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Niedersächsischer Landtag: Aktuelle Stunde zum Thema Beleghebammen in Niedersachsen unterstützen

In der Aktuellen Stunde des Land­tags am 16. Dezember 2025 sprach Nieder­sach­sens Sozial­minister Dr. Andreas Philippi zur Situation der Geburtshilfe in Niedersachsen und den Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist.

Philippi in seiner Rede: "Hebammen leisten einen bedeutenden Beitrag für unsere Gesellschaft und für unser Gesundheitssystem. Sie begleiten Frauen vor, während und nach der Geburt. 
 
Selbstverständlich verfolge ich aufmerksam die Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages, welcher am 1. November 2025 in Kraft getreten ist – also vor 46 Tagen. Er wird im Rahmen der Selbst­verwaltung zwischen den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern auf Bundesebene verhandelt. D.h. die Hebammenverbände verhandeln hier für alle Hebammen. Das bedeutet, dass der Staat zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vorgibt, die Krankenkassen und die Leistungserbringer sich aber selbst in Verbänden organisieren, in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung übernehmen und selbstständig Verträge abschließen.
 
Durch dieses grundlegende und bewährte Prinzip kann ein fairer Interessensausgleich zwischen den Beteiligten hergestellt werden. Für die Hebammenhilfe wurde nach langen Verhandlungen eine Entscheidung durch die Schiedsstelle herbeigeführt. 
 
Nochmal: Die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Vertragsangelegenheit keine Befugnisse oder Möglichkeiten, einzugreifen. Die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle liegt beim Bundesgesundheitsministerium, welches die Rechtmäßigkeit der Amtsführung, aber nicht die Vertragsinhalte prüfen kann. Änderungen des Hebammenhilfevertrags können einzig durch die beteiligten Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erfolgen. 
 
Ich gehe davon aus, dass alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner ein großes Interesse daran haben, Differenzen auszuräumen. 
 
Und es tut sich auch etwas: die im Vertrag verankerte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Der GKV-Spitzenverband hat Entgegenkommen signalisiert und im September konkrete Vorschläge zur flexibleren Umsetzung des Vertrags unterbreitet. 
 
Ich erwarte, dass alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen werden. 
 
Was die flächendeckende Versorgung betrifft, habe ich schon im Rahmen des vergangenen Plenums ausgeführt und möchte dies auch heute noch einmal tun: Nahezu 100 % aller werdenden Mütter unseres Landes erreichen einen Kreißsaal in unter 40 Minuten Fahrtzeit. Das ist erstmal gut. Und das bedeutet: es ist in keiner niedersächsischen Region eine Unterversorgung zu erwarten. 
 
Die Landesregierung hält weiterhin entschlossen daran fest, die bestehende, auch qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur aufrecht zu erhalten, damit sich werdende Mütter darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zur Hebammenversorgung und Geburtshilfe zu bekommen.

Natürlich ist es wünschenswert, dass keine Hebamme kündigt und es ist unbestritten, dass die Beleghebammen für viele Frauen ein sehr schönes Angebot vorhalten. Werdende Mütter haben die Möglichkeit mit "Ihrer" Hebamme die Geburt zu gestalten und dies gleichwohl am sicheren Ort eines klinischen Umfeldes. 
 
Und ich wünsche mir sehr, dass es den Vertragspartnerinnen und -partnern gelingen möge, die Rahmenbedingungen so nachzubessern, dass dieses Angebot weiterhin bestehen bleiben kann. Und dennoch - und das war ja die zentrale Frage – ist die flächendeckende Versorgung trotz der Kündigung einiger Beleghebammen nicht gefährdet und damit beziehe ich mich auf eine kürzlich erfolgte Befragung der betroffenen Krankenhäuser. 
 
Auf Basis der aktuellen Zahlen wage ich es aber auch, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Sie können sich darauf verlassen, dass ich dabei die jeweils aktuelle Situation zu keinem Zeitpunkt aus dem Blick verliere."

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stellung, 16.12.2025, www.ms.niedersachsen.de 

Die Beratungsdokumente sind auf der Website des Nds. Landtags zu finden unter www.nilas.niedersachsen.de