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Förder­richt­linie zur finan­ziellen Unter­stützung der Kommunen beim Ganz­tags­ausbau

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erst­kläss­lerinnen und Erst­kläss­ler bundes­weit Anspruch auf täglich acht Stunden Unter­richt und Betreu­ung in der Schule. Damit soll eine Betreu­ungs­lücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Um die Kommunen bei der anspruchs­vollen Um­setzung des Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­betreu­ung an Grund­schulen zu unter­stützen, hat das Land Nieder­sachsen eine Förder­richt­linie zur Finan­zierung ganz­tägiger Bildungs- und Betreu­ungs­angebote veröf­fent­licht. Ab sofort können die kommu­nalen Schul­träger über das Nieder­sächsische Bildungs­portal einen Antrag auf landes­seitige Förderung von ent­spre­chenden Inves­ti­tionen und Maß­nahmen stellen.

Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antrag auf bildungsportal-niedersachsen.de.

Leitfaden für kommunale Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung

Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Leitfaden für die kommunale Bedarfsplanung in der Kinder­tages­­betreuung veröffentlicht. Damit werden die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Gewährleistung eines bedarfs­gerechten Angebotes an Betreuungs­plätzen sowie bei der Erfüllung des Rechts­anspruchs landesseitig unterstützt. Mehr ...

Download oder Bestellung der Printversion auf www.mk.niedersachsen.de.

Kita-Orientierungshilfe zur Einrich­tungs­konzep­tion gemäß §§ 45 ff. SGB VIII

Was braucht eine gute Kita-Konzeption? Die Bundes­arbeits­gemein­schaft Landes­jugend­ämter hat dazu eine Orien­tierungs­hilfe auf­gelegt, die Träger von Ein­rich­tungen dabei unter­stützt gute Konzep­tionen zu erar­beiten. Konzeptionen sind für Kitas gesetz­lich ver­pflich­tend zu entwickeln und der Betriebs­erlaub­nis erteilenden Behörde vor­zu­legen. In der Konzep­tion werden nicht nur das Betreu­ungs­angebot und die Ziele der Ein­rich­tung beschrieben. Sie enthält auch Infor­ma­tionen über Maß­nahmen zur Qualitäts­ent­wick­lung und -sicherung, zu Kinder­rechten, zur Betei­ligung der Kinder, zum Beschwer­de­manage­ment und zur Buch- und Akten­führung. Letztlich zu allen Rahmen­bedin­gungen, die für das Kindes­wohl von Bedeutung sind. Auch multi­profes­sionelle Teams und die Heraus­forde­rungen durch den Fach­kräfte­mangel spiegeln sich in der Orien­tierungs­hilfe wieder. Dabei ist sie praxisnah geschrieben und enthält eine hilf­reiche Check­liste. Die Erlaub­nis­behörden haben mit der Orien­tierungs­hilfe zudem eine bundes­weit ein­heit­liche Grund­lage für ihre Prüfungen.

Download der Kita-Orien­tierungs­hilfe auf www.bag-landesjugendaemter.de.

KiTa-Qualitätsgesetz

Das KiTa-Qualitätsgesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Quali­tät in der Kinder­tages­be­treu­ung deutsch­land­weit weiter­ent­wickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitions­ver­trag umgesetzt werden. Mit dem KiTa-Qualitäts­gesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiter­ent­wicklung der Qualität und die Verbes­serung der Teil­habe in der Kinder­tages­betreu­ung zur Verfügung gestellt hat. Um die Quali­täts­ent­wicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitäts­gesetz die Ergeb­nisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.

Mehr Informationen dazu auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Monitoringbericht und Evaluationsbericht zum KiTaQuTG

Der aktuelle Monitoringbericht des Bundes­familien­minis­teriums nach § 6 Absatz 2 KiQuTG beschreibt bundes­weit und länder­spezifisch den Stand und die Ent­wick­lungen bei der Qualität und der Teil­habe in der Kinder­tages­betreu­ung. Mit Ab­schluss des Berichts­jahres 2022 wird dabei nicht nur die Ent­wick­lung zum Vorjahr, sondern auch bilan­zierend auf die vier Jahre der Um­setzung des "Gute-KiTa-Gesetzes" seit 2019 geblickt.

Der Monitoringbericht 2023 steht zum Download auf www.bmfsfj.de. Der Evalua­tions­bericht 2022 steht auf www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-kiqutg.

Empfehlungen für den Einstieg in die Kindertagesbetreuung

Wie kann der Kita-Einstieg erfolgreich gelingen? Welche Strukturen und Prozesse sollten bei der Entwicklung eines Angebotes berücksichtigt werden? Und welche Kooperationen und Netzwerke tragen zum Erfolg bei? Auf diese und viele weitere Fragen gibt die Broschüre "Empfehlungen für den Einstieg in die Kindertagesbetreuung" wichtige Antworten. Die Broschüre bündelt das gesammelte Wissen der Praxis aus fast sechs Jahren Bundesprogramm "Kita-Einstieg". Sie richtet sich an interessierte Fachkräfte, Akteurinnen und Akteure aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung sowie an interessierte Eltern.

Download der Empfehlungen von der Website www.fruehe-chancen.de

Gutachten zur Ganztagsbetreuung: Eltern, Kinder und Wirtschaft profitieren

Beim Thema Ganztags­betreu­ung geht es um Chancen­gleich­heit für Kinder und die Verein­bar­keit von Familie und Beruf. Davon profitieren Eltern, Kinder und Wirt­schaft. Bis 2025 soll ein Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­betreuung um­gesetzt werden. Dazu unter­stützt der Bund die Länder mit Finanz­hilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Vom Ausbau der Ganz­tags­betreuung profitieren auch die Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber und der Staat: Das belegt ein Gut­achten des Deut­schen Institut für Wirt­schafts­for­schung (DIW Berlin), das im Auftrag des Bundes­familien­minis­teriums erstellt wurde. Es untersucht, welche Aus­wir­kungen der Ausbau der Ganz­tags­betreu­ung für Grund­schul­kinder auf die Erwerbs­tätig­keit der Eltern und insbe­sondere der Mütter hat und welche Mehr­ein­nahmen bei Steuern und Sozial­ver­sicherungs­bei­trägen sowie Ein­sparungen bei Sozial­leistungen zu erwarten sind. Kern­ergebnis des Gut­achtens ist: Die Erwerbs­tätig­keit und das Erwerbs­volumen von Müttern steigt je nach durch­gerech­netem Szenario um zwei bis sechs Prozent­punkte. Familien haben dadurch ein höheres Ein­kommen und sind seltener auf staat­liche Unter­stützung an­ge­wiesen. Auch die Steuer- und Sozial­ver­sicherungs­ein­nahmen steigen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ, 20.01.2020

Vernetzungsstelle Kitaverpflegung

Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Nieder­sachsen ist die zentrale nieder­sächsi­sche Anlaufstelle für den fachlichen Austausch über Ernährung und Mahl­zeit­gestaltung in Kitas. Sie dient neben der Förderung des Ernährungs­bewusst­seins bei Betreuerinnen, Betreuern, Haus­wirt­schafts­kräften oder Eltern auch der Stärkung der Fach­kompetenz etwa von Kita-Mitarbeitenden oder auch Catering-Einrich­tun­gen. Zudem stellt sie Informationen über Beratungs- und Fortbildungs­angebote sowie über andere Ernährungs­bildungs­maß­nahmen bereit.
www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de