Für Geburten ab 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen in den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Das Bundesfamilienministerium gibt auf seiner Website Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Änderungen: www.bmfsfj.de
Hintergrund
Mit den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Änderungen beim Elterngeld verständigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare auf 200.000 Euro festgelegt. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare sowie voraussichtlich auch für Alleinerziehende noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Keine Änderung wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus, bei Mehrlingen und Frühchen geben.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, eine Ausnahme für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, zu regeln. Daher werden voraussichtlich in naher Zukunft auch Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, unverändert gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können.
Elterngeld und Elternzeit: Broschüre mit Einlegeblatt
Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesfamilienministeriums informiert ausführlich und leicht verständlich über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Dazu gibt es anschauliche Beispiele und hilfreiche Tipps für die individuelle Planung. Ein Einlegeblatt informiert über die Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024.
Download der Broschüre von der Website des BMFSFJ.