Statement des niedersächsischen Gleichstellungsministers Dr. Andreas Philippi zur aktuellen Erhebung der AOK der Inanspruchnahme von Kinderkranktagen
"Die aktuellen Zahlen zum Kinderkranktagegeld verdeutlichen, dass die Sorgearbeit für kranke Kinder weiterhin überwiegend von Frauen getragen wird. Dass rund 73% der Kinderkrankentage von Frauen in Anspruch genommen werden, zeigt, dass die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit noch nicht erreicht ist. Wenn Kinderkrankentage überwiegend von Frauen übernommen werden, entstehen nicht nur kurzfristige Einkommensbußen, sondern auch mittelbare Nachteile für die berufliche Entwicklung und die Alterssicherung. Für unsere Gleichstellungspolitik ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Rahmenbedingungen müssen weiter so gestaltet werden, dass eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit besser möglich wird. Dazu gehören insbesondere familienfreundliche Arbeitsmodelle, eine stärkere Einbindung von Vätern sowie der Abbau struktureller Benachteiligungen im Erwerbsleben. Die Daten bestätigen damit bekannte Herausforderungen und unterstreichen die Notwendigkeit, Gleichstellung auch im Alltag von Familien konsequent weiter voranzubringen."
Zum Hintergrund
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass die Betreuung kranker Kinder nach wie vor hauptsächlich Frauensache ist. So wurden im Jahr 2025 bundesweit 73% aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 27%. Am geringsten war die Beteiligung der Väter dabei in Bayern: Hier wurden 23% der Kinderkrankentage von Männern und 77% von Frauen in Anspruch genommen. Die ausgewogenste Aufteilung hat Sachsen: Hier entfielen auf die Väter fast 31% der Kinderkrankentage und auf die Mütter rund 69%.
Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus, eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.
Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90% des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Kinderkrankentage zuletzt wieder leicht rückläufig
Der Anteil der AOK-Mitglieder mit mindestens einem Kinderkrankenfall pro Jahr ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesunken. So meldeten sich 2025 insgesamt 4,6% aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, mindestens einmal "Kind krank" bei ihrem Arbeitgebenden. Im 10-Jahresvergleich wurde der Höchststand im Jahr 2022 während der Corona-Pandemie erreicht: Damals reichten 5,1% der AOK-Mitglieder mindestens einen Kinderkrankentag ein. Auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall entfielen in jenem Jahr durchschnittlich 2,8 Tage – im Jahr 2025 waren es hingegen nur 2,5 Tage pro Fall.