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Die neue Kindergrundsicherung kommt

Die Kindergrundsicherung soll Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen für alle Kinder ermöglichen. Die Bundes­regierung einigte sich auf Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Am 28. August haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Bundespressekonferenz die neue Kindergrundsicherung vorgestellt. Mit der Kindergrund­sicherung fasst die Bundes­regierung alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sollen damit erreicht werden. Sie bekommen die Leistungen schneller, einfacher und direkter. Darunter sind auch viele Familien, die bisher nicht wussten, dass ihnen Unterstützung zusteht.

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann startet das parlamentarische Verfahren. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.

Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag bilden Kindergrundsicherung
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst, und aus einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt.

Der Staat wird Servicedienstleister für Familien und Kinder
Um von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder besser zu erreichen, werden die Antragsverfahren erleichtert:

  • Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu beantragen sein.
  • Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft der Familienservice, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnte und informiert proaktiv die Eltern.
  • Über das digitale Antragsportal können Eltern - wenn sie das möchten - einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Eine Antragstellung vor Ort ist selbstverständlich weiter möglich.
  • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen.

Situation von Alleinerziehenden verbessern
Wer allein Kinder großzieht, ist oft von Armut betroffen sind. Deshalb werden Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher.

Bei Schulkindern und Teenagern ist ein Mindestverdienst der Alleinerziehenden von 600 Euro Voraussetzung für die verbesserte Anrechnung von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss.

Weitere Informationen auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, 29.08.2023