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Schwangerschaftsberatung und Schwangerschafts-konfliktberatung in Niedersachsen

In Deutschland haben Frauen und Männer im Zusam­menhang mit einer Schwanger­schaft Anspruch auf eine kosten­lose Beratung. In Schwanger­schafts­beratungs­stellen stehen dafür profes­sionelle Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die der Schweige­pflicht unterliegen.

Nicht immer passt eine Schwangerschaft problemlos in die eigene Lebens­planung oder geht ein Kinder­wunsch ohne weiteres in Erfüllung. In den Beratungs­­gesprächen werden medizinische, juristische und finan­zielle Informa­tionen rund um die Schwanger­schaft, zu Verhütung und Familien­planung vermittelt. Rat­suchende können aber auch praktische Hilfen nutzen, wie die Beantragung finanzieller Förder­mittel, Unter­stützung bei der Wohnungs- oder Arbeits­platz­suche oder bei der Suche einer Betreuungs­mög­lichkeit für das Kind. Auch eine weiter­gehende Betreuung nach einer Geburt oder einem Schwanger­schafts­abbruch kann in Anspruch genommen werden.

Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Frauen und Paare vor große Probleme. Anders als bei der allge­meinen Schwanger­schafts­beratung dürfen Schwanger­schafts­konflikt­beratungen nur in staat­lich aner­kannten Beratungs­stellen angeboten werden. Die Beschei­nigung über eine dort durch­geführte Beratung ist eine der Voraus­setzung für einen straf­freien Schwanger­schafts­abbruch. Auch hier erhalten die Rat­suchen­den Informationen über finan­zielle und andere Hilfs­mög­lich­keiten. Auß­erdem werden sie über alle recht­lichen, medi­zinischen, körper­lichen und seeli­schen Aspekte eines Schwanger­schafts­abbruchs aufge­klärt und bei der Ent­scheidungs­findung unterstützt.

Umfassende Beratung von Schwangeren über das Leben mit einem behinderten Kind
Ärztinnen und Ärzte müssen Schwangere mit auf­fälligem Befund nach Pränatal­diagnostik zu den psycho­sozialen und medi­zinischen Aspekten beraten und ent­sprechende Fach­­ärztinnen und -ärzte hinzu­ziehen. Neben Infor­mationen über das Leben mit einem geistig oder körper­lich behin­derten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körper­licher Behin­derung beinhaltet die Beratung auch eine Auf­klärung über die Folgen eines Schwanger­schafts­abbruchs. Die Schwangere selbst muss doku­men­tieren, dass sie beraten wurde oder darauf verzichtet hat.

Die Bundes­zentrale für gesund­heitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu eine Hand­reichung für Schwangere erstellt, die Betroffene bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen. Unter anderem weist sie darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psycho­soziale Beratung hat. Darüber hinaus finden sich Kontakt­adressen von Selbst­hilfe­gruppen, Beratungs­stellen sowie Behinderten­verbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder. Die Handreichung kann auch kostenlos auf der Website der BZgA herunter­geladen werden.

Seit Mai 2014 gilt ein Gesetz, das eine vertrauliche Geburt regelt: Schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch erhalten eine umfassende, an ihrer individuellen Notsituation orientierte Beratung. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.

Anonymes Hilfetelefon als erste Anlaufstelle

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" ist unter der kostenlosen, anonymen Hotline 0800 / 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Schwangere Frauen erhalten dort eine qualifizierte Erstberatung und auf Wunsch eine Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort. Die Beratung wird mehrsprachig angeboten.

Online-Beratung per E-Mail und Einzel-Chat

Unter www.geburt-vertraulich.de stehen außerdem wichtige Informationen zum Verfahren der vertraulichen Geburt, zu weiteren Hilfsangeboten und zum Hilfetelefon zur Verfügung. Über eine Suchfunktion nach Ort oder Postleitzahl können Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort einfach und schnell gefunden werden. Zusätzlich gibt es eine Online-Beratung: Schwangere Frauen können per E-Mail und im Einzel-Chat von speziell geschulten Fachkräften eine Erstberatung erhalten. Bei Bedarf wird an eine qualifizierte Beratungsstelle vermittelt. Barrierefrei und mehrsprachig - es gilt der gleiche Standard wie bei der telefonischen Beratung. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Auf der Website des Niedersächsischen Sozial­minis­teriums finden Sie eine Übersicht mit Kontakt­adressen der Schwangerschafts­beratungsstellen und der annerkannten Schwanger­schafts­konfliktberatungs­stellen in Nieder­sachsen.

Hilfe für Schwangere und Mütter in Not - Hotline

Für den Raum Hannover, Göttingen und die Region Bremen / Weser-Ems bietet das Hilfs­netz­werk "Notruf Mirjam" ein Notruftelefon für Schwangere und Mütter in verzweifelter Situation. Die kosten­lose, anonyme Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Das Not­ruf­team führt eine Erst­beratung durch und vermittelt Sie an Einrich­tungen, die als Hilfe für Sie infrage kommen.

T 0800 / 60 500 40 Hannover
T 0800 / 60 500 30 Göttingen
T 0800 / 60 500 50 Bremen/Weser-Ems

Weitere Informationen unter www.notruf-mirjam.de

Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft in 10 Sprachen

Der Ratgeber erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein straf­freier Schwanger­schafts­abbruch möglich ist und die einzelnen Schritte, die im Falle der Ent­scheidung für einen Schwanger­schafts­abbruch zu unternehmen sind. Der Rat­geber wird ergänzt durch ein Merk­blatt zum § 218, das über die Kosten­über­nahme durch das Land Nieder­sachsen bei nicht indizierten, straffreien Schwanger­schafts­abbrüchen informiert.

Die Broschüre und das Merkblatt sind auch in Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Kurmantschi und Somali erhältlich und können auf der Website des Nieder­sächsischen Sozial­minis­teriums heruntergeladen werden.

www.schwanger-info.de
Eine bundesweite Datenbank zur Beratungs­stellen­suche für Schwanger­schafts­beratung und Konflikt­beratung bietet die Website der Bundes­zentrale für gesund­heitliche Aufklärung (BZgA)

www.schwanger-unter-20.de
Als spezielles Angebot für minderjährige und junge Schwangere sowie deren Partner hat die BZgA ein weiteres Internet­portal entwickelt. In jugend­gerechter Sprache bietet es Betrof­fenen Informa­tionen und Orien­tierungs­hilfen und ermutigt dazu, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

www.profamilia.de
Die Familienplanungsberatung von pro familia bietet ärztliche, psycho­logische und soziale Beratung und Hilfe in allen Fragen von Verhütung, Schwanger­schaft und Eltern­schaft. Die Website hält außerdem Infomaterial bereit, das kosten­los bestellt oder als PDF-Dateien herunter geladen werden kann, sowie eine Online-Beratung und Diskussionsforen.

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Finanzielle Unterstützung für Schwangere können bei der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens beantragt werden. Mehr ...

Praktische Hilfen, Unterstützung und Betreuung während der Schwanger­schaft und im ersten Jahr nach der Geburt bieten die Familienhebammen oder die ehrenamtlichen Helferinnen von wellcome.