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Bundesprogramm zu Integrations­kursen mit Kind geht weiter

Die Kinderbeaufsichtigung bei Integrations­kursen hat sich im Bundes­programm "Integrations­kurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" als wirksames und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Programm werden das Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundes­ministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrations­kurs­begleitende Kinder­beauf­sichtigung in den Jahren 2024 bis 2026 - vorbehaltlich der Verfüg­barkeit der Haus­halts­mittel - mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" weiter fördern. Die Förderrichtlinie wurde - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - auf www.esf.de veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab heute eine Förderung beantragen.

Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern die Teilnahme für Eltern, die ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig ebnet das Angebot den Kindern sowie auch den Eltern den Übergang in das Regelangebot der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beaufsichtigungskräfte eine Qualifizierung erlangen. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potentiellen Fachkräften.

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden.

Weitere Informationen unter www.esf.de und www.fruehe-chancen.de/intmikiplus.

Beratung zum Bundesprogramm
Fragen rund um die Förder­voraus­setzungen und das Antrags­verfahren zum Bundes­programm beantwortet die Servicestelle "Integrationskurs mit Kind Plus":
T 030 / 390 634 730
service@integrations-kibe.de.

Eine finanz-technische Beratung kann telefonisch erfolgen:
T 030 / 544 533 712

Die administrative Betreuung des Förderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Renten­versicherung Knapp­schaft-Bahn-See (DRV-KBS).
Service-Hotline:
T 0355 / 355 486 999
ZEUS@kbs.de.

Quelle: BMFSFJ, 06.12.2023