Was braucht eine gute Kita-Konzeption? Die BAG Landesjugendämter hat dazu eine neue Orientierungshilfe aufgelegt, die Träger von Einrichtungen dabei unterstützt gute Konzeptionen zu erarbeiten: "Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII". Konzeptionen sind für Kitas gesetzlich verpflichtend zu entwickeln und der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde vorzulegen.
In der Konzeption werden nicht nur das Betreuungsangebot und die Ziele der Einrichtung beschrieben. Sie enthält auch Informationen über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, zu Kinderrechten, zur Beteiligung der Kinder, zum Beschwerdemanagement und zur Buch- und Aktenführung. Letztlich zu allen Rahmenbedingungen, die für das Kindeswohl von Bedeutung sind.
Erarbeitet wurde die Orientierungshilfe durch die AG Kindertagesbetreuung rund um Dr. Corinna Bredow, Leiterin des Kita-Referates im Landesjugendamt Brandenburg.
"Besonders wichtig sind uns die pädagogische Konzeption und das Konzept zum Schutz vor Gewalt. Das sind unverzichtbare Bestandteile einer jeden Einrichtungskonzeption", stellt Dr. Corinna Bredow dar. "Die Orientierungshilfe ist am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt, dass sich Kindertagesbetreuung in einem ständigen Wandel befindet und durch eine Vielfalt von Trägern mit unterschiedlichen Werteorientierungen mitgestaltet wird". Auch multiprofessionelle Teams und die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel spiegeln sich in der Orientierungshilfe wieder.
Dabei ist sie praxisnah geschrieben und enthält eine hilfreiche Checkliste. Die Erlaubnisbehörden haben mit der Orientierungshilfe zudem eine bundesweit einheitliche Grundlage für ihre Prüfungen.
Die Orientierungshilfe wurde auf der 135. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter vom 15.-17. November 2023 in Lüneburg beschlossen.