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Land veröffentlicht Förder­richt­linie zur finan­ziellen Unter­stützung der Kommunen beim Ganz­tags­ausbau

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erst­kläss­lerinnen und Erst­kläss­ler in Nieder­sachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unter­richt und Betreu­ung in der Schule. Damit soll eine Betreu­ungs­lücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Der bundes­weite Rechts­anspruch auf Ganz­tags­betreu­ung in der Grund­schule wird ent­sprechend der bundes­gesetz­lichen Rege­lungen schritt­weise eingeführt. Dieser wird in den nach­folgenden Jahren um jeweils eine Klassen­stufe aus­geweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 ab­geschlos­sen sein.

Um die Kommunen bei der anspruchs­vollen Um­setzung des Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­betreu­ung an Grund­schulen zu unter­stützen, hat das Land Nieder­sachsen eine Förder­richt­linie zur Finan­zierung ganz­tägiger Bildungs- und Betreu­ungs­angebote veröf­fent­licht. Ab sofort können die kommu­nalen Schul­träger über das Nieder­sächsische Bildungs­portal einen Antrag auf landes­seitige Förderung von ent­spre­chenden Inves­titionen und Maß­nahmen stellen.

Hintergrund ist die Ver­wal­tungs­verein­barung des Bundes (auch: Inves­titions­programm Ganz­tag), über die die Länder Finanz­hilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro er­halten. Nieder­sachsen stehen dabei nach dem König­steiner Schlüssel rund 278 Millionen Euro zur Verfügung - darunter befinden sich auch die nicht ver­ausgab­ten Mittel aus dem voran­ge­gan­genen Beschleu­nigungs­programm. Nach dem Ganz­tags­finanz­hilfe­gesetz (GaFinHG) müssen sich die Länder bzw. Kommunen mit min­destens 30 Prozent an den Gesamt­inves­titionen beteiligen. Das Land übernimmt künftig die Hälfte der 30-prozentigen Inves­titions­kosten und teilt sich diesen Ko­finan­zierungs­anteil mit den Kommunen. Darauf hatten sich beide Seiten bereits im vergangenen Jahr geeinigt. Dafür hat Nieder­sachsen in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro eingeplant.

Auf Wunsch der Verbände bemisst sich die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bundes- und Landes­mittel an der Anzahl der Schüle­rinnen und Schüler in den Jahr­gängen 1 bis 4 der öffent­lichen all­gemein bil­denden Schulen in den einzelnen Kommunen. Diese ent­scheiden eigen­ver­ant­wortlich, ob die Verwen­dung der Mittel zu­gunsten eines oder mehrerer Projekte erfolgt. Bewilligt werden die Gelder durch die Regionalen Landes­ämter für Schule und Bildung (RLSB), die den Kommunen darüber hinaus auch beratend zur Seite stehen. Eine Richt­linie für die Schulen in freier Träger­schaft folgt alsbald zu einem gesonderten Zeitpunkt.

"Die Einführung des Rechts­anspruchs auf Ganz­tags­betreuung ist gleicher­maßen zeitlich wie finan­ziell an­spruchs­voll. Es ist deshalb elemen­tar, dass Kommunen und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit der neuen Richt­linie erhalten die Träger endlich Planungs­sicher­heit bei der Um­setzung ihrer Umbau­maß­nahmen. Dabei werden wir sie auf Landes­ebene auch weiter­hin eng begleiten", sagte Nieder­sachsens Kultus­minis­terin Julia Willie Hamburg. Zugleich betonte die Ministerin aber­mals die Bedeutung des Rechts­an­spruches auf Ganz­tags­betreu­ung: "Hiermit gehen wir einen weiteren wich­tigen Schritt hin zu mehr Bildungs­gerech­tig­keit und einer besseren Verein­barkeit von Familie und Beruf."

Schon heute ist der Ausbau der Ganz­tags­schulen in Nieder­sachsen weit fort­ge­schritten, die Quote bei Grund­schulen beträgt aktuell rund 70 Prozent. An welchen Grund­schulen und in welcher Form (offen, teil- oder voll­gebunden) der Rechts­anspruch um­gesetzt wird, liegt in der Ent­schei­dungs­hoheit der Schulen und Schul­träger. Das Land macht hier keine Vorgaben. Denn, so Ministerin Hamburg: "Die Schulen und Schul­träger vor Ort wissen am besten, was passt. Wir wollen ihnen größt­möglichen Hand­lungs­spiel­raum und Flexi­bilität geben."

Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antrag auf bildungsportal-niedersachsen.de.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium, 01.03.2024