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Interministerieller Arbeitskreis Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zählt zu den wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Aufgaben. Ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Akteurinnen und Akteure ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz und gleichzeitig zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Mit dem Ziel einer landesweiten Kinderschutzstrategie bündelt die Landesregierung unter Federführung des Sozialministeriums Fachwissen und Kompetenzen unterschiedlicher Ressorts im Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK). Das Gremium vernetzt das Fachwissen von Expertinnen und Experten des Ministeriums für Inneres und Sport, des Justizministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie des Landesjugendamtes. Am 30. Mai 2023 konstituierte sich das Gremium in Hannover. www.ms.niedersachsen.de/IMAK_Kinderschutz

Empfehlungen zur Implementierung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Expertise "Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit – Empfehlungen für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe" wurde durch den niedersächsischen Landes­jugend­hilfe­ausschuss mit Unterstützung der Expertin Christiane Wiede erarbeitet. Sie soll die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere die Kreis- und Stadtjugend­pflege – vor Ort in der Wahrnehmung ihrer Gesamt­ver­antwortung gem. § 79 SGB VIII für die Entwicklung, Fort­schreibung und Umsetzung von Schutz­konzepten im partner­schaftlichen Zusammen­wirken mit freien Trägern unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Unter­stützungs­bedarf von ehren­amtlich Tätigen in der Kinder- und Jugend­arbeit. Das Land als über­örtlicher Träger der Jugend­hilfe kommt damit seiner Zuständig­keit hinsicht­lich der Entwicklung von Empfeh­lungen zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gegenüber den örtlichen Trägern nach. Das Vorhalten von Schutz­konzepten in der Kinder- und Jugend­arbeit ist in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtend. Eine flächen­decken­de Implementierung von Schutzkonzepten und deren Fortschreibung ist jedoch ein wichtiges Qualitäts­merkmal in der Kinder- und Jugendarbeit. (Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, 11.10.2023) Die Expertise steht auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie als Download (PDF) zur Verfügung: soziales.niedersachsen.de.

Vertrauensschutz im Kinderschutz

Was ist daten­schutz­rechtlich zu beachten, wenn Dritte in den praktischen Kinder­schutz direkt mit einbezogen werden sollen? Der Leitfaden greift hierfür wesentliche daten­schutz­recht­liche Fragen aus der Praxis auf und bietet entsprechende Antworten an. Zum gezielten Nachschlagen und für eine erhöhte Praxis­tauglich­keit orientiert sich die Reihen­folge der bearbeiteten Frage­stellungen aus den Perspektiven des Jug­end­amtes und freier Jugend­­hilfe­träger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrens­ablauf. Im Schnitt­stellen­bereich zwischen Jugend­amt und Berufs­geheim­nis­trägerin­nen und -trägern dient entsprechend § 4 KKG als Struk­tu­rie­rungs­grund­lage. Neu in der dritten über­ar­beiteten und erwei­terten Auflage ist der Blick auf Ombuds­stellen sowie die daten­­schutz­­rechtlichen Möglich­keiten und Grenzen in der Zusamme­n­­arbeit zwischen Jugend­ämtern und Kinderschutz­ambulanzen. Nach jedem Kapitel gibt es eine knappe prägnante Zusammen­fassung. Ein Anhang mit Muster­vor­lagen und Gesetzes­texten rundet den Leitfaden ab. Der Datenschutz-Leitfaden für die Kinder- und Jugendhilfe steht zum Download auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums.

Außerdem gibt es zwei zentrale und praktische Schaubilder aus der Arbeitshilfe als Postkarten: Schema zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindes­wohl­gefährdung gem. § 4 KKG sowie Schema zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindes­wohl­gefähr­dung gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII. Mit QR-Code zum direkten Download des Datenschutz-Leitfadens. Die Postkarten können über die Poststelle des Nds. Sozial­minis­teriums bestellt werden (max. 100 Stück je Motiv): poststelle@ms.niedersachsen.de

Präventiven Kinderschutz in Einrichtungen weiterentwickeln: Land veröffentlicht Leitlinien

Kinderrechte und Kinderschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, ist eine wichtige und gleichermaßen anspruchsvolle Aufgabe. Der im Rahmen der Niedersächsischen Landesjugendhilfeplanung veröffentlichte Schwerpunktbericht "Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gewährleisten" legt Qualitätsstandards fest und gibt Praktikerinnen und Praktikern Eckpunkte, Leitlinien und Prinzipien für die Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes an die Hand. Der vom Institut für soziale Arbeit (ISA) erarbeitete Bericht ist online auf www.ms.niedersachsen.de veröffentlicht.

ÜSTRA-Einrichtungen und Stadtbibliotheken in Hannover als Kinder:Schutzinseln

In Hannover gibt es fünf neue Zufluchtsorte für Kinder: Die ÜSTRA beteiligt sich an der Initiative Kinder:Schutzinsel der Kinderschutzallianz - künftig sind das GVH Kundenzentrum, die Hauptverwaltung sowie die Stadtbahn-Betriebshöfe Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen. Bei den Kinder:Schutzinseln geht es nicht nur um Hilfe bei ernster Gefahr, sondern auch bei ganz alltäglichen Problemen – die Schutzinseln bieten Kindern eine erste Anlaufstelle und versuchen schnell und unbürokratisch zu helfen, bis Eltern oder Behörden verständigt sind. Mehr ...

Auch die Stadtbibliothek Hannover und elf ihrer Einrichtungen in den Stadtteilen sind Anlaufpunkte für Kinder, die sich in Problemlagen befinden. Mehr ...

Fachkräfteportal zu Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen den Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die zu Hause Gewalt zwischen den Eltern miterleben. Um diese im Hinblick auf miterlebte Gewalt alters- und bedarfsgerecht unterstützen zu können, sollten Fachkräfte für die Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder sensibilisiert sein. Zudem braucht es interinstitutionelle Kooperationen im Kinderschutz sowie handlungs- und haltungssichere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frauenhauskoordinierung e.V. hat dazu das Fachkräfteportal sicher-aufwachsen.org entwickelt.

Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen

Die Website www.taeterarbeit-niedersachsen.de, auch erreichbar unter www.mann-kann-sich-aendern.de, bietet eine Übersicht über die örtlichen Angebote der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen. Das Informationsangebot entstand im Rahmen des Modellprojekts "Nachhaltige Vernetzung der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen", gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Website wurde vom Männerbüro Hannover e.V. entwickelt. Sie bündelt Informationen zur Täterarbeit für Interessierte und Fachkräfte. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen wird vorgestellt.

Beim dem dreijährigen Modellprojekt steht die Vernetzung von Täterarbeits­einrichtungen mit den örtlichen Interventionsstrukturen im Fokus. Das Projekt des Niedersächsischen Sozialministeriums ist Teil der Umsetzung der Istanbul Konvention und wird seit 2020 durch das Männerbüro Hannover umgesetzt. Von häuslicher Gewalt sind nicht nur Frauen, sondern häufig auch Kinder direkt oder indirekt (mit)betroffen. Weitere Informationen zur Förderung von Täterarbeits­einrichtungen auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums.

Abschlussbericht der Enquetekommission Kinderschutz

Am 12. September 2022 hat die Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinder­schutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (EKKiSchG) ihren Abschlussbericht an Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta übergeben. Die Kommission war im Oktober 2020 vom niedersächsischen Landtag eingesetzt worden. Hintergrund war das Bekannt­werden des jahrelangen Kindesmiss­brauchs auf einem Campingplatz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen. Der Abschlussbericht umfasst 162 Empfehlungen.  Mehr ...

Social Media Kampagne #hilfefürdich

Die vier niedersächsischen Kinderschutz-Zentren in Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Nord-Ost-Niedersachsen haben zusammen mit dem niedersächsischen Sozialministerium eine Social-Media-Kampagne für mehr Sichtbarkeit gestartet. Unter dem Hashtag #hilfefürdich und der gleichnamigen Website www.hilfefürdich.de informieren sie gezielt junge Menschen über ihre Angebote. Kinder und Jugendliche sollen so ermutigt werden, sich bei Gewalt oder Problemen Hilfe zu suchen. Die Probleme, die hier vorwiegend thematisiert werden, sind alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt sowie körperliche und emotionale Vernachlässigung.

Kinderschutzzentren in Niedersachsen

In Niedersachsen haben die Kinderschutzzentren eine lange und erfolgreiche Tradition. Das Land Niedersachsen fördert die mittlerweile fünf Einrichtungen in Hannover, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück und das Kinderschutz-Zentrum in Nordost­niedersachsen mit Standorten in Lüneburg und Stade. Sie sind Anlauf- und Beratungs­stellen für Kinder, Erwachsene und Fachkräfte für Fragen rund um das Thema Kinderschutz, Kindeswohl­gefährdung und Hilfe bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt. In den Kinderschutz­zentren finden unter anderem Beratungen von Fachkräften und Institutionen statt. Fortbildungs­veranstaltungen, Netzwerk- und Öffentlichkeits­arbeit und die Durchführung von modellhaften Vorhaben im Kinderschutz werden dort umgesetzt. Beratungs­angebote für Kinder und Eltern werden in der Regel über kommunale Beteiligung finanziert.

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch

Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) wendet sich mit dem Präventionsprojekt "Sexuelle Gewalt an Kindern" an Schulen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Fachkräfte benötigen Basiswissen über sexuellen Missbrauch, über Täterstrategien und über die Folgen für die Betroffenen. Und sie brauchen ein fachliches und kollegiales Umfeld, das sie bei der Begleitung von betroffenen Kindern gut unterstützt. Die damit zusammenhängenden Problemlagen werden im Projekt der LJS thematisiert. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und (Inhouse-)Fortbildungen werden konkrete Fragestellungen bearbeitet – zum Beispiel: Wie kann man mit Kindern über sexuellen Missbrauch sprechen, ohne sie zu überfordern? Wie sollten Fachkräfte vorgehen, wenn sie sexuellen Missbrauch vermuten? Was ist zu tun, wenn ein Übergriff bekannt geworden ist? Welche Unterstützung brauchen Kinder, die Missbrauch erlebt haben? Wo finden Fachkräfte spezialisierte Beratung und regionale Hilfeangebote? www.jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch

Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder

Die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne "Schieb den Gedanken nicht weg!" vermittelt die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt. Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: "Geh nicht mit Fremden mit! - Und wenn es gar kein Fremder ist?" stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen. Die gemeinsame Kampagne des Bundesfamilienministeriums und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt. nicht-wegschieben.hilfe-portal-missbrauch.de

Kindschaftssachen und häusliche Gewalt

Die Fortbildungsbroschüre "Kindschaftssachen und häusliche Gewalt" richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure im familiengerichtlichen Verfahren, die bei der Regelung des Umgangs, der elterlichen Sorge und der Feststellung der Kindeswohlgefährdung (nach häuslicher Gewalt) mitwirken. Dazu gehören auch Fachkräfte in Jugendämtern und bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die konsequente Beachtung von häuslicher Gewalt und deren Folgen führt zu einem verbesserten Schutz von Gewaltbetroffenen und ist auch im Sinne des Kindeswohls geboten. Die Broschüre informiert zum Thema "Schutz und Unterstützung bei und nach häuslicher Gewalt". Rechtliche Aspekte zu Umgang, elterlicher Sorge, Kindeswohlgefährdung und familien­gericht­lichem Verfahren bei Vorliegen von häuslicher Gewalt werden beleuchtet. Download der Broschüre von der Website des Bundesfamilienministeriums.

Kerstin Claus ist Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundesfamilienministeriums die Journalistin Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April 2022 für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verant­wort­lich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexuali­sierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschie­den entgegentreten. Der ehemalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig (2011-2022) hatte sein Amt im Februar 2022 niedergelegt. www.beauftragte-missbrauch.de

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Am 30. Juni 2021 tagte der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Forum hat eine "Gemeinsame Verständigung" vorgelgt. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen. Die "Gemeinsame Verständigung" des Nationalen Rates finden Sie unter www.nationaler-rat.de/ergebnisse und unter www.beauftragter-missbrauch.de

#einetrachtliebe

Unter dem Hashtag #einetrachtliebe hat das Niedersächsische Sozialministerium eine digitale Kampagne zum Thema "Gewaltfreie Erziehung" gestartet. Das Mutter- und Vater­werden wird meistens als ein ganz besonderes und schönes Lebensereignis erlebt. Mit dem Erziehen und Begleiten von Kindern sind aber auch viele Herausforderungen verbunden. Aktuelle Krisen, Existenz­nöte und Sorgen können Familien­systeme zusätzlich extrem belasten. Vielen Eltern und Bezugs­per­sonen von Kindern sind die Rechte von Kindern auf gewaltfreie Erziehung zwar bewusst. Dennoch kommt Gewalt in unter­schied­lichs­ter Form als Erzie­hungs­­mittel noch vor. Die Kampagne will Mütter und Väter motivieren, sich mit Erzie­hungs­­­fragen aus­­einander­­zusetzen, ihren Erziehungs­stil zu reflektieren und bei Bedarf Beratungs­­stellen zu kontak­tieren. Sie will neugierig machen und wie ein Alltags­rezept wirken. #einetrachtliebe bietet dazu Tipps, Anregungen, Infos und Beratungs­möglich­keiten. Mehr Infos über Aktionen und kostenlosen Materialien der Kampagne auf www.kinderschutz-niedersachsen.de/einetrachtliebe

Kinderschutz geht alle an!
Materialien zum Auslegen

Die Sensibilisierungsoffensive "Kinderschutz geht alle an!" des Niedersächsischen Sozial­ministeriums weist Kinder und Erwachsene auf Beratungs- und Hilfemöglichkeiten hin. Sie finden zielgruppengerechten Informationen im Niedersächsischen Kinderschutzportal. Materialien dazu können, ebenso wie die kleinen Flyer zum Kinderschutzportal, zum Auslegen in Einrichtungen kostenfrei bestellt werden. Alle Infos dazu auf www.kinderschutz-niedersachsen.de

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
anonym und kostenfrei auch in 18 Fremstprachen unter 116 016
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"
anonym und kostenfrei unter 0800 123 9900
www.maennerhilfetelefon.de

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
anonym und kostenfrei unter 0800 22 55 530
beauftragte-missbrauch.de

Kostenloser E-Learning Kurs: Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Die kostenlose interdisziplinäre Online-​​Fort­bil­dung vermittelt umfassendes (Handlungs-​​) Wissen für die spezialisierte Unter­stützung und Versorgung von Betroffenen und ihren Kindern nach Gewalt­erfahrungen. Nach dem ersten LogIn haben die Teilnehmenden 180 Tage Zeit, die Kurs­inhalte zu bearbeiten.
haeuslichegewalt.elearning-gewaltschutz.de

Kampagne gegen häusliche Gewalt

Um Gewalt in der Nachbarschaft zu erkennen und zu verhindern, hat die Koordinierungs­stelle "Häusliche Gewalt" beim Landespräven­tionsrat Niedersachsen im Justizministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Kampagne "Hast du das auch gehört?" gestartet. Post­karten und Plakate zeigen, was man tun kann, wenn in der Nachbarschaft häusliche Gewalt bemerkt wird. Sie stehen unter auchgehoert.de zum Download bereit. Die wesentlichen Empfehlungen lauten: Aufmerksam sein! Informationen einholen! Hilfe anbieten! Konfliktsituationen unterbrechen! Polizei rufen!