Wer in Kitas mit welcher Qualifikation welche Aufgaben übernehmen darf, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern stark. Wer pädagogisch tätig sein oder als Fachkraft bezeichnet werden darf, wurde zudem in den letzten Jahren immer mehr erweitert. Um dies systematisch zu erfassen, wurde von Prof. Dr. Nikolaus Meyer und Wiebke Buballa am Institut für personenzentrierte Hilfen der Hochschule Fulda im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine Analyse der rechtlichen Regelungen der Länder im Zeitraum von 2019 bis 2025 durchgeführt.
Ein zentrales Ergebnis der Dokumentenanalyse auf Basis der Rechtsgrundlagen der Länder ist, dass es zwischen den Bundesländern keine einheitliche Definition des Begriffs pädagogische Fachkraft gibt. Die Berufsgruppen, die als qualifiziert für eine Tätigkeit als pädagogische Fachkraft anerkannt werden, wurden zudem teils deutlich erweitert. Inzwischen erkennen alle Bundesländer – in verschiedenem Maße und unterschiedlicher Ausgestaltung – auch Berufsgruppen ohne fachlich einschlägige Qualifikation als Fachkräfte an. Dadurch wird der Begriff der Fachkraft immer weiter aufgeweicht.
Neben den Bedingungen für den Fachkraftstatus wurden 9 weitere Indikatoren untersucht, um die rechtliche Ausgestaltung der Personalsituation in Kitas differenzierter zu erfassen und zwischen den Bundesländern vergleichbar zu machen. Die zehn untersuchten Dimensionen sind:
- Bedingungen für den Fachkraftstatus
- Bedingungen für Leitungskräfte
- Differenzierung verschiedener Beschäftigungsgruppen
- Quoten für andere Beschäftigungsgruppen
- Regelungen zum Quereinstieg
- Status von Auszubildenden bei der Fachkraftanrechnung
- Anrechnung von Anleitungszeiten
- Ausfallzeiten und Vertretungsregelungen
- Fort- und Weiterbildung
- Verfügungszeit
Die Analyse gliedert sich in drei Teile:
1) Die Unterschiede und Veränderungen in allen Dimensionen werden formal und berufsfachlich untersucht und professionstheoretisch im Spannungsfeld von Mandat und Lizenz eingeordnet. Dabei werden die Folgen für die Professionalisierung des Feldes, die pädagogische Qualität und gleiche Aufwachsensbedingungen für Kinder deutlich.
2) Kurzprofile zu den rechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer geben eine Übersicht darüber, welche Berufsgruppen in welcher Funktion in Kitas tätig sein dürfen, welche Regelungen für den Einsatz von Personen ohne ausreichende oder einschlägige pädagogische Qualifikation gelten und welche Veränderungen es seit 2019 gab.
3) Die einzelnen Indikatoren mit den genauen Rechtsgrundlagen werden zudem in Tabellenform veröffentlicht und sukzessive ergänzt.
Die Autor:innen heben hervor, dass für den Auftrag der Kindertagesbetreuung ein Kompetenzprofil pädagogischer Fachkräfte auf einem hohen Niveau notwendig ist, das jedoch mit einer Öffnung der Lizenz auf Basis der rechtlichen Grundlagen nicht erfüllt werden kann. Entsprechende De-Professionalisierungstendenzen zeigen sich auch in der Sonderauswertung des "Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme" zur regionalen Fachkraft-Quote, in der untersucht wurde, wie der Anteil an Kita-Teams mit einer hohen Fachkraft-Quote sich in den Kreisen und kreisfreien Städten darstellt. Für eine hohe Professionalität in den Kita-Teams setzt sich auch unsere Initiative "Es geht um jedes Kind!" ein, die die Stärken unseres Kita-Systems wieder hervorheben möchte.