Recht auf gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht, in einer fürsorglichen, liebevollen Atmosphäre ohne Gewalt und Vernachlässigung aufzuwachsen. In Deutschland ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung erst seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Und dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig."
(§ 1631, Abs. 2 BGB)
Was genau mit seelischer oder psychischer Gewalt und entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen gemeint ist, erklärt ein Video des Kinderschutzbundes: zum Erklärfilm auf YouTube
Seit 2009 ist der Schutz von Kindern auch in der Niedersächsischen Landesverfassung explizit verankert:
"Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen." (Artikel 4a)

Wertvolle Tipps rund um das Thema liebevolle, gewaltfreie Erziehung gibt es auf Instagram unter #einetrachtliebe. Die Social Media Kampagne des Niedersächsischen Sozialministeriums richtet sich an Mütter und Väter und liefert auch Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Mehr Informationen dazu gibt es außerdem auf www.einetrachtliebe.de.