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Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII und zur Nieder­säch­si­schen Kinder- und Jugendkommission

Die Landesregierung hat am 4. November 2025 dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nieder­säch­si­schen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission zugestimmt. Die gesetzliche Regelung soll die durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angestoßene Weiterentwicklung des SGB VIII hin zu mehr Inklusion und Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse auch im nieder­säch­si­schen Ausführungsgesetz zum SGB VIII umsetzen. Dabei geht es vor allem um die Zusammensetzung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse und des Landes­jugend­hilfe­aus­schus­ses.

Außerdem soll die gesetzliche Regelung die mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geschaffene Möglichkeit nutzen, landesweit Vorgaben zu Ferienschließzeiten zu machen. Damit können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festlegen, dass Einrichtungen während der niedersächsischen Schulferien bis zu vier Wochen im Jahr geschlossen bleiben dürfen.

Der Gesetzesentwurf wird nun in die Verbandsbeteiligung gegeben,außerdem wird der Landtag unterrichtet.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, 04.11.2025, www.stk.niedersachsen.de