Kinderschutz geht allen an: Vereinbarungen zum Kinderschutz in der Kindertagespflege
Seit 2021 sind alle örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, mit den tätigen Kindertagespflegepersonen eine verbindliche Vereinbarung zum Kinderschutz zu schließen. Im Seminar mit der Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties werden folgende Fragestellungen aus rechtlicher Sicht erörtert:
- Welchen Inhalt sollte die Vereinbarung haben?
- Welche weiteren Fragen ergeben sich zum Kinderschutz?
- Wie sinnvoll ist eigentlich ein Kinderschutzkonzept?
- Müssen die Kindertagespflegepersonen ein solches Konzept erstellen?
Neben diesen Punkten werden auch weitere Vorschriften des SGB VIII betrachtet.
Datum
03.06.2026
Ort
online
Kosten
45 €
Kontakt
Niedersächsisches Kindertagespflegebüro
Programm/Anmeldung
Anmeldeschluss
06.05.2026