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Neue Studie zeigt: Inklusive Bildung bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland zählt weiterhin zu den europäischen Ländern mit einem besonders hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, die nicht inklusiv beschult werden – rund 60 Prozent von ihnen besuchen Förderschulen. Dies geschieht, obwohl eine deutliche Mehrheit der betroffenen Familien andere Wege bevorzugt: 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen sprechen sich gegen eine getrennte Beschulung aus. Auch unter den Eltern von Kindern, die derzeit Förderschulen besuchen, wünschen sich 69 Prozent einen Wechsel an eine inklusiv ausgerichtete Schule – vorausgesetzt, dort sind die Rahmen­bedin­gungen entsprechend gestaltet.

Die neue Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte präsentiert diese Ergebnisse. Für die Untersuchung wurden erstmals bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen befragt. Die Studie macht deutlich, dass ein erheblicher Handlungs­bedarf besteht, um inklusive Bildung in Deutschland flächendeckend zu verwirklichen. Vor allem mangelt es vielerorts an personellen Ressourcen, barrierefreien Strukturen und individueller Förderung, die den Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird.

"Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Inklusive Bildung ist eine zentrale Gerechtigkeitsfrage unseres Bildungssystems. Eltern wissen, was ihre Kinder brauchen – und sie wünschen sich mehrheitlich ein gemeinsames Lernen. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu verbessern, denn die UN-Behindertenrechtskonvention ist konsequent umzusetzen", hebt Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, hervor.

Die Autorinnen und Autoren der Studie betonen, dass inklusive Bildung nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine Chance für das gesamte Bildungssystem ist: Gemeinsames Lernen stärkt soziale Kompetenzen, baut Vorurteile ab und eröffnet allen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten. 

Einordnung
Deutschland ist seit 2009 durch Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Mehr als sechzehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention werden im Bundesdurchschnitt noch immer sechs von zehn Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Förderschule unterrichtet. Die vorliegende Studie schließt eine von Wissenschaft und Fachberatungsstellen gleichermaßen bestätigte Forschungslücke: Bislang fehlten verallgemeinerbare empirische Daten zur Lebenswirklichkeit betroffener Kinder und ihrer Familien.

Weitere Informationen
Die Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit", Factsheets und weitere Informationen finden Sie unter www.dimr.de/inklusive-bildung   

Quelle: Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 30.06.2026, www.ms.niedersachsen.de