Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern – eröffnen präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne "Umweg" und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der §20 SGB VIII "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen" auf.
Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen entwickelt. Die Orientierungshilfe ist kostenfrei verfügbar, enthält praktische Beispiele zur Umsetzung und richtet sich sowohl an Jugendämter als auch an freie Träger – insbesondere Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet einberufenen Arbeitsgruppe erarbeitet, der Vertreter:innen aus Jugendämtern, Landesjugendämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten. Ziel der Orientierungshilfe ist es, Jugendämter und freie Träger als potenzielle leistungsvermittelnde und/oder leistungserbringende Dienste praxisnah bei der Entwicklung, Gestaltung und Implementierung niedrigschwelliger Hilfen zu begleiten und so die präventiven und niedrigschwelligen Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.
