Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 8. September 2026 dem Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Verbesserung der Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz) zugestimmt. Gleichzeitig erfolgt auch die Unterrichtung des Landtages.
Mit den geplanten Änderungen sollen die bisherigen Regelungen grundlegend modernisiert werden. So soll die Förderung der Träger der Jugendarbeit künftig verlässlicher und differenzierter gestaltet werden, etwa durch die Einführung einer Basis-, Struktur-, Anschub- und Zukunftsförderung. Zudem plant das Land erstmalig die gesetzliche Absicherung des Landesjugendrings Niedersachsen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus sollen auch die Fachberatungsstellen und die Förderung des Ehrenamts im Gesetz verankert werden.
Ziel ist es, der Jugendarbeit mehr Flexibilität für zeitgemäße Angebote zu ermöglichen. Hierfür hat das Land die Mittel für die Jugendarbeit im aktuellen Haushaltsplanentwurf um 3 Millionen Euro erhöht. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich damit auf rund 16,6 Millionen Euro. Die unmittelbar betroffenen Jugendverbände wurden bei der Erstellung der neuen Regelungen eng beteiligt und eingebunden.
"Mit der Novellierung des Gesetzes vollziehen wir einen wichtigen Paradigmenwechsel", begrüßt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi den Kabinettsbeschluss. "Wir stärken die Autonomie der Verbände, eröffnen neue Handlungs- und Gestaltungsspielräume und fördern eigenverantwortliche Entscheidungsprozesse innerhalb der Verbände. Auf diese Weise würdigt Niedersachsen das große Engagement der vielen ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit bei uns in Niedersachachsen."