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Kinderschutz und Gewaltprävention

In Niedersachsen läuft unter dem Motto "Kinder­schutz geht alle an!" eine Sensi­bili­sie­rungs­kam­pagne des Nieder­säch­si­schen Sozial­minis­teriums. Erwachsene aus dem sozia­len Um­feld und in Schule, Kita oder Vereinen werden damit dazu auf­ge­rufen, besonders auf die Situa­tion von Kindern zu achten. Nieder­sachsen verfügt über eine aus­ge­prägte Hilfs- und Beratungs­struktur im Kinder- und Jugend­schutz. Im Kinder­schutz­portal Nieder­sachsen finden Fach­kräfte Infor­mationen, Arbeits­hilfen und Veran­staltungs­hinweise dazu. Betrof­fene Eltern und Kinder können sich dort über Hilfs­ange­bote in Nieder­sachsen informieren. Kinder und Jugend­liche sind auch von inner­fami­liären Konflik­ten und häus­licher Gewalt mit­betroffen. Die Auf­merk­samkeit gilt daher auch der Prävention häuslicher Gewalt zum Schutz von Kindern und Erwach­senen.

Interministerieller Arbeitskreis Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugend­lichen vor Gewalt, Vernach­lässi­gung und Miss­brauch zählt zu den wich­tigsten poli­tischen und gesell­schaft­lichen Auf­gaben. Ein gutes Zusammen­spiel der ver­schie­denen Akteurinnen und Akteure ist Voraus­setzung für einen wirk­samen Kinder- und Jugend­schutz und gleich­zeitig zen­tra­les Anliegen der nieder­säch­si­schen Landes­regierung. Mit dem Ziel einer landes­weiten Kinder­schutz­stra­tegie bündelt die Landes­regierung unter Feder­führung des Sozial­minis­teriums Fach­wissen und Kompe­tenzen unter­schied­licher Ressorts im Inter­minis­te­riellen Arbeits­kreis Kinder­schutz (IMAK). Das Gremium ver­netzt das Fach­wissen von Exper­tinnen und Exper­ten des Minis­teriums für Inneres und Sport, des Justiz­minis­teriums, des Kultus­minis­teriums, des Ministeriums für Wissen­schaft und Kultur sowie des Landes­jugend­amtes. Am 30. Mai 2023 konsti­tuier­te sich das Gremium in Hannover. www.ms.niedersachsen.de/IMAK_Kinderschutz

Empfehlungen zur Implementierung von Schutz­konzepten in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Expertise "Erstellung und Fort­schreibung von Schutz­konzepten in Ein­rich­tungen und bei Ange­boten der Kinder- und Jugend­arbeit – Emp­feh­lungen für Träger der ört­lichen Kinder- und Jugend­hilfe" wurde durch den nieder­säch­si­schen Landes­jugend­hilfe­ausschuss mit Unter­stützung der Expertin Christiane Wiede erar­beitet. Sie soll die ört­lichen Träger der Kinder- und Jugend­hilfe – ins­be­sondere die Kreis- und Stadt­jugend­pflege – vor Ort in der Wahr­nehmung ihrer Gesamt­ver­antwortung gem. § 79 SGB VIII für die Ent­wick­lung, Fort­schreibung und Umsetzung von Schutz­konzepten im partner­schaftlichen Zusammen­wirken mit freien Trägern unter­stützen. Besonderes Augen­merk liegt dabei auf dem Unter­stützungs­bedarf von ehren­amtlich Tätigen in der Kinder- und Jugend­arbeit. Das Land als über­örtlicher Träger der Jugend­hilfe kommt damit seiner Zu­ständig­keit hinsicht­lich der Entwick­lung von Empfeh­lungen zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gegen­über den ört­lichen Trägern nach. Das Vor­halten von Schutz­konzepten in der Kinder- und Jugend­arbeit ist in Nieder­sachsen gesetz­lich nicht ver­pflich­tend. Eine flächen­decken­de Imple­men­tierung von Schutz­konzepten und deren Fort­schreibung ist jedoch ein wich­tiges Qualitäts­merkmal in der Kinder- und Jugend­arbeit. (Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, 11.10.2023) Die Expertise steht auf der Website des Nieder­säch­si­schen Landes­amts für Soziales, Jugend und Familie als Download (PDF) zur Verfügung: soziales.niedersachsen.de.

Vertrauensschutz im Kinderschutz

Was ist daten­schutz­rechtlich zu beachten, wenn Dritte in den prak­tischen Kinder­schutz direkt mit ein­be­zogen werden sollen? Der Leit­faden greift hier­für wesent­liche daten­schutz­recht­liche Fragen aus der Praxis auf und bietet ent­sprechende Antworten an. Zum gezielten Nach­schlagen und für eine erhöhte Praxis­tauglich­keit orientiert sich die Reihen­folge der bear­bei­teten Frage­stellungen aus den Perspek­tiven des Jug­end­amtes und freier Jugend­­hilfe­träger an dem in § 8a SGB VIII beschrie­benen Verfahrens­ablauf. Im Schnitt­stellen­bereich zwischen Jugend­amt und Berufs­geheim­nis­trägerin­nen und -trägern dient ent­sprechend § 4 KKG als Struk­tu­rie­rungs­grund­lage. Neu in der dritten über­ar­beiteten und erwei­terten Auflage ist der Blick auf Ombuds­stellen sowie die daten­­schutz­­rechtlichen Möglich­keiten und Grenzen in der Zusamme­n­­arbeit zwischen Jugend­ämtern und ­­ambulanzen. Nach jedem Kapitel gibt es eine knappe präg­nante Zusammen­fassung. Ein Anhang mit Muster­vor­lagen und Gesetzes­texten rundet den Leit­faden ab. Der Datenschutz-Leitfaden für die Kinder- und Jugend­hilfe steht zum Download auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums.

Außerdem gibt es zwei zentrale und prak­tische Schau­bilder aus der Arbeits­hilfe als Post­karten: Schema zum Vor­gehen bei Verdacht auf Kindes­wohl­gefährdung gem. § 4 KKG sowie Schema zum Vor­gehen bei Verdacht auf Kindes­wohl­gefähr­dung gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII. Mit QR-Code zum direkten Download des Datenschutz-Leitfadens. Die Post­karten können über die Poststelle des Nds. Sozial­minis­teriums bestellt werden (max. 100 Stück je Motiv): poststelle@ms.niedersachsen.de

Präventiven Kinderschutz in Einrichtungen in Niedersachsen weiterentwickeln: Leitlinien

Kinderrechte und Kinderschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugend­hilfe sicher­zustellen, ist eine wichtige und gleicher­maßen anspruchs­volle Aufgabe. Der im Rahmen der Nieder­säch­si­schen Landes­jugend­hilfe­planung veröffent­lich­te Schwer­punkt­bericht "Rechte von Kindern und Jugend­lichen in Einrichtungen gewähr­leisten" legt Qualitäts­stand­ards fest und gibt Praktikerinnen und Praktikern Eck­punkte, Leit­linien und Prinzi­pien für die Weiter­ent­wick­lung des präven­tiven Kinder­schutzes an die Hand. Der vom Institut für soziale Arbeit (ISA) erar­beitete Bericht ist online auf www.ms.niedersachsen.de ver­öffent­licht.

Kinder:Schutzinseln

In Niedersachsen gibt es bereits mehr als 125 "Kinder:­Schutz­inseln", etwa die Hälfte davon in der Region Hannover. Kinder:­Schutz­inseln sind Ge­schäf­te, Betriebe oder sons­tige Ein­rich­tungen. Sie sind mit einem Auf­kleber gekenn­zeich­net als Zufluchts­punkt für Kinder. Das nieder­schwel­lige Hilfs­ange­bot der Kinder­schut­zallianz und ihrer Bündnis-Partner soll Kinder unter­stützen, die den Heraus­for­derun­gen der eigen­stän­digen Teil­nahme am öffent­lichen Leben in Einzel­fällen nicht gewachsen sind - wenn sie in Situa­tionen kommen, die sie ein­schüch­tern oder ihnen Angst machen. Bei den Kinder:­Schutz­inseln geht es nicht nur um Hilfe bei ernster Gefahr, sondern auch bei ganz all­täg­lichen Problemen – die Schutz­inseln bieten Kindern eine erste Anlauf­stelle. Die Mitarbeitenden versuchen schnell und un­büro­kratisch zu helfen, bis Eltern oder Behörden ver­stän­digt sind. www.kinderschutzallianz.org/projekte

Kinderschutzallianz

Die Kinderschutzallianz ist ein Bündnis des Landes Nieder­sach­sen mit Unter­nehmen der Wirt­schaft, Ver­bän­den, Orga­nisa­tionen, Ver­tre­terinnen und Ver­tre­tern der Wissen­schaft. Ziel ist, gemein­sam nach recht­lichen, tech­nischen, orga­nisa­to­rischen und poli­tischen Lösungen zu suchen, die Kinder und Jugend­liche vor sexu­eller Gewalt und deren Dar­stellung in der digi­talen Welt schützen. Die ganz­heit­liche Stra­tegie reicht von der Präven­tion über die Straf­ver­folgung bis zur Opfer­hilfe. Infor­ma­tionen zum Bündnis und den zahl­reichen Projekten / Mate­rialien gibt es auf www.kinderschutzallianz.org.

Fachkräfteportal zu Auswirkungen von Partner­schafts­gewalt auf Kinder

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begeg­nen den Fach­kräften immer wieder Kinder und Jugend­liche, die zu Hause Gewalt zwischen den Eltern mit­erleben. Um diese im Hinblick auf mit­erleb­te Gewalt alters- und bedarfs­gerecht unter­stützen zu können, sollten Fach­kräfte für die Aus­wir­kungen von Partner­schafts­gewalt auf Kinder sensi­bili­siert sein. Zudem braucht es inter­institu­tio­nelle Koope­ra­tionen im Kinder­schutz sowie handlungs- und haltungs­sichere Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeiter. Frauen­haus­koor­dinierung e.V. hat dazu das Fach­kräfte­portal sicher-aufwachsen.org entwickelt. Es bietet eine Info­thek, Arbeits­mate­rialien und mehr.

Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen

Die Website www.taeterarbeit-niedersachsen.de, auch erreichbar unter www.mann-kann-sich-aendern.de, bietet eine Über­sicht über die ört­lichen Ange­bote der Täter­arbeit Häus­liche Gewalt in Nieder­sach­sen. Das Infor­mations­angebot ent­stand im Rahmen des Modell­projekts "Nach­haltige Ver­netzung der Täter­arbeit Häus­liche Gewalt in Nieder­sach­sen", geför­dert vom Nieder­säch­si­schen Sozial­minis­terium. Die Website wurde vom Männer­büro Hannover e.V. ent­wickelt. Sie bündelt Infor­ma­tionen zur Täter­arbeit für Inte­ressierte und Fach­kräfte. Die Landes­arbeits­gemein­schaft (LAG) Täter­arbeit Häus­liche Gewalt in Nieder­sach­sen wird vor­gestellt.

Beim dem dreijährigen Modell­projekt steht die Vernetzung von Täter­arbeits­einrich­tungen mit den ört­lichen Inter­ven­tions­strukturen im Fokus. Das Projekt des Nieder­säch­sischen Sozial­minis­teriums ist Teil der Um­setzung der Istanbul Kon­vention und wird seit 2020 durch das Männer­büro Hannover um­gesetzt. Von häus­licher Gewalt sind nicht nur Frauen, sondern häufig auch Kinder direkt oder in­direkt (mit)betroffen. Weitere Infor­ma­tionen zur Förderung von Täter­arbeits­ein­rich­tungen auf der Website des Nieder­säch­si­schen Sozial­minis­teriums.

Abschlussbericht der Enquetekommission Kinderschutz

Am 12. September 2022 hat die Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinder­schutzes und zur Ver­hin­derung von Miss­brauch und sexu­eller Gewalt an Kindern (EKKiSchG) ihren Abschluss­bericht vorgelegt. Die Kommission war im Oktober 2020 vom nieder­säch­si­schen Land­tag ein­ge­setzt worden. Hinter­grund war das Bekannt­werden des jahrelangen Kindesmiss­brauchs auf einem Camping­platz in Lügde nahe der Grenze zu Nieder­sach­sen. Der Ab­schluss­bericht umfasst 162 Emp­fehlun­gen. Er steht auf der Website des Nieder­sächsi­schen Land­tags als Down­load (Drs. 18/11600) zur Verfügung: www.landtag-niedersachsen.de

Social Media Kampagne #hilfefürdich

Die vier niedersächsischen Kinderschutz-Zentren in Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Nord-Ost-Nieder­sachsen haben zu­sammen mit dem nieder­säch­sischen Sozial­ministerium eine Social-Media-Kampagne für mehr Sicht­barkeit ge­startet. Unter dem Hashtag #hilfefürdich und der gleich­namigen Website www.hilfefürdich.de infor­mieren sie gezielt junge Menschen über ihre Ange­bote. Kinder und Jugend­liche sollen so ermu­tigt werden, sich bei Gewalt oder Problemen Hilfe zu suchen. Die Probleme, die hier vor­wiegend thema­tisiert werden, sind alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugend­liche: sexua­lisierte Gewalt, körper­liche Gewalt, psy­chi­sche Gewalt sowie körper­liche und emo­tionale Vernach­lässigung. Info­plakate zum Auf­hängen in Ein­rich­tungen können direkt bei den Kinder­schutz-Zentren be­stellt werden.

Kinderschutz-Zentren in Niedersachsen

In Niedersachsen haben die Kinderschutz-Zentren eine lange und erfolg­reiche Tradition. Das Land Nieder­sachsen fördert die mittler­weile fünf Einrichtungen in Hannover, Göttingen, Olden­burg, Osna­brück und das Kinderschutz-Zentrum in Nord-Ost-Nieder­sachsen mit Stand­orten in Lüneburg und Stade. Sie sind Anlauf- und Beratungs­stellen für Kinder, Erwach­sene und Fach­kräfte für Fragen rund um das Thema Kinder­schutz, Kindeswohl­gefähr­dung und Hilfe bei sexua­lisierter oder häus­licher Gewalt. In den Kinderschutz-Zentren finden unter anderem Bera­tungen von Fach­kräften und Insti­tu­tionen statt. Fortbildungs­ver­anstal­tungen, Netz­werk- und Öffent­lichkeits­arbeit und die Durch­führung von modell­haften Vor­haben im Kinder­schutz werden dort um­gesetzt. Beratungs­angebote für Kinder und Eltern werden in der Regel über kommunale Beteiligung finanziert.

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch

Die Landesstelle Jugendschutz Nieder­sachsen (LJS) wendet sich mit dem Präven­tions­projekt "Sexuelle Gewalt an Kindern" an Schulen und Ein­rich­tungen, die mit Kindern und Jugend­lichen arbeiten. Fach­kräfte benötigen Basis­wissen über sexu­ellen Miss­brauch, über Täter­strate­gien und über die Folgen für die Betrof­fenen. Und sie brauchen ein fach­liches und kolle­giales Umfeld, das sie bei der Beglei­tung von betrof­fenen Kindern gut unter­stützt. Die damit zusammen­hängen­den Problem­lagen werden im Projekt der LJS thema­tisiert. Im Rahmen von Infor­mations­ver­anstal­tungen und (Inhouse-)Fort­bil­dungen werden konkrete Frage­stel­lungen bearbeitet – zum Beispiel: Wie kann man mit Kindern über sexu­ellen Miss­brauch sprechen, ohne sie zu über­fordern? Wie sollten Fach­kräfte vor­gehen, wenn sie sexu­ellen Miss­brauch ver­muten? Was ist zu tun, wenn ein Über­griff bekannt geworden ist? Welche Unter­stützung brauchen Kinder, die Miss­brauch erlebt haben? Wo finden Fach­kräfte spezia­li­sierte Beratung und regio­nale Hilfe­angebote? www.jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch

Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder

Die Aufklärungs- und Aktivierungs­kampagne "Schieb den Gedanken nicht weg!" vermit­telt die Bot­schaft: Hin­sehen, Kindern und Jugend­lichen zuhören und nach­fragen kann sexu­elle Gewalt an Kindern und Jugend­lichen beenden. Ziel ist es, Menschen zu be­fähigen, aktiv zu werden, wenn sie Ver­dacht auf sexuellen Kindes­miss­brauch schöpfen. Die ge­mein­same Kampagne des Bundes­fami­lien­minis­teriums und der Unab­hän­gigen Beauf­tragten für Fragen des sexu­ellen Kindes­miss­brauch stärkt lokale Netz­werke und kommu­nale Initi­a­tiven und unter­stützt diese mit einem Kam­pagnen­büro. Durch die Zusammen­arbeit von Fach­praxis, Politik und Zivil­gesell­schaft sollen nach­haltige Bünd­nisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugend­lichen vor sexu­eller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexu­elle Gewalt an Kindern und Jugend­lichen ist ein wich­tiger Partner, der die Kampagne und die bundes­weiten und lokalen Akti­vierungs­maß­nahmen unter­stützt. nicht-wegschieben.hilfe-portal-missbrauch.de

Kindschaftssachen und häusliche Gewalt

Die Fortbildungsbroschüre "Kindschaftssachen und häusliche Gewalt" richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure im familiengerichtlichen Verfahren, die bei der Regelung des Umgangs, der elterlichen Sorge und der Feststellung der Kindeswohlgefährdung (nach häuslicher Gewalt) mitwirken. Dazu gehören auch Fachkräfte in Jugendämtern und bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die konsequente Beachtung von häuslicher Gewalt und deren Folgen führt zu einem verbesserten Schutz von Gewaltbetroffenen und ist auch im Sinne des Kindeswohls geboten. Die Broschüre informiert zum Thema "Schutz und Unterstützung bei und nach häuslicher Gewalt". Rechtliche Aspekte zu Umgang, elterlicher Sorge, Kindeswohlgefährdung und familien­gericht­lichem Verfahren bei Vorliegen von häuslicher Gewalt werden beleuchtet. Download der Broschüre von der Website des Bundesfamilienministeriums.

Kerstin Claus ist Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundesfamilienministeriums die Journalistin Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April 2022 für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verant­wort­lich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexuali­sierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschie­den entgegentreten. Der ehemalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig (2011-2022) hatte sein Amt im Februar 2022 niedergelegt. www.beauftragte-missbrauch.de

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Ende Juni 2021 hat der Nationale Rat gegen sexu­elle Gewalt an Kindern und Jugend­lichen eine "Gemeinsame Ver­stän­digung" vorgelegt. Darin sind konkrete Maß­nahmen in fünf Themen­komplexen ent­halten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexua­lisierter Gewalt und Aus­beutung zu ver­bessern, kind­ge­rechte Gerichts­ver­fahren zu gewähr­leisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen. Die "Gemeinsame Verständigung" des Nationalen Rates finden Sie unter www.nationaler-rat.de.

#einetrachtliebe

Unter dem Hashtag #einetrachtliebe hat das Niedersächsische Sozialministerium eine digitale Kampagne zum Thema "Gewaltfreie Erziehung" gestartet. Das Mutter- und Vater­werden wird meistens als ein ganz besonderes und schönes Lebensereignis erlebt. Mit dem Erziehen und Begleiten von Kindern sind aber auch viele Herausforderungen verbunden. Aktuelle Krisen, Existenz­nöte und Sorgen können Familien­systeme zusätzlich extrem belasten. Vielen Eltern und Bezugs­per­sonen von Kindern sind die Rechte von Kindern auf gewaltfreie Erziehung zwar bewusst. Dennoch kommt Gewalt in unter­schied­lichs­ter Form als Erzie­hungs­­mittel noch vor. Die Kampagne will Mütter und Väter motivieren, sich mit Erzie­hungs­­­fragen aus­­einander­­zusetzen, ihren Erziehungs­stil zu reflektieren und bei Bedarf Beratungs­­stellen zu kontak­tieren. Sie will neugierig machen und wie ein Alltags­rezept wirken. #einetrachtliebe bietet dazu Tipps, Anregungen, Infos und Beratungs­möglich­keiten. Mehr Infos über Aktionen und kostenlosen Materialien der Kampagne auf www.kinderschutz-niedersachsen.de/einetrachtliebe

Kinderschutz geht alle an!
Materialien zum Auslegen

Die Sensibilisierungsoffensive "Kinderschutz geht alle an!" des Niedersächsischen Sozial­ministeriums weist Kinder und Erwachsene auf Beratungs- und Hilfemöglichkeiten hin. Sie finden zielgruppengerechten Informationen im Niedersächsischen Kinderschutzportal. Materialien dazu können, ebenso wie die kleinen Flyer zum Kinderschutzportal, zum Auslegen in Einrichtungen kostenfrei bestellt werden. Alle Infos dazu auf www.kinderschutz-niedersachsen.de

Hilfetelefone bei Gewalt

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
anonym und kostenfrei auch in 18 Fremstprachen unter 116 016
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"
anonym und kostenfrei unter 0800 123 9900
www.maennerhilfetelefon.de

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
anonym und kostenfrei unter 0800 22 55 530
beauftragte-missbrauch.de

Kostenloser E-Learning Kurs: Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Die kostenlose interdisziplinäre Online-​​Fort­bil­dung vermittelt umfassendes (Handlungs-​​) Wissen für die spezialisierte Unter­stützung und Versorgung von Betroffenen und ihren Kindern nach Gewalt­erfahrungen. Nach dem ersten LogIn haben die Teilnehmenden 180 Tage Zeit, die Kurs­inhalte zu bearbeiten.
haeuslichegewalt.elearning-gewaltschutz.de

Kampagne gegen häusliche Gewalt

Um Gewalt in der Nachbarschaft zu erkennen und zu verhindern, hat die Koordinierungs­stelle "Häusliche Gewalt" beim Landespräven­tionsrat Niedersachsen im Justizministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Kampagne "Hast du das auch gehört?" gestartet. Post­karten und Plakate zeigen, was man tun kann, wenn in der Nachbarschaft häusliche Gewalt bemerkt wird. Sie stehen unter auchgehoert.de zum Download bereit. Die wesentlichen Empfehlungen lauten: Aufmerksam sein! Informationen einholen! Hilfe anbieten! Konfliktsituationen unterbrechen! Polizei rufen!