Damit auch Familien mit geringem Einkommen Kraft und Energie für den Alltag schöpfen können, fördert das Land Niedersachsen Familienurlaub und Familienfreizeiten. Alle Informationen dazu und Termine der Familienfreizeiten finden Sie bei den Elterninformationen. Die Termine für Familienfreizeiten werden laufend ergänzt.
Zuschüsse zur Familienerholung ab sofort beantragen
Die Zuschüsse zur Familienerholung für Familien mit niedrigen Einkünften können jetzt bei den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen beantragt werden. Sie können sich auf der Vermittlungsstellenliste eine Möglichkeit vor Ort aussuchen oder Ihren Antrag online bei www.foetev.de oder www.vamv-niedersachsen.de stellen. Benötigt werden ein Einkommensnachweis und eine Reservierungsbestätigung Ihres Urlaubsquartiers: mind. 7, max. 14 zusammenhängende Übernachtungen in einer familiengerechten Unterkunft (Familienferienstätte, Jugendherberge, Bauernhof, Ferienwohnung oder Campingplatz) innerhalb Deutschlands.