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Handlungsempfehlungen zur Speisenplanung in der Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen betreuen zumeist Kinder unter drei Jahren im häuslichen Umfeld und kümmern sich dabei auch um eine ausgewogene und abwechs­lungs­reiche Verpflegung. Zur besseren Unterstützung der Speisen­planung hat die bei der Ver­braucher­zentrale Nieder­sachsen angesiedelte Ver­netzungs­stelle Kita­verpflegung gemeinsam mit den Ver­netzungs­stellen bei den Verbraucher­zentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen Handlungs­empfeh­lungen zu einer ausgewogenen Verpflegung entwickelt.

Im Betreuungsalltag stellt die Organisation der Verpflegung für viele Kinder­tages­pflege­personen eine Herausforderung dar. "Nicht alle, die in der Kindertagespflege arbeiten, haben einen hauswirtschaftlichen oder ernährungswissenschaftlichen Hintergrund. Hinzu kommt, dass Kinder­tages­pflege­personen parallel zur intensiven und individuellen Betreuung der Kinder allein für die Verpflegung zuständig sind", erläutert Annette Schrader, Ernährungsexpertin der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen. Die Vernetzungsstellen aus Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben daher Handlungsempfehlungen für Kinder­tages­pflege­personen entwickelt, die eine Hilfe bei der Speisenplanung sein können. Sie fassen wissenschaftsbasierte Qualitätskriterien kurz und bündig zusammen und passen sie an die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege an. Grundlage sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Verpflegung in Kitas. 

Mehr Orientierung für die Speisenplanung in der Kindertagespflege
Mithilfe der Handlungsempfehlungen können Kinder­tages­pflege­personen die wöchentlichen Mengen verschiedener Lebensmittelgruppen für das Frühstück, die Zwischen­mahl­zeiten und das Mittagessen kalkulieren. Die Empfehlungen zielen auf eine gesundheitsförderliche, nachhaltige und kindgerechte Verpflegung ab und enthalten neben Hinweisen zur Speise­planung und -zube­reitung auch Tipps zum Zeit- und Kostenmanagement. Deutschlandweit könnten rund 37.000 Kinder­tages­pflege­personen von den Handlungs­empfeh­lungen profitieren.

Erhebliches Präventionspotenital
In Deutschland ist die Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform zu Kindertagesstätten anerkannt. Laut aktueller Zahlen werden bundesweit knapp 150.000 Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut, der Großteil ist unter drei Jahre alt. "Die ersten zwei Lebensjahre sind entscheidend für die Geschmacksprägung und damit für die Entwicklung abwechslungsreicher und vielfältiger Essensvorlieben der Kinder", so Schrader. "In der Kindertagespflege werden Kinder aus verschiedenen Lebenskontexten erreicht. Wenn wir es schaffen, dort eine gesundheitsfördernde Verpflegung zu etablieren, leistet dies einen wichtigen Beitrag zur Prävention von klein auf." Die Handlungsempfehlungen tragen damit wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege bei. 

Die Handlungsempfehlungen für die Speiseplanung in der Kindertagespflege stehen kostenfrei zum Download auf der Website der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen zur Verfügung: www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/kindertagespflege-exklusiv 

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, 27.04.2026