Der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat seinen heutigen Besuch des Mehrgenerationenhauses Dannenberg zum Anlass genommen auf die Relevanz von Mehrgenerationenhäuser hinzuweisen und den Bund aufzufordern, das Förderprogramm zu verlängern. Das Bundesprogramm setzt eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 Euro je Mehrgenerationenhaus pro Jahr voraus. Zur Unterstützung der Kommunen und zur Anregung, im örtlichen Bereich Mehrgenerationenhäuser vorzuhalten, fördert Niedersachsen Mehrgenerationenhäuser mit bis zu der Hälfte der vom Bund vorausgesetzten kommunalen Kofinanzierung. Wenn Mehrgenerationenhäuser nicht im Bundesprogramm aufgenommen sind, beträgt die Landesförderung bis zu 6.000 Euro je Mehrgenerationenhaus und Jahr.
Sozialminister Philippi sieht in Mehrgenerationenhäusern einen wichtigen Baustein für ein demokratisches Zusammenleben:
"Mehrgenerationenhäuser bieten bezahlbaren Wohnraum, entlasten den Alltag der Menschen durch gegenseitige Hilfe und wirken Einsamkeit entgegen. Der ständige Austausch zwischen den Generationen stärkt unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördert ein lebendiges Miteinander. Mehrgenerationenhäuser haben insbesondere auch für mehr Teilhabe älterer Menschen eine große Bedeutung in Niedersachsen. In 2026 werden 68 niedersächsische Mehrgenerationenhäuser gefördert, von denen 63 auch im Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser aufgenommen sind und fünf sich in der Landesförderung befinden. Diese Zahl ist beeindruckend und zeigt, wie sehr das Konzept eines generationenübergreifenden Zusammenlebens von den Menschen angenommen wird. Das Bundesprogramm zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser läuft jedoch 2028 aus und eine Fortführung ist bislang nicht vom Bund zugesagt worden. Niedersachsen macht sich deswegen gemeinsam mit anderen Bundesländern in der Jugend- und Familienministerkonferenz für eine Verlängerung stark. Die aufgebauten Strukturen der Mehrgenerationenhäuser müssen erhalten und ausgebaut werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind diese Orte der Begegnung unerlässlich, damit jede Generation ihre Fähigkeiten in ein gemeinsames Zusammenleben einbringen kann."
Hintergrund:
Das Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus Miteinander-Füreinander 2021-2028" sieht einen Zuschuss von 40.000 Euro je Mehrgenerationenhaus und Jahr vor. Das Programm läuft Ende 2028 aus. Eine Fortführung ist bislang nicht vom Bund zugesagt worden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat mit Beschluss vom 21./22.06.2026 den Bund aufgefordert, die Förderung der Mehrgenerationenhäuser fortzusetzen. Antragsteller war hier u.a. Niedersachsen.
Mehrgenerationenhäuser sind offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt, in denen sich Menschen aller Generationen begegnen und gegenseitig unterstützen. Das Miteinander ist dabei geprägt von freiwilligem Engagement und der Hilfe zur Selbsthilfe. Vielfältige Serviceangebote und gemeinsame Aktivitäten runden das Angebot ab. Die Mehrgenerationenhäuser orientieren sich dabei am örtlichen Bedarf und verbinden und ergänzen vorhandene Angebote für Jung und Alt. Die Angebotspalette ist daher sehr unterschiedlich und vielfältig. Sie reicht von "A" wie Aktion Leselust bis "Z" wie Zaubern. Mehrgenerationenhäuser sind aber auch Wegweiser zu Angeboten anderer Institutionen.
Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der Richtlinie "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens". Die Förderung beträgt bei Mehrgenerationenhäusern, die im "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" aufgenommen sind, bis zu 5.000 Euro pro Jahr, bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 Euro pro Jahr.
Das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" bzw. das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 Euro aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 Euro erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.