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Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG)

In seinen jüngsten Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise, was die Bundesländer beachten sollten, um das Ziel zu erreichen, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechte Schutz- und Beratungs­angebote für Mädchen, Frauen und ihre Kinder bei geschlechts­spezifischer und häuslicher Gewalt sicher­zustellen und um­zusetzen.

Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen sind ein gewichtiges und zunehmendes Problem in Deutschland. Die aktuellen Bundeslagebilder "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" und "Häusliche Gewalt" des Bundeskriminalamtes (Berichtszeitraum 2024), die nur das Hellfeld abdecken, zeigen, dass Straftaten gegen Frauen und Mädchen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter angestiegen sind. Das umfasst u.a. Sexualdelikte, digitale Gewalt, frauenfeindliche Straftaten, häusliche Gewalt, und darunter Partnerschaftsgewalt.

Der bundesweite Rechtsanspruch bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt macht ein bedarfsgerechtes Hilfesystem über alle Bundes­länder hinweg erforderlich, um wohnortunabhängig einen gleichen Zugang zu Schutz und Beratung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere für Frauen und (mit)betroffene Kinder eine Vorgabe der Istanbul Konvention3 (IK). Hierfür stellen aus Sicht des Deutschen Vereins aufeinander abgestimmte Länderregelungen mit möglichst einheitlichen Kriterien eine notwendige Grundvoraussetzung dar. Sie tragen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Betroffene bei und ermöglichen Planungssicherheit für Träger des Hilfesystems und Kommunen sowie eine effiziente Ressourcennutzung. Der Deutsche Verein gibt den Ländern mit diesen Empfehlungen Hinweise für eine bundeseinheitliche Umsetzung und Überführung der Anforderungen des GewHG in Landesrecht bis 31. Dezember 2026. Sie knüpfen an die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder aus dem Jahr 2022 an. Finanzierungsfragen werden thematisiert, sind aber nicht Gegenstand der vorliegenden Empfehlungen.
 

Die Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) stehen zum Download auf der Website des Deutschen Vereins: www.deutscher-verein.de 

Mehr zum Thema

  • Fachinfo: Gewaltprävention
  • www.gewaltschutz-niedersachsen.de 
    Die Website bietet Informationen zum Thema Gewaltschutz mit Schwerpunkt auf niedersächsischen Projekten und An­ge­boten. Kernstück der Website ist eine um­fangreiche Liste mit Kontaktadressen von Frauenhäusern, BISS und Fach­beratungs­stellen. In einem internen Bereich aktua­li­sieren alle vom Land Niedersachsen geförderten Frauenhäuser täglich die Anzahl der verfügbaren Plätze in ihrer Einrichtung.