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Das Zukunftspaket fördert auch 2024 junge Projektideen bundesweit

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeit­projekt oder einfach eine Aktion in der Nach­bar­schaft: Mit dem Zukunfts­paket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren einge­laden, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förder­programms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugend­liche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: "Ob Fußball­turnier, Jugend­kultur­festival, Escape Game oder Gemein­schafts­garten: Ich freue mich, dass wir das Bundes­programm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiter­ent­wickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugend­beteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirk­lichen ihre Vorhaben in Eigen­regie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung."

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugend­liche über die Website des Zukunfts­pakets für digitale Sprech­stunden anmelden. In den Sprech­stunden beantworten die Beraterinnen und Berater der Deutschen Kinder- und Jugend­stiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunfts­paket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Förder­mittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugend­lichen einen Steck­brief zu ihrer Projekt­idee aus. In einem weiteren Beratungs­termin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steck­brief fertig­zustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Förder­geldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle "Das Zukunftspaket" einreichen. Um eine ange­messene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundes­gebiet zu gewähr­leisten, gibt es in der ersten Antrags­phase bis zum 15. April 2024 Länder­kontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projekt­mittel im Wind­hund­verfahren vergeben. In der zweiten Antrags­phase ab dem 15. April 2024 ist die Länder­kontin­gentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundes­minis­teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unter­nehmens­beratung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programm­teil "Jugend­gerechte Kommu­nikation und Antrags­beratung" wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugend­stiftung (DKJS).

Quelle: BMFSFJ, 27.02.2024

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