zu stärken. Auch islamische Akteurinnen und Akteure und Organisationen, die eine Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anstreben, sollen mit der Handreichung unterstützt werden. Link zum Flipbook auf der Website der AGJ.

Demokratie braucht Dich!

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) fördert Projekte zur Demokratievermittlung in jeder Generation von den Kleinsten bis ins junge Erwachsenenalter. Jugendliche wollen die Zukunft mitgestalten und sich politisch und gesellschaftlich engagieren. "Demokratie leben!" fördert bereits viele Projekte, in denen Jugendliche aktiv sind. Die Broschüre "Demokratie braucht Dich!" bietet einen inspirierenden Einblick in die Projekte für alle Interessierten. Download der Broschüre von der Website des BMFSFJ.

neXTqueer-Methodenheft

Im Rahmen des Projektes neXTqueer hat der Landesjugendring Niedersachsen e.V. einen Methodenkoffer mit neun Methoden entwickelt, die für das Theme sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sensibilisieren und direkt anwendbar sind. Eine Broschüre zum Methodenkoffer bietet nach einer ausführlichen Einleitung, die auf die Rolle der Moderation eingeht, einen Einstieg in die Methoden. Von der Vorbereitung bis zur Auswertungs- bzw. Reflexionsrunde sind alle Schritte zur Anwendung des Methodenkoffers beschrieben, der beim ljr ausgeliehen werden kann. Die Begleitbroschüre steht zum Download zur Verfügung unter www.ljr.de/shop. Weitere Informationen zum Projekt neXTqueer und den dortigen Veranstaltungsangeboten sind unter www.nextqueer.de zu finden.

Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe und das SGB VIII

Eine Broschüre des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) gibt einen ersten Über­blick über das Aufgaben­spektrum der Kinder- und Jugend­hilfe und ihre Akteure. Neben dem Gesetzes­text des SGB VIII und des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinder­schutz (KKG) werden die zentralen rechtlichen Grund­lagen der Kinder- und Jugend­hilfe erläutert. Die Broschüre richtet sich nicht nur an Fachkräfte, sondern an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch junge Volljährige. Download und Bestellung über die Website des BMFSFJ.

Initiative Kinderfreundliche Kommunen

Bundesweit können sich alle Kommunen ab einer Größe von 5.000 Einwohnerinnen und Ein­wohnern für die Teilnahme am Siegel "Kinder­freund­liche Kommune" bewerben. Mit dem Siegel unterstützen das Deutsche Kinder­hilfs­werk und UNICEF Deutschland das Engage­ment zur Umsetzung der UN-Kinder­rechts­konvention auf lokaler Ebene. Der dazu gegründete Verein Kinder­­freund­liche Kommunen begleitet den gesam­ten Prozess und vergibt das Siegel an Städte und Gemeinden, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktions­plan für die lokale Umsetzung von Kinder­rechten verabschiedet haben. Das Siegel wird für drei Jahre vergeben und kann danach durch einen neuen Aktionsplan verlängert werden. Alle Informationen zur Teilnahme auf www.kinderfreundliche-kommunen.de.

Region Hannover: Angebote der Jugend- und Familienbildung

Das Team Jugend- und Familien­bildung der Region Hannover hat zahl­reiche Veran­stal­tungen und Freizeit­angebote für Kinder, Jugend­liche, Familien und Allein­erziehende im Angebot. Fach­kräfte können Fort­bildungs­möglich­keiten nutzen. Das Programm ergänzt die Angebote der Vereine, Verbände und Jugend­pflegen aus Städten und Gemeinden der Region Hannover. Alle Infor­mationen zu den einzelnen Angeboten und Online-Anmeldung auf www.team-jugendarbeit.de.

DKHW-Länderfonds Niedersachsen: Kinder stärken

Mit dem Fonds "Kinder stärken" unterstützt das Land Nieder­sachsen Kinder- und Jugend­projekte, die die alters­gemäße Beteiligung und Mit­wirkung von Mädchen und Jungen fördern. Außerdem werden Projekte zur Beteiligung und Teilhabe von Armut betroffener Kinder und Jugend­licher und zur Integration von Kindern und Jugend­lichen mit Migrations­hinter­grund mit bis zu 5.000 Euro unter­stützt. Initiativen, Vereine, Verbände und Kommunen können jederzeit Anträge stellen. Alle Infor­mationen zum Länder­fonds Niedersachsen auf www.dkhw.de/foerderfonds.

DKHW-Förderfonds für Kinder- und Jugendarbeit

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Bis jeweils 31. März bzw. 30. September besteht für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit die Möglichkeit, Anträge zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bekanntmachung der Kinderrechte. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Alle Informationen und Antragsmöglichkeiten zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes auf www.dkhw.de/foerderfonds.