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Bildungspaket

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das "Bildungspaket" finanziert Schulmaterial und Lernförderung sowie Mittagessen in Schule, Hort oder Kita. Auch die Teilnahme bei Sport, Musik oder Kultur oder an Schulausflügen wird unterstützt.

Für Wen?
Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Welche Leistungen gibt es?

Zuschüsse gibt es für

  • Schulbedarf: insgesamt 195 Euro pro Schuljahr für persönlichen Bedarf wie Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Bastelmaterial, Taschenrechner und Lernsoftware.
  • Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: 15 Euro pro Kind und Monat für einen Vereinsbeitrag im Bereich Sport, Spiel oder Kultur, Ferienfreizeiten und außerschulische Bildung. Der Teilhabebetrag kann im gesamten Bewilligungszeitraum, auch rückwirkend ab dessen Beginn, angespart werden.

Volle Erstattung gibt es für

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Ein- und mehrtägige Ausflüge in Schule, Kita und Kindertagespflege
  • Lernförderung: unabhängig von einer Versetzungsgefährdung (Bedarfsbescheinigung von Lehrerin oder Lehrer. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.)
  • Schulbeförderung: Schulbus oder Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs

Wo und wie können die Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt werden?
Zuständig für die Umsetzung des Bildungspakets sind die Kommunen. Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbeziehende sind die Jobcenter zuständig. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, benennen die Kommunen (z.B. im Rathaus oder Bürgeramt) den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket.

Die Adressen und Ansprechpersonen in Niedersachsen finden Sie auf der Website zum Bildungspaket.

Die zuständigen Kommunen und Kreise können einen Gutschein ausstellen oder das Geld, zum Beispiel den Mitgliedsbeitrag für den Verein, direkt an die Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets kann im Detail in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein. In der Regel gilt: Anträge rechtzeitig vorher stellen! Ausnahme: Wenn Sach- oder Dienstleistungen (Gutschein oder Direktzahlung an den Anbieter) unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt oder erbracht werden konnten (z.B. bei kurzfristig angesetzten Schulausflügen) ist die nachträgliche Erstattung von Geldern möglich ("berechtigten Selbsthilfe").

Seit dem 1. Juli 2021 sind die individuellen Hilfen zur Lernförderung während der Pandemiezeit und im unmittelbaren Anschluss daran noch leichter zugänglich: Der gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Lernförderung ist bis zum 31. Dezember 2023 nicht nötig.

Bürgertelefon des BMAS zum Bildungspaket

T 030 / 221 911 003
montags bis donnerstags
8.00 bis 17.00 Uhr
freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

www.bmas.de