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Kinderwunschbehandlung

Das Land Niedersachsen beteiligt sich am Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Paare müssen für die ersten drei Versuche in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Diese Unterstützung gibt es auch für unverheiratete Paare.

Für wen?
Gefördert werden verheiratete und unverheiratete heterosexuelle Paare

  • deren Hauptwohnsitz in Niedersachsen liegt
  • und deren Behandlung in einer niedersächsischen Einrichtung bzw. in einem angrenzenden Bundesland erfolgt.
  • im Alter zwischen 25 und 40 Jahren (Frau) bzw. 25 und 50 Jahren (Mann).
  • wenn mit der Behandlung des jeweiligen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist.

In welcher Höhe?
Bei verheirateten Paaren übernehmen die Krankenkassen derzeit 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Niedersachsen und der Bund übernehmen zusätzlich bis zu 50 Prozent des den Paaren verbleibenden Eigenanteils. Das heißt, dass die Paare in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen müssen.

Bei unverheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern beträgt die Zuwendung für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Der unterschiedlich hohe Selbstkostenanteil bei verheirateten und unverheirateten Paaren kommt dadurch zustande, dass nur verheiratete Paare die Leistungen der GKV gemäß § 27a SGB V erhalten können. Niedersachsen verfolgt weiterhin das Ziel, dass die Krankenkassen unverheirateten Paaren bei der künstlichen Befruchtung zukünftig die gleichen Ansprüche gewähren wie Ehepaaren.

Die Förderung beträgt

  • Abhängig von der Behandlungsmethode werden Zuwendungen bis zur Höhe von 800,00 Euro (IVF-Behandlung) bzw. 900,00 Euro (ICSI-Behandlung) gewährt.

Zusätzlich fördern Niedersachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch. Hier zahlen die Krankenkassen nichts mehr, dafür übernehmen Bund und Land bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten:

  • Die Höchstsätze für einen vierten Behandlungsversuch betragen 1.600,00 Euro (IVF-Behandlung) und 1.800,00 Euro (ICSI-Behandlung).

Wo und wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Dabei ist unbedingt folgender zeitlicher Ablauf zu beachten:

  • Erstellung des Behandlungsplans (mit Kostenaufstellung) durch den behandelnden Arzt/Ärztin.
  • Einholung der Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle.
  • Behandlungsplan, Kostenübernahmeerklärung sowie den Antrag mit den dazu gehörigen weiteren Unterlagen (laut Antragsformular) an das Landessozialamt senden.
  • Bescheid abwarten.
  • Erst wenn ein Bewilligungsbescheid zugegangen ist, kann mit der ärztlichen Behandlung begonnen werden.

Der Antrag sowie die Kontaktdaten und alle Informationen zur Förderung stehen auf der Website des Landessozialamts zur Verfügung.

Webtipp

www.informationsportal-kinderwunsch.de
Um Paaren unbürokratisch Informationen zur Verfügung zu stellen, gibt es auf dem Infoportal des Bundesfamilienministeriums einen Förder-Check. Durch die Beantwortung von acht einfachen Fragen kann schnell herausgefunden werden, ob die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Wohnsitz-Bundesland besteht und sich ein Antrag lohnen kann. Außerdem gibt es weitere Informationen über Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote vor Ort sowie wichtige Hinweise rund um das Thema "Ungewollte Kinderlosigkeit".