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Häusliche Gewalt - Was tun?

Gewalt in der Familie ist meist ein Tabu-Thema - für Betroffene wie für Außenstehende. Und häusliche Gewalt gibt es in vielen Formen, beispielsweise als

  • körperliche und sexuelle Misshandlung,
  • Beschimpfung, Demütigung und Bedrohung,
  • Isolierung von Freundinnen, Freunde, Familie
  • oder als ökonomische Gewalt durch verweigern von frei verfügbarem Geld.

Dabei geht es immer um Macht und Kontrolle gegenüber dem Opfer.

Hier finden Sie Anlaufstellen, Hilfs- und Beratungsangebote sowie weiterführende Informationen, wie Sie sich selbst schützen oder Betroffenen helfen können:

In Krisensituationen und Notfällen helfen Notruf-Telefone und die Polizei (Notruf 110). Bei häuslicher Gewalt spricht die Nieder­sächsische Polizei im Rahmen des Gewalt­schutz­gesetzes gegen Täter Platzverweise für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen aus. Über die Dauer entscheidet die Polizei in jedem Einzelfall vor Ort. Darüber hinaus können Gewalt-Opfer zivilrechtliche Schutz­anordnungen beantragen, wie beispielsweise die Über­lassung einer gemeinsam genutzten Wohnung.

Über die Rechte der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt, beispielsweise zum Platzverweis, informiert die Website des Niedersächsischen Sozialministeriums. Dort finden Sie auch Einzelheiten zum Gewalt­schutz­gesetz sowie Hinweise, was Sie konkret unternehmen müssen, um eine zivil­rechtliche Schutz­anordnung zu erhalten.

Ohne Gewalt leben - Sie haben ein Recht darauf!
Dieser Rechtsratgeber gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Schutz für Opfer häuslicher Gewalt. Die Broschüre informiert über die zivil-, straf- und polizei­rech­tlichen Regelungen im Zusammenhang mit Gewalt im häuslichen Bereich. Der Ratgeber gibt auch Auskunft darüber, wie miss­handelte Frauen ihre Rechte einfordern können und erläutert die gerichtlichen Verfahren. Er steht als Download auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums zur Verfügung.

Für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, stehen auch spezielle Frauennotrufe sowie Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung, wie beispielsweise Frauenhäuser und Beratungsstellen, die auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen spezialisiert sind. Die Frauenhäuser bieten Opfern häuslicher Gewalt rund um die Uhr Zuflucht. Zum Schutz der Opfer sind die Adressen geheim. Die Kontaktaufnahme geschieht telefonisch.

www.frauenhaeuser-niedersachsen.de Die Webseite bietet eine Karte mit Suchefunktion zu Adressen und Telefonnummern der niedersächsischen Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie Beratungs- und Interventionsstellen (BISS).

Bundesweit

www.frauen-gegen-gewalt.de Auf der Website des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe gibt es eine bundesweite Suchefunktion für Frauennotrufe und Beratungsstellen vor Ort.

www.frauenhauskoordinierungsstelle.de Die Website der Vernetzungsstelle der Frauenhäuser bietet eine bundesweite Suchfunktion für Frauenhäuser und für Gewaltberatungsstellen für Frauen vor Ort.

www.hilfetelefon.de Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr erreichbar. Dort stehen kompetente Ansprechpartnerinnen betroffenen Frauen bei allen Fragen zur Seite. Auf Wunsch werden Hilfesuchende an Unter­stützungs­einrich­tungen vor Ort weiter­vermittelt. Das Hilfe­telefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Auf der Website zur bundesweiten Hotline können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barriere­freie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen. Über die Website gibt es außerdem einen Zugang zu einer Gebärden­dolmetschung. Darüber hinaus sind zahlreiche Infomaterialien eingestellt.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 / 116 016
kostenlos, anonym, rund um die Uhr

Die Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen bieten allen Kriminalitäts­opfern und deren Familien praktische Unterstützung und Beratung. Das Angebot reicht von psychosozialer Betreuung, Begleitung zu Gerichts-, Anwalts- und ähnlichen Terminen über Informationen zu finanziellen Hilfen und Ansprüchen bis zur Vermittlung weiter­gehender Hilfen. Finanzielle Hilfen aus den Mitteln der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen können dort ebenfalls beantragt werden. Sie sollen materielle und immaterielle Schäden ausgleichen, die Kosten von Traumatherapien oder Schutzeinrichtungen decken. Büros gibt es in Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden.

www.opferhilfe.niedersachsen.de Betroffene können sich an die 11 regionalenOpferhilfebüros wenden. Adressen, Sprechzeiten sowie Ansprech­part­nerinnen und Ansprech­partner sind auf der Website zu finden.

Bundesweit

weisser-ring.de Der Weiße Ring bietet Opfern von Straftaten in Beratungsstellen vor Ort, mittels Online-Beratung oder im Erstgespräch über das Opfertelefon bundesweit kostenlos Unterstützung. Kompetente Ansprech­partnerinnen und Ansprech­partner stehen Betroffenen bei allen Fragen zur Seite, beratend, als emotionaler Beistand oder Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behörden­terminen. Auch finanzielle Hilfe ist möglich.

Opfertelefon 116 006
bundesweit, kostenlos, anonym
täglich von 7 bis 22 Uhr

Hilfe-Hotlines

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
anonym und kostenfrei unter 116 016
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"
anonym und kostenfrei unter 0800 123 9900
www.maennerhilfetelefon.de

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
anonym und kostenfrei unter 0800 22 55 530
beauftragte-missbrauch.de