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Zweites Familienentlastungsgesetz

Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz (19/21988) steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht, sodass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.

Quelle: Website Deutscher Bundestag

Starke-Familien-Gesetz

Am 1. Juli 2019 ist das "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wurde neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert.

Der Kinderzuschlag wurde in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 stieg er auf 185 Euro pro Monat und Kind und wurde für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Zum 1. Januar 2020 sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Zudem wurde ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.

Zum 1. August 2019 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket stieg von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Eine Lernförderung kann auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

Die Website des Bundesfamilienministeriums informiert über das Starke-Familien-Gesetz.

Gesetzesreform zum Elterngeld

Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" beschlossen. Die Regelungen sind zum 1. September 2021 in Kraft getreten. Damit wird das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2021, Nr. 7 vom 18.02.2021, S. 239) veröffentlicht.

Weitere Informationen auf der Website des Bundesfamilienministeriums

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Zum 1. Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) anstelle der Regelungen zum Erziehungsgeld in Kraft. Mütter und Väter, die vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren, haben damit Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung eines Kindes. Als Ausgleich für das entfallende Einkommen können sie während dieser Zeit Elterngeld als Lohnersatzleistung beantragen. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gilt das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Sie können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern, wenn sie nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten. In Niedersachsen wird das Elterngeld schriftlich bei den Elterngeldstellen beantragt. Die Adressen der Elterngeldstellen und das Antragsformular für Elterngeld sind auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums zu finden.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist auf der Website des Bundesjustizministeriums abrufbar www.gesetze-im-internet.de/beeg

Das "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2014, Nr. 62 vom 29.12.2014, S. 2325) veröffentlicht.

Elternzeit und Elterngeld - Regelungen im Überblick

Einen über­sicht­lich auf­berei­teten Über­blick zu allen be­stehen­den Neu­rege­lungen und den Mög­lich­keiten von Eltern­zeit, Basis­eltern­geld und Eltern­geld­Plus bietet das Info­blatt von Gleich­berech­tigung und Ver­netzung e.V. Es kann als Print-Version und in einer digi­talen Version für das Intra­net von Verwal­tungen und Unter­nehmen bezogen werden.

Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.: Eltern­zeit und Eltern­geld - Regelun­gen im Über­blick, Hannover, Stand: 2/2022.

Der Bestellbogen mit einer Übersicht über die Kosten steht hier zum Download bereit.

Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit

Die sechste Auflage des Handkommentar-Klassikers gibt Antworten auf alle wichti­gen arbeits- und sozial­rechtlichen Fragen der Eltern­schaft. Sie kommentiert detailliert die Änderungen des BEEG zur noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die aktuellsten Än­derungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Berück­sichtigt sind auch die Änderun­gen zum Kinder­geld­recht (BKGG und EStG) durch die Sozial­schutz-Pakete. Der aktualisierte Hand­kommen­tar dient Praktike­rinnen und Praktikern als fundierte Basis­informa­tion für die Ein­schätzung juristischer Zweifels­fälle. Auf­zählun­gen, Über­sichten und Formu­lierungs­hilfen sind hilf­reich für die An­wend­barkeit und praktische Um­setzung der Gesetzes­vor­schriften.

Dr. Friedbert Rancke, Georg Pepping (Hrsg.): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Hand­kom­mentar, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2022