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Petition: Unterhalts-Vorschuss nicht streichen!

855.000 Kinder bekommen zurzeit Unterhaltsvorschuss, weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Es gibt aktuelle Sparpläne der Bundesregierung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat daher eine Petition gestartet. 

Kinder unter 18 Jahren, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom unterhalts­pflich­tigen Elternteil bekommen, haben Anspruch auf den staatlichen Unter­halts­vorschuss. Das sind in Deutschland im Jahr 2024 855.642 Kinder gewesen.

Für diese Kinder springt der Staat ein. Sie bekommen je nach Alter des Kindes bis zu 227, 299 oder 394 Euro pro Monat Unter­halts­vorschuss. Das Geld soll durch den sogenannten Rückgriff vom unter­halts­pflichtigen Elternteil zurückgeholt werden – in der Theorie! Denn: Jährlich werden 3,24 Mrd Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt und nur 544 Mio Euro zurückgeholt. Die Rückholquote beträgt gerade mal 17%.

Zur Petition

Hintergrund:
Drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. "Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilien­ministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können", betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. "Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel", kritisiert Jaspers.

Bundesfamilien­ministerin Prien hat am 12. Juli gegenüber der Nachrichtenagentur KNA an­ge­kündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken und gleich­zeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen, die Kinder­geld­an­rech­nung auf den Unter­halts­vorschuss zu verbessern. Im Gesetzentwurf für den Bundes­haushalt 2027 ist der Ansatz für den Unter­halts­vorschuss bereits um ein Drittel von 1,4 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Kosten des Unterhaltsvorschusses tragen zu 40 Prozent der Bund und zu 60 Prozent die Länder, die wiederum Teile der Kosten an die Kommunen weitergeben.

"Mit der Reform 2017 war ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschusses erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Der Anstieg zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist", unterstreicht Jaspers. "Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos ca. 1,6 Milliarden. Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig", kritisiert Jaspers. "Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt." 

Weitere Informationen zur Petition gibt es auf der Website des VAMV: www.vamv-nrw.de 

Quelle: Pressemitteilung des VAMV vom 13.7.2026, www.vamv.de