Damit auch Familien mit geringem Einkommen Kraft und Energie für den Alltag schöpfen können, fördert das Land Niedersachsen Familienurlaub in Familienferienstätten, Jugendherbergen, auf dem Bauernhof, in der Ferienwohnung oder auf dem Campingplatz.
Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen. Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen*.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.
Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag
- für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 Euro
- je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro
- in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 Euro.
Auch Großeltern können in besonderen Fällen gefördert werden.
Zuschüsse zur Familienerholung beantragen
Die Zuschüsse zur Familienerholung für Familien mit niedrigen Einkünften können jetzt bei den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen beantragt werden. Sie können sich auf der Vermittlungsstellenliste eine Möglichkeit vor Ort aussuchen oder Ihren Antrag online bei www.foetev.de oder www.vamv-niedersachsen.de stellen. Benötigt werden ein Einkommensnachweis und eine Reservierungsbestätigung Ihres Urlaubsquartiers.
Viele der Anbieter übernehmen auch direkt die Antragstellung. Fragen Sie gerne direkt an, zum Beispiel in den AWO SANO Familienferienstätten an der Nordsee:
Burhave: www.awosano.de/nordsee-burhave.html
Schillig: www.awosano.de/nordsee-schillig.html
Alle Informationen zum geförderten Familienurlaub der AWO SANO Familienferienstätten finden Sie hier: www.awosano.de