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Landesregierung stärkt Kitas mit mehr Personal, verlässlicher Finanzierung und weniger Bürokratie

Mehr Personal, mehr Geld, weniger Bürokratie, mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben: Das Kabinett hat am 3. November 2026 einem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) zugestimmt und ihn für die Verbands­beteiligung freigegeben. Damit sollen die rund 290 Millionen Euro jährlich, die die Kita-Träger seit Jahresbeginn zusätzlich erhalten, dauerhaft gesetzlich abgesichert, die Finanzhilfe vereinfacht und die Träger von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden. Zentraler Punkt ist der schrittweise Ausbau der Landesfinanzierung für dritte Kräfte in Kindergartengruppen und entsprechenden altersstufenübergreifenden Gruppen. Mit der Fortschreibung des Stufenplans werden verbindliche Zwischenschritte festgelegt, die ab 1. August 2036 in eine verpflichtende dritte Kraft münden.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagte dazu: "Studien zum Entwicklungs- und Bildungsstand von Kindern und Jugendlichen bestätigen uns immer wieder, wie wichtig eine gute und verlässliche Förderung im frühkindlichen Alter ist. In dieser Phase werden die wesentlichen Grundlagen für eine gelingende Bildungsbiografie gelegt – ganz besonders im Bereich Sprechen und Sprache. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen sind dabei ganz entscheidende Akteurinnen und Akteure – besonders wenn es darum geht, allen Kindern unabhängig von ihrem sozialen und ökonomischen Familienumfeld diese Grundlagen zu vermitteln. Darum ist es richtig und wichtig, die Einrichtungen sowie ihre Träger bestmöglich bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Mit den geplanten Änderungen entlasten wir die Träger von Bürokratie und geben ihnen Raum für Pädagogik. Ab dem kommenden Sommer zahlt das Land Finanzhilfen für dritte Kräfte in bestimmten Kindergartengruppen und altersstufenübergreifenden Gruppen für bis zu 20 Wochenarbeitsstunden zu einhundert Prozent. Diese Finanzhilfe wird schrittweise ausgeweitet bis hin zur verbindlichen dritten Kraft. Darüber hinaus vereinfachen wir die Finanzhilfe und steigern sie erheblich, um die Kommunen finanziell zu entlasten. Zudem sollen Kräfte, die bislang über befristete Förderrichtlinien finanziert wurden, nunmehr im Rahmen der Finanzhilfe als dritte Kräfte finanziert werden. Zu der Novelle gehört auch eine Stärkung der Sprachbildung, Sprachförderung und Fachberatung. Einen klaren Fokus legt das Gesetz dabei auf die frühkindliche Bildung: Stärkung der Basiskompetenzen sowie Sprachförderung. Damit setzt die Landesregierung zugleich ihre bildungspolitischen Ziele konsequent weiter um."

Die Ausgaben sind in Höhe von 1,17 Milliarden Euro bereits im Haushaltsentwurf veranschlagt. Zur weiteren Deckung der verbleibenden Kosten in Höhe von rund 456 Millionen Euro können nach aktueller Planung Ausgabereste aus 2026 im Bereich Kita-Finanzhilfe genutzt werden. Als dritte Säule sollen Bundesmittel aus dem geplanten Gesetz zur Verbesserung von Startchancen von Kindern sowie zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung herangezogen werden.

Quelle und weitere Details zu den wichtigsten geplanten Änderungen: Niedersächsische Staatskanzlei, 03.11.2026, www.stk.niedersachsen.de