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Haushaltshilfen und Dorfhelferinnen

Wer hilft, wenn die Kinder, die Familie, der Haushalt wegen Krankheit, Kur oder anderen Gründen von einem Elternteil nicht mehr versorgt werden können? Wer kümmert sich dann um pflegebedürftige ältere Angehörige? Wer übernimmt das Kochen, Einkaufen, Waschen und Putzen? Besonders Alleinerziehende stehen dann vor großen Problemen. In dieser Situation helfen ausgebildete Haushaltshilfen - auch Dorfhelferinnen - weiter.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern einen Anspruch auf Unter­stützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes. Die Kosten tragen die Krankenkassen.

Haushaltshilfe

Für Wen?
Kann ein Elternteil wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur die Familie und den Haushalt nicht mehr versorgen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist,

  • dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die das übernehmen kann.

Wo und wie kann Hilfe beantragt werden?
Die Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder soll der Haushalt durch eine Vertrauensperson weitergeführt werden, erstattet die Krankenkasse die Kosten für diese selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe.

Dorfhelferin

Wenn gesundheitliche Gründe das Führen des Haushaltes verhindern, übernehmen auch Dorfhelferinnen sämtliche Aufgaben der Familien- und Hauspflege - mittlerweile nicht mehr nur im ländlichen Raum, sondern auch im städtischen Umfeld. Als professionelle Haushaltshilfen regeln sie für eine begrenzte Zeit das Familienmanagement. Mit ihren pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Fähigkeiten stellen sich die Dorfhelferinnen flexibel auf die Gewohnheiten der jeweiligen Familien ein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den familiären Erfordernissen und den Bewilligungen der Kostenträger, meist sind vier bis acht Stunden täglich vorgesehen.

Für wen?
Die Finanzierung des Einsatzes einer Dorfhelferin als Haushaltshilfe hängt von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger des betroffenen Elternteils ab (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung). In besonderen Notsituationen arbeiten die Dorfhelferinnen auch mit dem Jugend- und Sozialamt zusammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bewilligen den Einsatz einer Dorfhelferin in der Regel, wenn

  • drei Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt zu versorgen sind oder
  • zwei Kinder unter sechs Jahren oder
  • ein Säugling bis zu neun Monaten oder
  • ein pflegebedürftiges Kind oder
  • ein Kind mit Behinderung
  • und keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wo und wie kann Hilfe beantragt werden?
In Niedersachsen gibt es 25 Dorfhelferinnen-Stationen. Sie koordinieren die Haushaltshilfen vor Ort. Außerdem beraten sie die in Not geratenen Familien bei der Verhandlung mit den Kostenträgern. Die Koordinierungsstellen finden Sie unter www.dhw-nds.de oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle:

Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V.
Knochenhauerstraße 33
30159 Hannover
T 0511 / 12 41 539
info@dorfhelferin-nds.de