Schwangerschaftsberatung und Schwangerschafts-konfliktberatung in Niedersachsen
In Deutschland haben Frauen und Männer im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Anspruch auf eine kostenlose Beratung. In Schwangerschaftsberatungsstellen stehen dafür professionelle Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die der Schweigepflicht unterliegen.
Nicht immer passt eine Schwangerschaft problemlos in die eigene Lebensplanung oder geht ein Kinderwunsch ohne weiteres in Erfüllung. In den Beratungsgesprächen werden medizinische, juristische und finanzielle Informationen rund um die Schwangerschaft, zu Verhütung und Familienplanung vermittelt. Ratsuchende können aber auch praktische Hilfen nutzen, wie die Beantragung finanzieller Fördermittel, Unterstützung bei der Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche oder bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind. Auch eine weitergehende Betreuung nach einer Geburt oder einem Schwangerschaftsabbruch kann in Anspruch genommen werden.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Frauen und Paare vor große Probleme. Anders als bei der allgemeinen Schwangerschaftsberatung dürfen Schwangerschaftskonfliktberatungen nur in staatlich anerkannten Beratungsstellen angeboten werden. Die Bescheinigung über eine dort durchgeführte Beratung ist eine der Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Auch hier erhalten die Ratsuchenden Informationen über finanzielle und andere Hilfsmöglichkeiten. Außerdem werden sie über alle rechtlichen, medizinischen, körperlichen und seelischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs aufgeklärt und bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Umfassende Beratung von Schwangeren über das Leben mit einem behinderten Kind
Ärztinnen und Ärzte müssen Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten beraten und entsprechende Fachärztinnen und -ärzte hinzuziehen. Neben Informationen über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung beinhaltet die Beratung auch eine Aufklärung über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder darauf verzichtet hat.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu eine Handreichung für Schwangere erstellt, die Betroffene bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen. Unter anderem weist sie darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus finden sich Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder. Die Handreichung kann auch kostenlos auf der Website der BZgA heruntergeladen werden.
Seit Mai 2014 gilt ein Gesetz, das eine vertrauliche Geburt regelt: Schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch erhalten eine umfassende, an ihrer individuellen Notsituation orientierte Beratung. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.
Anonymes Hilfetelefon als erste Anlaufstelle

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" ist unter der kostenlosen, anonymen Hotline 0800 / 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Schwangere Frauen erhalten dort eine qualifizierte Erstberatung und auf Wunsch eine Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort. Die Beratung wird mehrsprachig angeboten.
Online-Beratung per E-Mail und Einzel-Chat

Unter www.geburt-vertraulich.de stehen außerdem wichtige Informationen zum Verfahren der vertraulichen Geburt, zu weiteren Hilfsangeboten und zum Hilfetelefon zur Verfügung. Über eine Suchfunktion nach Ort oder Postleitzahl können Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort einfach und schnell gefunden werden. Zusätzlich gibt es eine Online-Beratung: Schwangere Frauen können per E-Mail und im Einzel-Chat von speziell geschulten Fachkräften eine Erstberatung erhalten. Bei Bedarf wird an eine qualifizierte Beratungsstelle vermittelt. Barrierefrei und mehrsprachig - es gilt der gleiche Standard wie bei der telefonischen Beratung. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums finden Sie eine Übersicht mit Kontaktadressen der Schwangerschaftsberatungsstellen und der annerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen.
Hilfe für Schwangere und Mütter in Not - Hotline

Für den Raum Hannover, Göttingen und die Region Bremen / Weser-Ems bietet das Hilfsnetzwerk "Notruf Mirjam" ein Notruftelefon für Schwangere und Mütter in verzweifelter Situation. Die kostenlose, anonyme Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Das Notrufteam führt eine Erstberatung durch und vermittelt Sie an Einrichtungen, die als Hilfe für Sie infrage kommen.
T 0800 / 60 500 40 Hannover
T 0800 / 60 500 30 Göttingen
T 0800 / 60 500 50 Bremen/Weser-Ems
Weitere Informationen unter www.notruf-mirjam.de
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft in 10 Sprachen

Der Ratgeber erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich ist und die einzelnen Schritte, die im Falle der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch zu unternehmen sind. Der Ratgeber wird ergänzt durch ein Merkblatt zum § 218, das über die Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei nicht indizierten, straffreien Schwangerschaftsabbrüchen informiert.
Die Broschüre und das Merkblatt sind auch in Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Kurmantschi und Somali erhältlich und können auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums heruntergeladen werden.
www.schwanger-info.de
Eine bundesweite Datenbank zur Beratungsstellensuche für Schwangerschaftsberatung und Konfliktberatung bietet die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
www.schwanger-unter-20.de
Als spezielles Angebot für minderjährige und junge Schwangere sowie deren Partner hat die BZgA ein weiteres Internetportal entwickelt. In jugendgerechter Sprache bietet es Betroffenen Informationen und Orientierungshilfen und ermutigt dazu, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
www.profamilia.de
Die Familienplanungsberatung von pro familia bietet ärztliche, psychologische und soziale Beratung und Hilfe in allen Fragen von Verhütung, Schwangerschaft und Elternschaft. Die Website hält außerdem Infomaterial bereit, das kostenlos bestellt oder als PDF-Dateien herunter geladen werden kann, sowie eine Online-Beratung und Diskussionsforen.

Finanzielle Unterstützung für Schwangere können bei der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens beantragt werden. Mehr ...

Praktische Hilfen, Unterstützung und Betreuung während der Schwangerschaft und im ersten Jahr nach der Geburt bieten die Familienhebammen oder die ehrenamtlichen Helferinnen von wellcome.