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KiJuKo-Hand­lungs­emp­feh­lungen zur Beteiligung von Kindern und Jugend­lichen auf Landes­ebene

Die Niedersächsische Kinder- und Jugend­kommis­sion (KiJuKo) hat Hand­lungs­emp­feh­lungen zur Betei­ligung von Kindern und Jugend­lichen auf Landes­ebene vor­ge­legt.

Viele politische Entscheidungen auf Landes­ebene betref­fen auch Kinder und Jugend­liche. In den Bereichen Kita, Schule sowie Kinder- und Jugend­hilfe ist dies viel­leicht offen­sicht­lich, aber auch z. B. Verkehrs-, Sport- und Gesund­heits­politik haben Aus­wir­kungen auf junge Menschen. Zum Teil haben sie dabei auch andere Bedürf­nisse als Erwach­sene. Deshalb ist es von ele­men­tarer Bedeu­tung, die Interessen und Per­spek­tiven junger Menschen bei landes­poli­ti­schen Ent­scheidungen zu berück­sichtigen.

Zu einer konsequenten Betei­ligung junger Menschen ver­pflich­tet auch die für Deutsch­land ver­bind­liche Kinder­rechts­konven­tion der Vereinten Nationen. Aber es besteht auch in Politik und Gesell­schaft weit­gehender Konsens, dass die Belange von Kindern und Jugend­lichen be­rück­sich­tigt werden sollen. Damit es nicht nur bei bloßen Absichts­er­klärungen bleibt, sondern konkrete Maß­nahmen ergrif­fen werden, legt die Kinder- und Jugend­kommis­sion (KiJuKo) mit einer Hand­lungs­empfehlung drei konkrete Vorschläge vor. Danach soll ein Jugend-Check eingeführt, eine Landes­jugend­kon­ferenz etabliert und eine Nieder­sächsi­sche Strate­gie für Kinder- und Jugend­betei­ligung erar­beitet werden.