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Niedersachsen setzt sich für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein - Startschuss für Bundesratsinitiative

Kinder und Jugendlichen müssen auch im digitalen Raum wirksam vor gezielter Mani­pulation und gefähr­lichen Selbst­schä­di­gungs-Challenges geschützt werden. Die niedersächsische Landes­regierung will deshalb gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Ent­schließung in den Bundes­rat einbringen. Ziel ist es, den straf­recht­lichen Schutz Minder­jähriger vor Personen zu verbessern, die gezielt auf Kinder und Jugend­liche einwirken, um sie zu selbst­tötenden oder selbstschä­digenden Handlungen aufzufordern oder diese anzubahnen.

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann erklärt den niedersächsischen Vorstoß: "Kinder – und Jugendschutz hat absolute Priorität – nicht nur im realen Leben, sondern auch in der digitalen Welt. Es ist absolut perfide, wenn Menschen gezielt auf die Schwächsten unserer Gesellschaft einwirken, um sie zu Selbstverletzungen oder sogar zu Selbsttötungen zu veranlassen. Ein solches Verhalten muss harte strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier muss der Bund prüfen und sofort handeln." 

Die heute beratene Initiative reagiert insbesondere auf Entwicklungen rund um sogenannte Challenges, bei denen Minderjährige über soziale Medien gezielt angesprochen und zu gefährlichem oder selbstschädigenden Handeln oder selbstschädigendes Verhalten aufgefordert werden. Nach derzeitiger Rechtslage bestehen in diesem Bereich strafrechtliche Schutzlücken, die es zu schließen gilt. Die eigenverantwortliche Selbstschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar. Auch das gezielte Herantreten an Minderjährige mit dem Ziel der Selbstverletzung oder Selbstschädigung wird nach geltendem Recht nicht in allen Fällen ausreichend erfasst.

Insbesondere die Anbahnungsphase – also die Kontaktaufnahme und der Vertrauensaufbau – kann straflos bleiben. Hier will die Niedersächsische Justizministerin ansetzen: "Wir dürfen nicht erst einschreiten, wenn ein Kind bereits verletzt ist. Dann kann es schon längst zu spät sein. Gerade bei Minderjährigen kann Manipulation schleichend erfolgen: Erst wird Vertrauen aufgebaut und schließlich zu gefährlichem Handeln aufgefordert. Solche Taten stehen auf unterster sittlicher Stufe – denn sie treffen auf junge Menschen, die oft weder die Motive der Täter erkennen noch die Gefahren ihres Handelns einschätzen können. Der Staat ist daher aufgefordert, junge Menschen auch im Internet stärker zu schützen und bestehende Gesetzeslücken umgehend zu schließen."

Quelle: Nds. Staatskanzlei, 15.09.2026, www.stk.niedersachsen.de