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Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert der Bundesrat, das Elterngeld zu erhöhen und die Rolle von Pflegeeltern zu stärken.

Anpassung an Preisentwicklung
In seiner am 19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Er fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Elterngeldbeträge künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden können.

Eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes sei überfällig, da diese seit fast 20 Jahren unverändert geblieben seien, begründet der Bundesrat sein Anliegen. Damit das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung sein könne, müsse es dringend angehoben werden. Seine Höhe müsse sich stets an der Preisentwicklung orientieren, um auch in Zukunft junge Familien trotz steigender Lebenshaltungskosten angemessen zu unterstützen.

Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern
Darüber hinaus begrüßen die Länder Pläne der Bundesregierung, auch für Pflegeeltern ein Elterngeld einzuführen. Es sei unverständlich, warum dies noch nicht der Fall sei. Elterngeld unterstützt Eltern, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dies träfe gleichermaßen auf Pflegeeltern zu, die ein Pflegekind aufnehmen. Daher dürften diese nicht länger benachteiligt werden. Pflegeeltern leisteten einen unschätzbaren gesellschaftlichen Beitrag. Dennoch seien immer weniger Menschen bereit, diese Rolle zu übernehmen - auch aus wirtschaftlichen Gründen. Bereits im Oktober 2024 hatte der Bundesrat daher ein Elterngeld für Pflegeeltern gefordert.

Antragsverfahren verschlanken
In einer weiteren Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gemeinsame Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bund und Länder ein. Das Elterngeld sei inzwischen so komplex, dass es sowohl Eltern als auch Behörden vor große Herausforderungen stelle. Antragstellung und Bearbeitung müssten einfacher werden.

Wie es weitergeht
Die Entschließungen werden der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, existieren nicht. 

 

Quelle und weitere Informationen: BundesratKOMPAKT, 19.12.2025, www.bundesrat.de