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Selbsthilfe-Richtlinie: Jetzt Förderung beantragen

Mit der "Selbsthilfe-Richtlinie" fördert das Land Niedersachsen Projekte zur Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit in "Sozialen Brennpunkten", insbesondere wenn die Projekte zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der dort wohnenden Personen beitragen. Für das Jahr 2024 können noch bis zum 30.04.24 Anträge gestellt werden. Die Koordinierungsstelle im Praxisnetzwerk für Soziale Stadtentwicklung berät Interessierte gerne bei der Antragstellung.

Insbesondere möchte die Koordinierungsstelle ganz gezielt Antragsteller:innen zu den Themen Armut und Wohnungslosigkeit ansprechen.

Sie haben eine Idee? Hier können Sie direkt einen Förderantrag online einreichen. Alle Informationen finden Sie unter lag-nds.de/sh-rl

Kontakt: Heribert Simon (Mobil 0163 405 20 63) und Jannika Huesmann (Mobil 0152 05912071) oder per E-Mail an selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de

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