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GFMK: Niedersachsen fordert Verbesserungen im Mutter­schutz für Selbst­ständige und bei geschlech­ter­sensibler Gesund­heits­versorgung

In Dresden ist am 19. Juni 2026 die 36. Gleichstellungs- und Frauen­minister­konferenz (GFMK) zu Ende gegangen. Zwei Tage lang haben die Gleichstellungs- und Frauenminister:innen sowie -senator:innen der Länder über diverse gleichstellungs­politische Maßnahmen beraten. Ein zentraler Schwerpunkt der dies­jährigen Hauptkonferenz waren die Teilhabechancen von Frauen. So spricht sich die GFMK in dem mehrheit­lich verabschiedeten Leitantrag für mehr Ressourcen­gerechtigkeit und ökonomische Eigen­ständigkeit zur Senkung des Armuts­risikos aus. In einem weiteren Beschluss geht es um die Stärkung digitaler Kompetenzen, die als elementare Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt und Daseinsvorsorge betrachtet werden.

Nieder­sachsen brachte sich in die Beratungen mit zwei Anträgen ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Abbau von Nachteilen im Mutterschutz für Selbstständige sowie einen verstärkten Fokus auf das Thema "Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen" voranzutreiben.

Gleichwertige Mutterschutzleistungen für selbstständige Frauen
Die GFMK setzt sich für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbstständige ein und bittet dazu die Bundesregierung, zeitnah Vorschläge für eine verbesserte finanzielle Absicherung vor und nach der Entbindung vorzulegen. Im Gegensatz zu abhängig beschäftigten Frauen, die während der Mutterschutz­fristen über gesetzliche Schutzregelungen und finanzielle Leistungen abgesichert sind, verfügen selbst­ständige Frauen bislang nicht über vergleichbare Regelungen. Im Gegenteil, sie tragen häufig weiterhin das wirtschaftliche Risiko ihres Unternehmens. "Selbstständige Frauen benötigen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gleichwertige gesetzliche Mutterschutzleistungen wie Arbeitnehmerinnen", betont Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi. "Deshalb sprechen wir uns für ein Finan­zierungs­modell aus, das auf Bundesmitteln oder einem solidarischen Umlageverfahren basiert. So bauen wir nicht nur strukturelle Nachteile ab, sondern erhöhen auch die Anreize, um den Frauenanteil von Selbstständigen und Gründerinnen zu erhöhen." Darüber hinaus bitten die Länder um Vorschläge, inwieweit der Mutterschutz für Selbstständige auch durch (außer)betriebliche Vertretungsmöglichkeiten verbessert werden kann, um eine temporäre Weiterführung von Betrieben während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu erleichtern bzw. dadurch erst zu ermöglichen.

Quelle: Nds. Sozialministerium, 19.06.2026, www.ms.niedersachsen.de