Weiter zum Inhalt

Vierter Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabever­bes­serungs­gesetz

Die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen ist weiter gestiegen - das zeigt der vierte Monitoring­bericht zum KiTa-Qualitäts- und Teil­habe­verbes­serungs­gesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022. Allerdings gibt es nach wie vor regionale Unterschiede.

Am 10. Januar hat das Bundesfamilien­ministerium den vierten Monitoring­bericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teil­habe­verbes­serungs­gesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. So konnten unter anderem der Personal­ausbau fortgesetzt und der Personal­schlüssel verbessert werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Vor dem Hintergrund des Fach­kräfte­mangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung früh­kind­licher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitäts­gesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiter­ent­wick­lung der Qualität in der früh­kind­lichen Bildung - ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungs­erfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundes­familien­ministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitions­vertrag um. Der vierte Monitoring­bericht weist auf, dass unsere Maß­nahmen einen Beitrag dazu leisten - beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel - positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Hand­lungs­bedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundes­ländern weiter abbauen."

Zahl der pädagogischen Fachkräfte ist gestiegen
Der Monitoringbericht zeigt positive Entwicklungen für die rund 60.000 Kinder­tages­ein­richtungen in Deutschland:

  • Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Sie beschreiben die Anzahl der betreuten Kinder im Verhältnis zu einer päda­gogischen Fachkraft in einer Kinder­tages­ein­richtung. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen sie in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schul­eintritt bei 1:7,8. Seit 2019 hat sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt um -0,5 verbessert. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maß­nahmen im Rahmen des KiQuTG. Elf Länder haben in die Personal­situation investiert, indem sie zum Beispiel die Personal­ausstattung für verlängerte Betreuungs­zeiten oder in sozial benach­teiligten Regionen verbessert, den Personal-Kind-Schlüssel erhöht oder den Fach­kräften Zeit für mittelbare pädagogische Tätig­keiten eingeräumt haben.
  • Der Personalausbau in der Kindertages­betreuung wurde fortgesetzt: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundes­weit mehr als 683.000 päda­gogisch tätige Personen in Kinder­tages­ein­rich­tungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,3 Prozent, seit 2019 um 12 Prozent. Auch die Zahl der Aus­bildungs­anfän­gerinnen und Aus­bil­dungs­anfänger lag im Schuljahr 2021/2022 mit insgesamt gut 74.500 um rund 2 Prozent höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 begannen knapp 5.000 Personen mehr eine Ausbildung im Bereich der früh­kind­lichen Bildung, was einem Plus von 7 Prozent entspricht. Insgesamt haben elf Länder im Rahmen des KiQuTG Maß­nahmen zur Fach­kräfte­gewinnung und -qualifizierung ergriffen.
  • Leitung in der Kindertages­betreu­ung hat weiter an Bedeutung gewonnen: Der Anteil der Einrich­tungen mit Leitungs­ressourcen ist im Jahr 2022 erneut an­gestiegen und erreichte bundesweit 92,9 Prozent. Der Anteil der Einrich­tungen ohne aus­gewiesene Leitungs­kraft betrug dement­sprechend 7,1 Prozent (2021: 7,4 Prozent). Seit 2019 sank der Anteil der Einrich­tungen ohne ausgewiesene Leitungs­kraft um 2,2 Prozentpunkte. Sieben Länder setzten im Zuge des KiQuTG Maß­nahmen zur Stärkung der Kita-Leitung um.

Weiterhin Unterschiede zwischen den Bundesländern
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass es nach wie vor große Unter­schiede zwischen den Bundes­ländern gibt. So lagen die Personal-Kind-Schlüssel für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2022 auf Länderebene zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spannweite der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich also seit 2019 nicht verringert.

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards schaffen
Zur langfristigen Weiterentwick­lung der Qualität sieht der Koalitions­vertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz zu einem Qualität­sentwick­lungs­gesetz mit bundesweiten Standards weiter­zuent­wickeln. Dabei sollen die Qualitäts­bereiche Verbesserung des Betreuungs­schlüssels, sprach­liche Bildung und Förderung sowie ein bedarfs­gerechtes Ganztags­angebot im Vorder­grund stehen. Um Vorschläge für das Qualitäts­entwicklungs­gesetz zu erarbeiten, hat im August 2022 ein gemein­­sa­mer Prozess des Bundes­familien­ministeriums und der Länder auf Fachebene unter enger Betei­ligung der kommu­nalen Spitzen­­verbände begonnen. Er wird durch einen Fach­dialog begleitet.

Gleichzeitig sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung von päda­gogischen Fach­kräften erfor­derlich. Dies ist eine wesent­liche Grund­lage dafür, dass die Kinder­tages­betreuung weiterhin bedarfs­gerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kinder­tages­einrich­tungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fach­kräften für den Erzieherberuf.

Das KiTa-Qualitätsgesetz
Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabever­bes­serungs­gesetz (KiQuTG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es wurde mit dem Ersten Gesetz zur Weiter­ent­wicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinder­tages­betreu­ung, dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz, geschaffen. In den Jahren 2019 bis einschließlich 2022 setzte es den Rahmen für die Unter­stützung der Länder bei der Verbes­serung der Kita-Qualität mit Bundes­mitteln. Zum 1. Januar 2023 wurde das KiQuTG durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz, geändert und inhalt­lich weiter­entwickelt, sodass die Länder auch in den Jahren 2023 und 2024 vom Bund unterstützt werden.

Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2023 steht zum Download zur Verfügung unter www.bmfsfj.de.

Quelle. Bundesfamilienministerium, 15.01.2024, www.bmfsfj.de