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AFET Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern – eröffnen präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne "Umweg" und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der §20 SGB VIII "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen" auf.

Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen entwickelt. Die Orientierungshilfe ist kostenfrei verfügbar, enthält praktische Beispiele zur Umsetzung und richtet sich sowohl an Jugendämter als auch an freie Träger – insbesondere Erziehungs­beratungs­stellen und andere Beratungs­dienste. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet einberufenen Arbeits­gruppe erarbeitet, der Vertreter:innen aus Jugendämtern, Landes­jugend­ämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten. Ziel der Orientierungs­hilfe ist es, Jugend­ämter und freie Träger als potenzielle leistungs­vermittelnde und/oder leistungs­erbringende Dienste praxisnah bei der Entwicklung, Gestaltung und Implemen­tierung niedrigschwelliger Hilfen zu begleiten und so die präventiven und niedrig­schwelligen Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.

AFET (Hrsg.):
AFET Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII. Mit praktischen Beispielen zur Umsetzung
2025
39 Seiten
Kostenloser Download auf afet-ev.de