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Förder­richt­linie zur finan­ziellen Unter­stützung der Kommunen beim Ganz­tags­ausbau

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erst­kläss­lerinnen und Erst­kläss­ler bundes­weit Anspruch auf täglich acht Stunden Unter­richt und Betreu­ung in der Schule. Damit soll eine Betreu­ungs­lücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Um die Kommunen bei der anspruchs­vollen Um­setzung des Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­betreu­ung an Grund­schulen zu unter­stützen, hat das Land Nieder­sachsen eine Förder­richt­linie zur Finan­zierung ganz­tägiger Bildungs- und Betreu­ungs­angebote veröf­fent­licht. Ab sofort können die kommu­nalen Schul­träger über das Nieder­sächsische Bildungs­portal einen Antrag auf landes­seitige Förderung von ent­spre­chenden Inves­ti­tionen und Maß­nahmen stellen. Alle Informationen zur Förder­richtlinie und zum Antrag auf bildungsportal-niedersachsen.de.

Leitfaden für kommunale Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung

Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Leit­faden für die kommu­nale Bedarfs­planung in der Kinder­tages­­betreu­ung ver­öffent­licht. Damit sollen die Land­kreise, kreis­freien Städte und Kommu­nen als ört­liche Träger der Jugend­hilfe bei der Gewähr­leistung eines bedarfs­gerechten Ange­botes an Betreuungs­plätzen und bei der Erfül­lung des Rechts­anspruchs unter­stützt werden. Die Hand­reichung ver­anschau­licht auf niedrig­­schwellige Weise, wie eine voraus­schauende Jugend­­hilfe­­planung gestaltet werden sollte und welche Punkte im Planungs­­prozess zu beachten sind.

Download oder Bestellung der Print­version auf www.mk.niedersachsen.de.

Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern

Kita-Träger sind zentrale Akteure im kompetenten System für eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Der Deutsche Verein hat den Blick erstmals explizit auf die Kita-Träger, ihre Verantwortung und ihre Qualität gerichtet und dazu Empfehlungen veröffentlicht. Darin geht es um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, um gegenwärtige, aber auch zukünftige Kita-Träger in ihrer Qualität zu stärken.

Download zur Verfügung auf www.deutscher-verein.de.

Kita-Orientierungshilfe zur Einrich­tungs­konzep­tion gemäß §§ 45 ff. SGB VIII

Was braucht eine gute Kita-Konzeption? Die Bundes­arbeits­gemein­schaft Landes­jugend­ämter hat dazu eine Orien­tierungs­hilfe auf­gelegt, die Träger von Ein­rich­tungen dabei unter­stützt gute Konzep­tionen zu erar­beiten. Konzeptionen sind für Kitas gesetz­lich ver­pflich­tend zu entwickeln und der Betriebs­erlaub­nis erteilenden Behörde vor­zu­legen. In der Konzep­tion werden nicht nur das Betreu­ungs­angebot und die Ziele der Ein­rich­tung beschrieben. Sie enthält auch Infor­ma­tionen über Maß­nahmen zur Qualitäts­ent­wick­lung und -sicherung, zu Kinder­rechten, zur Betei­ligung der Kinder, zum Beschwer­de­manage­ment und zur Buch- und Akten­führung. Letztlich zu allen Rahmen­bedin­gungen, die für das Kindes­wohl von Bedeutung sind. Auch multi­profes­sionelle Teams und die Heraus­forde­rungen durch den Fach­kräfte­mangel spiegeln sich in der Orien­tierungs­hilfe wieder. Dabei ist sie praxisnah geschrieben und enthält eine hilf­reiche Check­liste. Die Erlaub­nis­behörden haben mit der Orien­tierungs­hilfe zudem eine bundes­weit ein­heit­liche Grund­lage für ihre Prüfungen.

Download der Kita-Orien­tierungs­hilfe auf www.bag-landesjugendaemter.de.

KiTa-Qualitätsgesetz

Das KiTa-Qualitätsgesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Quali­tät in der Kinder­tages­be­treu­ung deutsch­land­weit weiter­ent­wickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitions­ver­trag umgesetzt werden. Mit dem KiTa-Qualitäts­gesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiter­ent­wicklung der Qualität und die Verbes­serung der Teil­habe in der Kinder­tages­betreu­ung zur Verfügung gestellt hat. Um die Quali­täts­ent­wicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitäts­gesetz die Ergeb­nisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes auf­ge­griffen. Mehr Infor­mationen dazu auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Monitoringbericht und Evaluationsbericht zum KiTaQuTG

Der aktuelle Monitoringbericht des Bundes­familien­minis­teriums nach § 6 Absatz 2 KiQuTG beschreibt bundes­weit und länder­spezifisch den Stand und die Ent­wick­lungen bei der Qualität und der Teil­habe in der Kinder­tages­betreu­ung. Mit Ab­schluss des Berichts­jahres 2022 wird dabei nicht nur die Ent­wick­lung zum Vorjahr, sondern auch bilan­zierend auf die vier Jahre der Um­setzung des "Gute-KiTa-Gesetzes" seit 2019 geblickt.

Der Monitoringbericht 2023 steht zum Download auf www.bmfsfj.de. Der Evalua­tions­bericht 2022 steht auf www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-kiqutg.

Empfehlungen für den Einstieg in die Kinder­tages­betreuung

Wie kann der Kita-Einstieg erfolgreich gelingen? Welche Struk­turen und Prozesse sollten bei der Ent­wick­lung eines Ange­botes berück­sichtigt werden? Und welche Koo­pe­rationen und Netz­werke tragen zum Erfolg bei? Auf diese und viele weitere Fragen gibt die Broschüre "Empfehlungen für den Ein­stieg in die Kinder­tages­betreuung" wichtige Antworten. Die Broschüre bündelt das gesam­melte Wissen der Praxis aus fast sechs Jahren Bundes­programm "Kita-Einstieg". Sie richtet sich an interes­sierte Fach­kräfte, Akteu­rinnen und Akteure aus Politik, Wissen­schaft und Verwal­tung sowie an inte­ressier­te Eltern.

Download der Empfehlungen von der Website www.fruehe-chancen.de

Gutachten zur Ganztagsbetreuung: Eltern, Kinder und Wirtschaft profitieren

Beim Thema Ganztags­betreu­ung geht es um Chancen­gleich­heit für Kinder und die Verein­bar­keit von Familie und Beruf. Davon profitieren Eltern, Kinder und Wirt­schaft. Bis 2025 soll ein Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­betreuung um­gesetzt werden. Dazu unter­stützt der Bund die Länder mit Finanz­hilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Vom Ausbau der Ganz­tags­betreu­ung profitieren auch die Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber und der Staat: Das belegt ein Gut­achten des Deut­schen Institut für Wirt­schafts­for­schung (DIW Berlin), das im Auftrag des Bundes­familien­minis­teriums erstellt wurde. Es unter­sucht, welche Aus­wir­kungen der Ausbau der Ganz­tags­betreu­ung für Grund­schul­kinder auf die Erwerbs­tätig­keit der Eltern und insbe­sondere der Mütter hat und welche Mehr­ein­nahmen bei Steuern und Sozial­ver­sicherungs­bei­trägen sowie Ein­sparungen bei Sozial­leistungen zu erwarten sind. Kern­ergebnis des Gut­achtens ist: Die Erwerbs­tätig­keit und das Erwerbs­volumen von Müttern steigt je nach durch­gerech­netem Szenario um zwei bis sechs Prozent­punkte. Familien haben dadurch ein höheres Ein­kommen und sind seltener auf staat­liche Unter­stützung an­ge­wiesen. Auch die Steuer- und Sozial­ver­sicherungs­ein­nahmen steigen deutlich. Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ, 20.01.2020

Vernetzungsstelle Kitaverpflegung

Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Nieder­sachsen ist die zentrale nieder­sächsi­sche Anlaufstelle für den fachlichen Austausch über Ernährung und Mahl­zeit­gestaltung in Kitas. Sie dient neben der Förderung des Ernährungs­bewusst­seins bei Betreuerinnen, Betreuern, Haus­wirt­schafts­kräften oder Eltern auch der Stärkung der Fach­kompetenz etwa von Kita-Mitarbeitenden oder auch Catering-Einrich­tun­gen. Zudem stellt sie Informationen über Beratungs- und Fortbildungs­angebote sowie über andere Ernährungs­bildungs­maß­nahmen bereit.
www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de