Weiter zum Inhalt

Digitale-Dienste-Gesetz: Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt ihre Arbeit auf

Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung "Digital Services Act" (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt nun ihre Arbeit auf.

Erstmalig existiert EU-weit ein gültiger Rechtsrahmen, der Pflichten von Anbietern digitaler Dienste festlegt. Für den strukturellen Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel vor Cybermobbing, sexueller Gewalt und Radikalisierung in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zuständige Behörde. Die gemäß § 12 Absatz 2 DDG bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige Stelle "KidD" überwacht die Einhaltung des DSA im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen.

Bereits seit 2021 ist die BzKJ als zu diesem Zeitpunkt erste Stelle in Europa beauftragt, strukturelle Vorsorgemaßnahmen von Plattformanbietern für Kinder und Jugendliche zu überprüfen und Verbesserungen durchzusetzen. Diese Aufgabe aus dem Jugendschutzgesetz von 2021 wurde nun mit dem DSA europaweit implementiert.

Die sehr großen Online-Plattformen ("VLOPS") wie Instagram oder TikTok und Suchmaschinen ("VLOSE") reguliert nach dem DSA direkt die Europäische Kommission. Alle anderen Online-Plattformen unterliegen grundsätzlich der Aufsicht des Mitgliedsstaates, in welchem sie oder ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter jeweils niedergelassen sind. Zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland ist nach dem DDG die Bundesnetzagentur.

Quelle und weitere Informationen: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 14.05.2024, www.bzkj.de